Orbe mit Tscherliz. 171». 1721. 1185
^>'chwcrt sei», da ihm das Ohmgeld jährlich um einen gewissen Preis apprctiiert worden. Die
sandten aber lassen eS beim Reglement bewenden, nach welchem dem Schützenkönig, wenn er keinen Wein
^Wcllert hat, 49 FlorinS entrichtet werden sollen. 8 8. 177. Der Prädieant zn Onlens spricht den No-
^ ^ " uu Nappes-Walde an, während der Landvogt denselben dem Schlosse Tscherliz vindieicrt. Letzterer wird
^"ltragt, jcneiu die Gründe für seine Ansprüche mitznthcilen und die Antwort den Ständen einzuschicken.
' !! 178. Da das Schloß zu Tscherliz in einem baufälligen Zustande ist, so wird ein Neubau desselben
erachict und werden mehrere Baumeister beauftragt, einen Plan und Kostcnüberschlag zu entwerfen und
Stünden mitzutheilen. 8 <9. ^ 179. Frciburg beanstandet den 1679 getroffenen Abtausch einiger Rechte,
^ es hinter Chavornay besaß, gegen andere, welche Bern hinter Tscherliz hatte. Bern entgegnet, daß,
" dabci Frciburg nicht den Gegenwert!) sollte erhalten haben, es das Billige verfügen und „dieselben mit
^ ^zütung des MchrwerthS in annehmlichen Mittel» gegen die St. Aubinischcn Lehen annehmen werde".
- /' !! 18l). Da die 1659 vorgenommene Ansmarchung dcS Grandpasquier und Prez Rcland von Orbe
L^nacht werden will, wird den beiderseitigen Obercommissaricn der Austrag gegeben, nach Untersuchung
^ Rechte tz^t dem Bach Nozon eine Landmarche zu setzen. Da man sich aber nicht vergleichen kann, wird die^tchx
^^rli; zwischen Reformierten und Katholiken. Freiburg findet dieselbe nicht mehr nolhig. Die Gesandten
^ bie Obrigkeiten verwiesen. 8 3l. 181. Bern insistiert wiederum aus der Sondcrung der Kirche^ Stände wiederholen die in früher» Abschieden vorgebrachten Gründe. 8 34. Absch. 145.
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1721
»I>d ^ Abnahme der fünften von Michaelis 1719 bis Michaelis 1729 gehenden Amtsrechnung dcö altezifi». ^ bis Michaelis 1721 gehenden dcS neuen LandvogtS. 8 19- 183. ES wird der Bau
De/ ^^wM>ch"Ü zu Orbe für „mindere Delinquenten und unzählbare Schuldner" bewilligt. 8 11. ü 184.dvogt wird ausgetragen, ein Verding für Reparationen im Psrundhause zu Bottens einzuschicken. 8 12. >>wird in den Antrag dcS LandvogtS eingewilligt, daß der obrigkeitliche zu der Pfründe AsscnS gehörige
IjAn Bann gelegt werde, so daß bloS der Pfarrer Brennholz und anderes nothwcndigc darin
Ts/^ dürfe, jedoch rechtipäßigc Opposition vorbehalten. 8 13. 186. Bern will daö neue Schloß zu^ nicht auf die alten Mauern setzen, sondern weiter hinausfahren; Frciburg stimmt nicht zu diesem Plane.^^9icr werden beaustragt, ein Verding nach dem Plane zu machen, welcher die Erweiterung ausschließt,boch ^was gegen den ersten Plan abgeändert ist. 8 16. ^ 187. Freiburg findet, daß der HauözinS,^ Zw der Landvogt für seine unterdessen gcmicthetc Wohnung und seinen Garten bezahle, zu groß sei. BcrnS^bwdgchuft erwidert, daß ihr Stand seinen Antheil daran bereits zugesagt habe und referiert. 8 17. 188.»i>V^'bt seine Zustimmung, daß statt dcS schuldigen AmortissementS aus die von der Gemeinde Bottenslhi/^9^ Matte Praz Cord 1 Florin jährlichen BodcnzinscS zu Händen beider Stände gelegt werde. 8 29. sj^^langt, daß an dem Pont Morand über den Nozon eine March gesetzt werde, damit die Jn-
Reland und Grandpasquier vorgebeugt werde. Frciburg kann sichH Wcht verstehen, da dieser Bezirk bereits 1538 auSgcmarcht worden sei. Bern verzichtet darauf, wenn dieIZl) ^ als eine hinlängliche March angesehen werde. Dem aber widerspricht Freiburg. 8 28. j>
^>Nt bringt nochmals mit den früher angeführten Gründen auf Kirchensonderung zu Tscherliz; Freiburgz^^l^bc ,„it srüher vorgebrachten Motiven ab. 8 31. ^ 191. Der Prädieant von OulenS hatte die' Nüti- und Ncubruchzchnten in seiner Parochic, namentlich im NappeS-Waldc angesprochen. Frciburg
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