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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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1188
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4188 Orbe mit Tschcrliz. 1723.

211 Ueber die Artikel 193, 194, 195, 199, 198 dcö Abschieds von 1723 kommen die Stände übcrei»! ^Befehle sollen dafür sofort nach Rückkehr der Gesandten an den Landvogt ergchen. 8 16. jj 212. Darbe»"'von Orbe, Herr von Dizy, wird mit seinem Begehren wegen Abtausch der Bodenzinse auf seinen Rebe» ^Gorgosier abgewiesen. 8 18. 213. Im Namen von Orbe und Tscherliz giebt der Castcllan und Scw"Baillival Mcstrezat einen Entwurf zu einem Rcbbaureglcment ein. Derselbe wird placidiert. 8 22. !!Frciburg erklärt daS Prez Relaud als zum Territorium von Orbe gehörig, weil dasselbe frei sei, während

Güter hinter Chavornay eS nicht seien; weil ferner keine Erkanntniß vorhanden sei, welche eS jemanden zuspu'^und weil eine Delimitation von 1539 es als zu Orbe gehörig bezeichne. Bern aber entgegnet, daß esin tilab'

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pnsskssiontz gegründet sei", daß die von Orbe diese Stücke unlängst vor Gericht zu Chavornay erkanntund daß eS den Pont Morand so lange für eine March halte, bis ein Marchstcin gesetzt sei. Freiburg ^testiert; Bern protestiert dagegen. 8 28. ^ 215. Da der reformierte Pfarrer zu Oulens den Novalzehnten bbeziehe, so glaubt Bern, dieser Streit sei nun abgetha». Freiburg bestreitet aber wiederum dieses Recht dcd^formierten Pfarrers, weil den reformierten Pfarrern nach der Reformation eine fire Besoldung angcwicft», ^katholischen die Novalzehntcn gelassen worden seien. Den Obercommissarien wird ausgetragen, die Saäft .untersuchen. 8 29. jj 216. Bern ahndet, daß der Cur» zu Assens zu weit gehe, wenn er zum Nachthcil bc>^Stände das Gut LeS Mollics laudiere. Frciburg bezieht sich aus ein deßlvcgen im Januar 1723 anBer»^lassenes Schreiben und will erheblichen Gegengründcn gerne Gehör geben. Die bcrncrische Gesandtschaftdie Sache ml i»f»r»nck»»i. 8 35. ^ 2l7. Frciburg verlangt, daß Bern zugebe, daß es über daS Bürgert^welches Tobias Panchaud, ein Katholike zu Poliez-le-Grand anspreche, aburtheilc, da es sich blos darum ^ob Panchaud sein Bürgerrecht bewiesen habe oder nicht, waS ja blos eineCivil-, keine Pvlizcisache sei"- ^giebt Letzteres nicht zu, sondern es handle sich darum, ob daö, was von einem Satze dcS Standessprechen worden, aufrecht erhalten werde oder nicht. Es habe nämlich Basel gesprochen, daß manligion halber mehren, und daß die Mindern von selbigem Ort emigrieren sollen", in Folge dessen Pauund alle übrigen Katholischen von Poliez-le-Grand sich fortbegeben sollten; daß aber solche daselbst ftchbefinden, sei blos Sache der Toleranz, stoße das Recht nicht um. Eine Ausnahme mache Tschcrliz,Ausübung beider Religionen concediert sei. Panchaud aber sei kraft Mehrs nach Bottens gezogen undselbst auch Bürger. Freiburg aber behauptet, daß daö Mehr keineswegs aus Wohnung oder Bürgerrecht ^habe, sondern blos aus freie Ausübung der Religion, so daß an dem Ort, wo die eine oder andere Rem ^crmchrt worden sei, blos die erwehrte geübt werden könne, was daranö hervorgehe, daß die Rcsormftrl^^Poliez-Pitet gevuivct werden. Zugleich bringt es ein Beispiel vor, daß über dergleichen streitige Bürger»^civiliter geurthcilt worden sei. Die srciburgische Gesandtschaft verlangt, daß Bern ihren Stand beidicatur belasse, oder daß die Reformierten zu Poliez-Pitet wegzuziehen gehalten werden; die bcrncrftche ^das alles zu Händen ihrer Obrigkeit in den Abschied. 8 41. 218. ES wird nothwcndig erachte ^Schlvßthurm von Tschcrliz, um Schaden abzuwehren, zu reparieren, dergleichen auch die Ringmauern ^drittensein sicheres Gehalt für das Rciögcld zu machen". Die Sache wird ml reloronckinn geno»i»uUsoll bald möglichst ausgeführt werden. 8 43. ^ 219. Der Architect Martin legt einen Kostcnüberjclftaö ' ^obige Reparaturen vor. 8 44. ^ 229. Die beiderseitigen Werkmeister rathcn an, statt das alte an einer su»^^

gelegene Pfrundhaus zu Bottens zu reparieren, ein neues auf der Cur-Bünte nebst einer Scheune zuDie Gesandten wollen diesen Borschlag ihren Obern hinterbringen und beauftragen die Werkmeister mit ver ^gäbe eines Planes und Kostcnübcrschlagcs. 8 45. s1726 wird von beiden Ständen der Bau beschieß'