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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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1180 Orbe mit Tschcrliz. 1713.

beiden über den Wald Orjulaz gesetzten Bannwarten ein Sack Mischelkorn nnd ein Sack Hafer als Sala»^gegeben werden könnte; ferner, daß der fünfte Thcil dcS gegen 500 Jncharten betragenden Waldesei>Efristet" werden sollte. 8 11. I! 120. Um der überhandnehmenden Entwendung der Baum- und andern Fr» ^zu steuern, wird dem Landvogt ein ernstliches Mandat zur Publikation zugestellt und der Befehl ertheilstTrüllhäuslcin" errichten zu lassen, daß die im Mandat ausgesetzte Strafe vollzogen werden könne. 8 ^121. Der Landvvgt wird beauftragt dem Prädicanten Maige zu Orbe den ihm von beiden Ständen veror ^tcn HauszinS vollständig auszuzahlen. 8 13. ü 122. Ein zwischen dem Prädicanten zu Policz-lc -Granddem Priester zu Bottens einerseits und den GemeindSangchörigcn von Poliez-le-Grand andrerseits schwebStreit wegen derösterlichen Haberköpfc und der Gcrberie", wird unter RatificativnSvvrbehalt folgender»'^ ^vermittelt: Die Gemeinde Poliez-le-Grand giebt jährlich ans Martini für diese österlichen HaberköpsiPriester von Bottens 27 Köpfe jName eines Maßeöj Hafer und 1 Sack Weizen, dem Prädicanten Z" -liez-le-Grand aber 28 Köpfe Hafer und 1 Sack Weizen, von welchen dem dortigen Schulmeister 1 ^Hafer voraus und dann noch der sechste Thcil von des Prädicanten Portion gewohnter Maßen zu^'" ^sollen. Dasselbe soll auch für das verflossene Jahr den Geistlichen entrichtet werden. Die Kosten werdengeschlagen". 8 14. si 123. Der Recevenr Panchaud wiederholt Namens deö Amtes Tschcrliz diewegen der Gctrcidefuhr von Tschcrliz nach Grandson, und berichtet, daß die von Orbe davon befreit zu sein verw^ .Die Gesandtschaft Freibnrgs eröffnet, daß in Folge des Abschieds von 1711 von ihrem Stande den 1^ ^1713 eine Commission zu Untersuchung verordnet worden sei. Dieser empfiehlt die berncrischc Gesa»? ^das Ansuchen. 8 15. si 124. Auf das Anstichen der Gemeinde Onlcns, man möchte den ferner» Stn'ü ^ihren Nachbarn wegen derViehpfändung" verhüten, wird den beiden Obcrcommissarien aufgetragen, ^Anleitung des Abschieds von 1711 die Delimitation an Ort und Stelle zu untersuchen, zu prK^ticnN^den Ständen zu beliebiger Verordnung zu reservieren. 8 16. si 125. Um die Reben zu Orbachbarer zu machen, wird einstweilen für das Rathsamstc erachtet, daß diejenigenAbcrgataireS", welche ihre 1' ^tcn unterlassen,die Abcrgements" verwirkt haben sollen, und daß mit Adjudication dieser Reben vcrsolle gemacht werden. Man redet auch davon, einen District dieser Reben dem dortigen Prävicantcn ^ ^dessen Wcinpcnsion zu übergeben oder ihn zu verkaufen. 8 17. ü 126. Der Vergleich wegen des ^Asiens wird ratificicrt und der Obcreommissarius mit der Vollstreckung beauftragt. 8 18. si 127.erbietet sich die Pfrund- und Kirchcnrcparationökosten zu Tschcrliz zur Hälfte zu tragen. 8 19. !! ^'^c,die Vorstellung derer von Villars-le-Terroir, wie nöthig diePassation a Clos et Record" bei ihnenwozu aber Einige aus besonder» Gründen sich noch nicht verstehen wollten, wird dem Landvogt aufiffnicht allein denen von VillarS-lc-Terroir, sondern auch denen von Tschcrliz den Nutzen derselbenund sie dafür zu disponieren und beizufügen, daß zuletzt die Stände sich bemüßigt sehen würde», das

selbst anzuordnen. 8 20. si 129. Nachdem sich früher schon die Amtöangehörigen von Tschcrliz für den

des Waadtlandes erklärt hatten mit Vorbehalt ihrer Rechte und Freiheiten, übergeben Abgeordnete aller 6»^den, mit einer Vollmacht aller Gemeinden außer Orbe versehen, (diese Stadt hatte ihre eigenen Rechts ,Schrift verfaßten Freiheitsartikel und Rechte,so sie über den angenommenen Coutumicr von 1616und zu behalten vermeinen." Diese werden von Punct zu Punct durchgangen und sollen den beiderseitigen h-keiten zu beliebiger Gutheißung oder Corrcction vorgetragen werden, damit sie zum künftigen pi

Richtern und Einwohnern des Amts übergeben werden können. 8 21. si 130. Bern wünscht die 2N» ^Tschcrliz in einen bessern Stand zu stellen und einen dritten Mahlhaufen zu errichten, damit dieselbe