Orbe mit Tschcrliz. 1723. 1727. N89
' Die Castellanci Tschcrliz kommt mit dem Ansuchcn ein, cS möchte sowohl den HauSväteri», als den jungen""k» bcider gestattet werden, eine Schießgescllschaft zu errichten, wie deren zu Orbe und anderswo
^^heii. Das Begehren wird zur Approbation in den Abschied genommen. 8 59. ß 222. Dein Castellan^Sccrctär Baillival Mestrezal werden auf seilt Ansuchen wegen der schlechten Witterung im Sommer zwanzig^ Hafer an dem Zehnten zu Esclagncus nachgelassen. 8 51. ß 223. Dem Wirth Jean Franoois Jaguier^ ^Ichcrliz »Verden die Auslagen von 292 Florins 6 Sch. für gcthanc Fuhren behufs des Schloßbaues vcr-« 52. Absch. 241.
1727.
»>>d Es wirb ein Tausch getroffen zlvischen beiden regierenden Ständen für das Schloß Tschcrliz
»M dem Stande Berit für das Schloß Lausanne, nach welchem alle Lehen, welche das Schloß Lausanne an... ^demm Orten des Amteö Tschcrliz halte, auf das ganze Territorium von Policz-Pitct cantonnicrt, jedoch
l""'- alle s.»I»d
lsdictionalia dem Schlosse Tschcrliz beibehalten werden. 8 1- !! 225. Das Schloß Romainmolicr über-seine in verschiedenen Dorsschasten des AmtcS Tschcrliz liegenden Lehen an das Schloß von Tschcrliz
auf einen Bezirk in dem Territorium von OulcnS cantonnicrt; die Jurisdiction wird aber dem Schlosse^ljz reserviert. 8 2. ß 226. Die Lehen, welche die Stadl Lausanne in verschiedenen Dorsschasten hat,^ auf das ganze Territorium von Poliez-le-Grand und einen Thcil des Territoriums von Bottens can-
> mit diesem Tausche tritt die Stadt Lausanne alle ihre Jurisdiction hinter Poliez-le-Grand und Etag-^ ^ "u das Schloß Tschcrliz ab. 8 3- !> 227. Es wird serner zwischen der Stadt Lausanne und dem^ ^ °ßc Tschcrliz ein Abtausch und Cantonnemcnt aller gegen einander vermischt befestenen Zehnten getroffen.
' I! 228. Herr Pollicr von Bottens übcrgicbt dem Schloße Tschcrliz alle feine Lehen und Rechte in^Mde»x„ Dorsschasten, welche ihm dann aus einen Bezirk des Territoriums von Bottens cantonnicrt werden.^ Fcuerstattzinsc, welche er mit den beiden Ständen bisher gemeinsam besaß, rechnet er wegen des durch die^ Einwohner herbeigeführten unrichtigen Bezugs statt auf 34 nur auf 29 Feuerstätte an. Den Ein->v Bottens wird anch von den Gesandten ungefähr der dritte Theil der Fcucrstattzinsen nachgelassen,
duftig auf jedes der etlichen und dreißig Häuser ein Mäß Haser und ein Capaun jährlichen Feuer-st üAegt, der übrige Belauf der Zinsen auf den Grund und die Güter repartiert und assigniert werdenTsch^ D ß 229. Herr Pollier von Bretignp übcrgiebt alle seine in verschiedenen Territorien des AmtcS^lrit^ Jurisdictionen, Lehen und Zchitten au das Schloß Tschcrliz, welche ihm dagegen auf seinem
>vic Bretignp cantvnuicrt »Verden, so daß er dieses Cantonncment mit eben der Jurisdiction besitze,
»der^- OuernetS enthalten, mit der Erläuterung, „weil der Zehnten, du Marguillier genannt, welchen
> Herr von Bretignp an das Schloß Tschcrliz übcrgiebt, in das Schloß Laufannc lehcn- und zinSpflichtig
daß
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Inn Antheil an denjenigen Zehnte»», so ihn» gemeinsam mit dem Hern» von St. Barthelcmp (Art. 231)
.^ebe» werden, bis aus das Acquivalcnt in die gleiche Lehen- und ZinSpflichtigkeit zu Händen des Schlosses"'k komme» soll". 8 6. ß 239. Oberst d'Alt, Herr z»l St. Barthclemp, übcrgiebt dem Schlosse Tschcrliz
^»er> "Ml St. Barthelcmp cantonniert, uin solches mit gleicher Jurisdiction zu besitze», wie kraft
^rjrg ^ Lehcn; in Betreff seiner Lehen wirb er aus daS Dorf und das ganze Territorium Biolcy-
' i^mmt einem abgesteckten Bezirk deS Territoriums von Tschcrliz cantonnicrt. Ferner »vird ihm, weil^rh/^ ^^rkheleinp nicht gcnng ai» Jurisdiction übergeben konnte, ein Bezirk hinter Biolep,
^elf Häuser sich befinden, verzcigt. 8 7. ß 231. Den Herrcn von Bretignp und von St. Barthclemp