1166 Bellcnz, Bollenz und Riviera. 17-W. 17Ä1. 17Ä2.
tionen der Gesandten lauten dahin, daß die Sache wieder in den frühern Stand hergestellt werden soll, na>»^lieh in Berücksichtigung des Zollverlustes. Uri und Schwyz hingegen eröffnen, daß die Verlegung dmJahrmarktes von ihren „höchsten Gwälten" und LandSgemcinden beschlossen worden sei, und spreche» ^Hoffnung aus, daß man sie in ihrem Rechte nicht hindern werde. Sie fügen bei, daß die Landschaftzuerst den errichteten Conventionen in Beziehung auf die neue Tust und durch die erst 1736 neuunbillige Grida zuwider gehandelt habe. Die Obrigkeiten von Uri, Schwyz und Nidwaldcn werden durch ^Schreiben ersucht, die Verlegung des Jahrmarktes zu suspendieren. Die Antwort wird von ZürichLauis regierenden Ständen mitgctheilt. In Folge dessen eröffnet Lucern, daß es unter so bewandtcn U»»»'»zur Suspension der Sust-Grida nicht Hand geben könne, und sich, da man hier keine Mittel und M»chAbhülfe bcrathschlagen wolle, die geeigneten Maßnahmen vorbehalte. Die zugcrische Gesandtschaft kau» ^Befehl ihrer gn. Herren ebenfalls nicht zur Suspension der Grida Hand bieten. 8 5. Absch. 471.
17Ä1.
sDie Xll zu Lauts rejiieecndcu OrtiZArt. 3l2. Die von Lauis und der vierte Thcil der Landschaft Lauiö beschweren sich über diedes Bcllenzer-BartholomäimarktcS auf den 8. Octobcr und erklären dieselbe zuwiderlaufend den Abschi»'^» ^1513, 1616, 1619, den Ortsstimincn von Uri, Schwyz und Nidwaldcn von 1619 und den Bestätig»^,von 1629, 1632, 1646, 1642 und 1643. Es wird der Wunsch ausgesprochen, daß dieser Markt,weil die regierenden Orte im Zolle durch die Verlegung bcnachthciligt »verde«, wieder auf Bartholom»'! >»^gestellt »verdcn, und die Gesandten von Uri, Schwyz und Nidwaldcn »verde»» ersucht, dafür zu Ha»» ^Osficien anzuwenden. Uri ist der Ansicht, daß es jede»» Orte zustehe, in seiner Botmäßigkeit Märkte naä)lieben einzusetzen und abzuändern; ähnlich Schwyz. Auch dieses läßt es bei der gemachten Abändcr»»^^wenden; sollte aber die Beschwerde über das Sustgcld zu LauiS gehoben »Verden, so stellt es eine Abä»^in Aussicht. 8 14. Absch. 486.
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sDie XII zu LamS regierende»» Orte.1
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Art. 313. Uri, Schwyz und Nidwaldcn zeigen an, daß sie den Bcllenzer-Jahrniarkt wiederum » ' ^tholomäi verlegt haben in der Hoffnung, daß die Sustbeschwcrden Lauis gegenüber würden beseitigt »" ^widrigenfalls sie sich vorbehalte»», den Mark» wiederum zu verlegen. Diese Anzeige wird mit Beft»^^vernommen und hinsichtlich der Sustbeschwcrde auf die voriges Jahr angebahnte gütlich Beilegung Isings8 17. Absch. 495. „
Art. 314. Die Stadtgräben »verde»» in nicht übel»» Stand erfunden; der Graben aber bei der de» ^Porte soll gesäubert und tiefer gelegt »verde»». Gärten im Graben zu machen, wird wiederum verbot»'»/ ^gegen gestattet, mit zwei Kühen oder Pferden das Gras zu ätzen. 8 1. !I 315. Die Wehrcncn und ^ ^gegen Cadossola sind verbessert. Die zur Erhaltung derselben erforderlichen Steine »verde»» von» Clarcrl»»ö^nehmen gestattet. 8 2. ß 316. Die Portun wird in guten» Stand erfunden; nothwendige Verbesserung»»^zuordnen wird dein Landschreibcr übertragen. 8 3. 317. Besichtigung des Hauses des Großwcibclö-318. Besichtigung der Allmende Saleciolo und Verbot, Schutt auf dieselbe zu sichren. 8 5. ^ 319- 2» ^der Besichtigung des DragonatS wird ernstlich befohlen, von der Straße, welche man zu dem Conv»'»^ ^Giov. Battista geht, bis zum Rothcnstein hinauf das Bett zu säubern und eine tiefere Runsc z»