Schwarzcnburg. 171.3. 1717. 171». 1721. 172».
1177
1713
Art. 78. Abnahme der vierten und fünften von Michaelis 1713 bis Michaelis 1715 gehenden AmtS-^chnung. § z. 7g. DaS Verding für die Reparation der Scheune des LandvogtS wird zur Approbation dem'^>Gd beigelegt. 8 3. Absch. 71.
1717
Art. 89. Abnahme der ersten und zweiten von Michaelis 1715 bis Michaelis 1717 gehenden AmtSrechnung.^ ^ ^ 81. Die Erneuerung der Schloßfenstcr wird beschlossen. 8 2. ß 82. Bewilligung, Schäfte machen zu
^istn
Zu Aufbewahrung der Leinwand im Schlosse; dieselben sind mit dem Wappen der beiden Stände zu be-
^ )Ur». z z ^ hg Landvogt bewilligt, die Kosten für einen auf die Dvmiuialgütcr geleitete»
^u»ien auf Rechnung der Stände zu bringen. 8 4. jj 84. Es wird die Nothwcndigkeit vorgestellt, den^^^Uvald in den Bann zu legen. Da aber die Landleute dieser Enden sich dessen beschweren und sielt auf eineConcession vom 13. Febr. 1596, eine Ordnung vom 1. Mai 1678 und eine freiburgischc NathS-2. April 1639 berufen, wird der Landvogt beauftragt, ein Reglement darüber zu entwerfen,^ ^be wincn LlmtSangchörigen mitzuthcilcn und deren Gedanken darüber zu vernehmen und darüber zu berichten.
^ 85. Benedict Hofstctter bittet um die Bewilligung, einen „Blcst Rißgrund" von einer Juchart am^^ZUiasscr gegen einen billigen Bodcnzins einschlagen zei dürfeit. Die Obcrcvmmissaricn werden beauftragt,
" Augenschein zu nehmen und zu berichten. 8 6. Absch. 114.
^ Art. 86. DaS vom Landvogt entworfene Reglement, wie der Langcnchwald in Bann zu legen sei, wirdA»igci, Aenderungcn gut geheißen. 8 64. Absch. 115.
171».
reck Abnahme der dritten und vierten von Michaelis 1717 bis Michaelis 1719 gehenden AmtS-
8g ^ I! 88. Abnahme der Rechnung über den Bau einer Scheune auf dem AmtSdominium. 8 2. sjte», '^^burg nürd als Alternativobrigkcit ersucht, daö 1717 gutgeheißene Reglement für den Langcneywald^' ^wdvvgtc zuzustellen. 8 3. ß 99. Der Landvogt empfiehlt den Abtausch des „wilden und fälligen"H^^lssS, wacher dem AmtSdominium gehört und für 16 Stück Sommerung hält, gegen den dem Ulikt,y ^vngen Sticrcnberg, welcher für 82 Stück Sommerung hält; Rodt will aber den wildesten Thcil fürress ^ ^^A>e Sommerung behalten und verlangt ein Nachgcld von 2999 Kronen. Der Antrag wird ackütt» genommcit. 8 4. 91. Dem Benedict Hofstctter, Müller zu Ackcrmatt, wird ein Stück „Rciß-
von ungefähr einer Juchart 'gegen fünf Basten jährlichen BodenzinscS und unter Vorbehalt rccht-Opposition abcrgicrt. 8 5. Absch. 145.
1721.
»iid ^ Abnahme der fünften von Michaelis 1719 bis Michaelis 1729 gehenden AmtSrechnung des altenl!^ ^ "vn b" bis Michaelis 1721 gehenden des neuen Landvogts. 8 1, 2. ^ 93. Es wird eine Re-am Schlosse für nöthig erachtet; ein Kostcnübcrschlag soll eingesandt werden. 8 3. Absch. 183.
172».
Abnahme der zweiten und dritten von Michaelis 1721 bis Michaelis 1723 gehenden Amts-b '"Uss z ^ ^ Freiburg mochte statt einer „Ladcnwand" eine Mauer um den Schloßgartcn ziehen. Die^Ajchcn Gesandten referieren. 8 2.
148