Orbc mit Tschcrliz. 1713. 1713 ! s^1
verkauft werden könne; es sucht Frciburg um seine Zustimmung und um Verwilligung des nöthigcn Bau-an. Frciburg willfahrt unter der Voraussehung, daß dieser dritte Mahlhaufen dem Lehen unterwürfig'"'8 2Z. jj izi. ES wird verordnet, daß, wenn Marchstcine zwischen Jfertcn und Orbc eingesunken scrcn,selben vo>u Landvogt von Jfertcn und dem Castcllan von Orbe im Beisein beiderseitiger Obercomimstarlcnwieder hergestellt werden sollen. 8 35. 132. Die bernerische Gesandtschaft wird wiederum ersucht, dahin zu^ke», „daß dem Stande Freiburg die boccardischc Amtsrestanz (tschcrlizische AmtSrcstanz) gut gemacht werden">vchtc." Da man aber den Betrag derselben nicht weiß, sott Frciburg solchen notificicrcn; Bern will deninteressierten insinuieren, dieselbe beförderlichst zu berichtigen; von FrciburgS Gesandtjchafr „wird das allfalligc^üprvcum vertröstet". 8 45- !! >33. Bern wüirscht, daß, um die Religionsangelcgcnhcitcn zu T>chcrliz in^dnung zu bringen, das crscguicrt werden möchte, was 1709 in Betreff der Sondcruug der Kirchen vcrab-worden. Frciburg hingegen ersucht Bern, auf dieser Sondcruug nicht zu beharren, da die KatholischenTschcrliz nicht so vcrmöglich seien, daß sie in solche Abkurung und Sondcruug eintreten könnten unddie Sondcrung nur mehr Bitterkeit unter beiderlei Religionsgcnosscn erweckt würde. Es erbietet sichwenn etwa wider den Vergleich von 1702 dort Neuerungen, welche vor der Reformation nicht in^u>,g Evesen seien, katholischerseitS eingeführt worden sein sollten, dieselben abzuschaffen und nichts da-vornehmen zu lassen. Bern bcharrt auf seinem Antrag und bezieht sich auf ein Schreibe.: vom 18.1711^ str welchem sich Klciu- und Groß-Räthe von Frciburg für die «sonderung erklärten. Berndie Katholiken nicht zu einer Baarzahlung anhalten, sondern statt dessen etwa eine Ncrschreibung aufrichtenFrciburgS Gesandtschaft macht den Gegenvorschlag, entweder die Kirche zu erweitern oder ein neues"^"gebäude ohne Entgelt, der Katholischen herzustellen. Ucbrigcns hält sie für das wirksamste Mittel die^chafftmg vcr Neuerungen, über welche geklagt wird. 8 59. Absch. 31.
Art. 134 Auf das Ansuchen des Commissariuö Gaulis, welcher die Rechte des Schlosses Lausanne hinter^'ttliz erneuert, wird zur Vermeidung und Schlichtung sich etwa erhebender Lchcnöconflicte dem Herrn Gren-"ur oder Rod ausgetragen, die Konfrontationen mit und neben Gaulis vorzunehmen. 8 11. Absch. 36.
1713
Art. 135. Abnahme der vierten und fünften von Michaelis 1713 bis Michaelis 1715 gehenden Amtsrech-"""g- 8 1. ^ 136. Der Landvogt empfiehlt die von beiden Ständen aufgestellten Inspektoren der obrigkeitlichen^baudc zu einer Belohnung. Der Antrag wird in den Abschied genommen. 8 5. i! 137. Ebenderselbe stelltsingende Nothwendigkeit einer vorzunehmenden Renovation derselben vor. 8 6. h 138. Um den vcrnachläßlgtcn^ern aufzuhelfen, schlägt ebenderselbe vor, daß ein Amtmann nicht jedem auf sein Anmelden Holz crthcilcnsondern daß solche Petenten an die Stände zu weisen seien. 8 7.' !> 139. Um aus den Reben zu Orbcgrößern Ertrag zu erzielen, wird als bestes Auökunftömittel verordnet, dieselben durch fremde Reblcute'"""suchen zu lassen, den bisher Saumseligen daS Abergcmcnt zu „zücken" und Andern zu geben, beeidigte Auf-ZU bestellen, durch die Obercommissaricn ein Reglement entwerfen zu lassen oder „zur Ansrischung geslisscncr"lUcht" von demjenigen Wein, der über die jährlichen Pensionen von diesen Reben vorschießen sollte, eine"ion dem Landvogt anzuweisen. 8 11. !> 116. Die vom Amte Tschcrliz beschweren sich, daß sie zu den" "M F„hr,„, welche sie zu leisten verpflichtet seien, noch 60 Säcke Weizen für Frciburg von Tschcrliz nach^"dson ohne irgend welche Entschädigung zu führen angehalten werden, und bitten um eine Gratlficatton," ^rn sie für Weinfuhr ebenfalls entschädige. Bern stimmt für eine Gratification, da ein Stand allen, der-