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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Bcllcnz, Bollenz und Rivicra. 173i>. 17Ätt. 1165

Art. 296. Nidwalden berichtet, daß ihm ein Schreiben der Gemeinde Binsen zugekommen sei, in welchemw dic>clbe gegen die von Poleggio wegen Rcparicrung der dortigenWöhrcnen" beschwere. Es wird bc-^ ^^Isen, alles nufzubieten, dnß diese Gemeinde dndurch nicht geschädigt werde. 8 4. Absch. 458.

^t. 297. Besichtigung der Stadtgräben. Befehl zur Snubcrhnltung und Verbot, Gärten dnrin anzulegen,^ ^rlaubniß, den Stadtgraben mit zwei oder drei Kühen oder Pferden äßen zu lassen. 8 1- !! 298. Be-ilung dcs BacheS, welcher von Arbcdo und Giarctta durch die Allmende Saleciolo fließt, und Befehl, das; der Graben,, nöthig ist, erweitert werde. 8 2. 299. Besichtigung des Dragonatö und Anordnung, denselben anstellen zu säubern und zu erweitern. 8 3. ü 300. Spitalrcchnung. 8 4. ß 3t)1. Kirchcnrechnung. 8 5. ß^ ^ Bei der Besichtigung der Wehrencn und Speroni gegen Cadossola tvird verordnet, die Spcroni mit großen^K>I auszufüllen und die Wehrenen zu verbessern; die Steine können aus dem Clarerbcrg genommen werden.^ t>ber künftig den Nebcngrabcn an der Straße oberhalb der Moesabrücke unterhalten soll, wird all roteren-^genommen. 8 6. 303. Es wird verordnet, die Ncbengräbcn zu Cadcnazzo da, wo cS noch Roth thut,^ ^'rbesftru; mit dem Bach von Cadcnazzo soll cS nach vorjährigem Abschied gehalten werden. 8 7. jj 304.^chtigung des Portuns. Dem Landschreibcr werden einige Reparaturen zu machen überlassen. 8 8. ß 305.

8 9. jj 306. Kammcrrcchnung. 8 10. ß 307. Es wird verordnet, daß diejenigen, welche auf^">cnd Salceivlo Löcher gemacht haben, um Sand zu graben, dieselben zuwerfen lassen sollen, und daßlaupt kchie mehr gemacht werden dürfen; ferner daß alle Dornen und Stauden in einem gewissen District. werden sollen, und daß jeder, der Rosse, Kühe oder Esel auf die Allmende treiben läßt, für jedes Stück^^Tagmmin" zu schicken schuldig sei. 8 11. si 308. Es wird ferner beschlossen, daß künftig jcweilcn fünf-tvbi ^ ^ Besichtigung der Straße in; Thal Morobbia durch einen Anschlag an der Kirche St. An-Lu/ ^U'Mgen sich zu melden aufgefordert werden sollen, welche die Verbesserung der Straße zu übernehmenDemjenigen, welcher die für die Hoheiten günstigsten Bedingungen macht, ist dann für selbigesVerbesserung der Straße zu übergeben. 8 12. 309. Die Gesandten nehmen in den Abschied, daßülrm ob der deutschen Porte sehr gelitten habe und der Reparatur bedürfe. 8 13.

5<>.

^>cl/^ Regenten zu LauiS hatten sich über die Abänderung des Bartholomäusmarkts zu Bcllenz

umgekehrt hatten die Angehörigen der drei Vogteicn noch immerfort den Lauiscrn gegenüber überre» ^^3Ad, den Zoll und namentlich über den allzuhohen Preis der Stallazzcn und Weiden sich zu bcschwc-Uiid ^size dessen wird einhellig beschlossen den sonst aus St. Bartholomäus fallenden Markt auf den 9.

' Oktober hinauszusetzen, wobei Nidwaldcn erklärt, daß es, wenn auch ein Ort von dieser MarktS-olle ^""3 abstehen sollte, cS mit dem noch darauf haltenden bei derselben beharren werde. Jedoch erklären sichAlf ^ diesem Beschlüsse festhalten zu wollen. Damit aber diese Sache mit um so größerem Nachdruckdj^^llter JahrrechnungStagsatzung zu Fraucnseld vorgebracht werden könne, wird beschlossen, die Motive'^urktsabändcrung Zug, Glarus und Obwaldcn mitzuthcilcn und dieselben ebenfalls um Instruction'^>en. Absch. 470.

jXIII und zugewandte Ortesi

8 ^^1- Die Landschaft LauiS beschwert sich, daß der Jahrmarkt zu Bcllcnz von Bartholomen aus denverlegt worden sei, in Folge dessen das auf den 8. October bisher in der Landschaft LauiS cingc-^ Vieh zu Bellenz zurückbleibe und ihr urkundlich bestätigter Jahrmarkt vernichtet werde. Die Jnstruc-