Orbc mit Tschcrliz. 1713 1717 1183
^"'nieii werde. 8 33. jj 152. Um den Mißbrauchen, welche im Bannholzc des Jurten vorkommen, Einhalt zustellt Bern den Antrag, es solle, wie das in Betreff des Galmwaldcö geschehe, kein Stand, ohne den^ern davon in Kenntnis! zu sehe», etwas Namhaftes daraus geben. Die freiburgischc Gesandtschaft stellt dieBilligung ihrer Obrigkeit dazu in Aussicht. 8 36. jj 153. Die berncrischc Gesandtschaft führt Bclchwcrdeden Castcllan von Orbe, daß derselbe in dem Walde Chassagnc eine Jurisdiction anspreche, während dieElöcs und Montcherand dieselbe dieser Enden beständig ausgeübt hättcu. Frciburg will den Obcr-"^'"ijsarius Vvndcrwcid dahin schicken. 8 89. Absch. 73.
1717
^ ^lrt. 154 Abnahme der ersten und zweiten von 1715 bis 1717 gehenden AmtSrcchnung. 8 7. jj 155.^ Wird verordnet, den Wald Orjulaz in den Bann zu legen und einzuschlagen. 8 8. jj 156. Alt-Landvogt von^»nveiuz von Tschcrliz legt eine sechste Rechnung, die seit seiner Präscctur liquidierten Loder begreifend, ab,^ ^ I! 157. Die Renovation des Amtes Tschcrliz wird nvthwcndig befunden. Die von den Obercommissarien^ ^er gebrachten Pflichten der zu erwählenden Renovatorcn werden gutgeheißen; auf künftige grandsonischc"hrcnz mied von Seite der Obcrcommissaricn ein Vorschlag tüchtiger Persönlichkeiten für dieses Geschäft^ ^ Jungfrau Mannlich verlangt Namens ihrer Mutter Entschädigung für die Bcnach-^ '^u»g, welche ihrem Hause zu Goumocns-la-Villc durch den Bau des PfrundhauseS widerfahren ist. Der>7«!^^ beauftragt, darüber zu berichten. 8 21. jj 159. Der jetzt collationicrte Coutumicr zu Tschcrlizdoch Stadtschreibcrn beider Stände unterschrieben werden. 8 22. jj 169. Es wird wiederum über die
^^igkcit geklagt, mit welcher die Reblcute die Reben hinter Orbe bauen. In Folge dessen werden diezu Romainmotier und Tschcrliz beauftragt, zu berichten, ob cS nicht besser wäre, dem Landvogte und
^tleme
-bradicanten ^att ihrer Pensionen gewisse Stücke Reben zur Benutzung zu übergeben oder die säumigen
^ za entfernen. 8 23, 25. jj 161. Der Gemeinde Tschcrliz wirv Holz auS dem Jurtenwald zu einer
M^^le"ung in ihr Dorf bewilligt, jedoch mit dem Beisatz, daß sie dieselbe künftig ohne beider Stände Ent-
galten habe. 8 26. jj 162. Vom alten und vom neuen Amtmann zu Tschcrliz wird ein Gutachten vcr-
^ Inspektoren der obrigkeitlichen Gebäude mehr nützlich als nachtheilig seien. 8 27. jj 163. Bern
ist nochmals auf Erccution der schon 1711 von Freiburg zugesagten Sonderung beider Kirchen zu Tschcrliz," die
letzige Kirche ohnehin zu klein sei. ES macht sich anerbictig, den Katholischen die Muttcrkirchc abzu-^3 der Abkurung Billigkeit walten zu lassen. Frciburg hält die Separation für unnöthig und jetzt
^'ausführbar, ihcils wegen der jetzigen Gcldklenimc, theils weil die Angehörigen durch die neulich anbc-^ Renovation schon in Anspruch genommen würden; durch seinen Konsens von 1711 werde cS auch nichtzenöthigt, da derselbe nur bedingungsweise gegeben worden sei, und zudem walteten keine gegenseitigen Klagen>s;^ ^ern dringt darauf, daß auf nächste grandsonischc Confcrenz für Separation instruiert werde. 8 38. jj^ Dic Geistlichen beider Religionen zu Tschcrliz berichten, daß „seit dem ncugemachten Einsehen wegen?l» ^ ^ Ehebruchstrafcn hinter dem Stande Bern", fremde Personen, um der Strafe zu entgehen, imj» ^ ^cherliz zu großem Aergcrniß der Angehörigen ihrer Kinder genesen. Der Landvvgt wird beauftragt,>y ^^udung mit den Geistlichen beider Religionen auf nächste Conscrcnz zu Grandson ei» Gutachten zu cnt-Wie diesem Ucbelstand gesteuert werden köitntc. 8 59. Absch. 113.
Anzeige dcS LandvogtS, daß Einige von Froidcvillc, Amts Lausanne, in dem zu^z gehörenden Thcil des Jurtenwaldcs Holz gefällt, da keine Zwischenmarch mehr vorhanden sein soll, so