1182 Orbe mit Tscherliz. 1715.
gleichen Beschwerden aufzubürden nicht befugt sei. Die sreiburgischcn Gesandten laden die Petenten ein, ^ihrem Stande cinzukommcn. 8 12. st 141. Abgeordnete von Orbe stellen das Ansuchen, man mochte ^ihnen dasjenige Mandat wegen der Gültigkeit der Testamente und deren Homolvgation, welches Bcr» ^seinen Jmmediatlanven den 8/ Juni 1765 habe publiciercn lassen, auch in ihrer Stadt publiciercn.Ansuchen wird entsprochen. 8 13. st 142. Ferner stellen sie das Ansuchen, daß die Präscriptioncn nach t»c»'^Jahren laut bisher bestehenden Gesetzes dahin erläutert werden möchten, daß dieselben nur unter den Bü^von Orbe gültig bleiben, gegen Fremde und „Aeußcre" nur dann Kraft und Platz haben sollen, wenn inner"einer Frist von zehn Jahren oder der Zeit, wie sie an dem Orte des Ansprechenden in Ucbung sei, u»>Anforderung keine rechtliche Instanz vorgewiesen werden könne. Dem Ansuchen wird entsprochen. 8143. Ferner bitten sie, man möchte die Bewilligung des Landvogts Chollet vom 26. September 1766 bej^gen, nach welcher ihnen erlaubt worden sei, den Weg de la Renchc de Gicz, der sich von St. Martin »^VauvuUicns zieht, von einer Breite von 32 Schuh auf 16 zu rcducicren, und ihnen den Genuß desgewonnenen Landes gönnen. Dem Ansuchen wird unter der Bedingung entsprochen, daß der Weg ausge»»^ ^werde, und daß keine begründeten Einsprachen sich dagegen erheben, alles nur für so lange, als die St»keine andere Verordnung zu machen veranlaßt werden. 8 15. I! III. In Betreff des wegen der österlichenköpfe und der Gerbcric zu Poliez-lc-Grand zwischen dem Prädicantcn zu Poliez-lc-Grand und demzu Bottens zu Stande gekommenen und von den Stände» gebilligten Vergleichs bemerkt Berns Gesandtschaft^sie des Kopfes Hafer halber, welcher dem Schulmeister zu Policz davon entrichtet wird, kein besonderes ^begehre, sondern blos, daß die Sachen nach Recht und Billigkeit eingerichtet werden. 8 16. st 115-Stände heißen den von denen von Tscherliz angenommenen Coutumicr sammt dessen Anhang nach einige» ^gebrachten Corrcctionen und nach Beifügung einer Gcneralclausel gut. 8 17. st 116. Der junge Bikard, »^chcr von Frciburg an die tscherlizische Amtsrcstanz von 875 Gld. eine Grarification erhalten hatte, bittet, > ^möchte ihm wegen des Unglücks einer Fcucrsbrunst, die er erlitten, und anderer Unfälle etliche Tcr»n»e ^Abzahlung gestatten. Die Gesandten beider Stände empfehlen ihn ihren Obrigkeiten. 8 19. st 117.Kirchcnsondcrung zu Tscherliz sollte crsequiert werden, erklärt Frciburg sich gegen dieselbe, da sie von den ^tholischen nicht mehr verlangt werde und wegen Armuth derselben nicht durchzuführen sei, und wünscht, daßbei dem Abschiede von 1762 bewenden lassen möge, nach welchem in Religionssachen nichts „gerührt , ^Mißbräuchc und Neuerungen abgeschafft werden sollen. Bern aber beruft sich auf den früher gefaßtender Kirchcnsondcrung und dessen Annahme laut Rcseript von Klein- und Groß-Räthen dcS Standes 5»^^vom 18. Dccembcr 1711 und verspricht, gegen die Katholiken möglichste Facilität eintreten zu lasten. ^weiterem Hin- und Herreden beharren die sreiburgischcn instructionsgcmäß auf ihrer Ansicht, referieren »das Angehörte ihren gn. Herren und Obern. 8 26. Absch. 71. ^
Art. 148. Dem Amte Tscherliz werden auf nochmaliges Anhalten ihre vorbehalten«: Erccptioncn ^Coutumicr nach erfolgter Ratification ausgefertigt. 8 21. st 149. Auf eine Supplicativn der Geistliche»^Tscherliz wird erkannt, daß der Landvvgt daselbst die Rcmedurartikel mancher eingeschlichener Corrup» ^publiciercn lassen und dem einreißenden Ucbcl, so weit eS in seiner Compctenz stehe, abhelfen oder aber ^Altcrnativobrigkeit berichten soll. 8 25. st 156. Bern dringt darauf, daß endlich wegen der übel geh» ^Reben zu Orbe ein Entschluß gefaßt werde. Die sreiburgischcn Gesandten antworten, daß sie solchemöglichst referieren werden. 8 37. st 151. Bern dringt auf Erccution der von Frciburg zugestandenen KU ^sonderung zu Tscherliz und will sich nicht damit zufrieden geben, daß die Sache jedesmal uck lokerenckuw