Bcllenz, Bollcnz und Rivicra. 1731 1 157
^^'chlusscs in Art. 154. 8 8. 182. Spitalrechnung. 8 9. 183. Zollrechnung. 8 19. !> 184. Kirchcn-^chnung. zu ^ 185. Kammerrechnung. 8 12. Al'sch. 319.
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^rt. 18g. Bc,reff der an Agnesc Ncgri von Olivonc in Bollenz verüdtcn „barbarischen und enormen"°^that wird festgesetzt, den Giuseppe Giglio, auf welchem der Verdacht ruht, diese That verübt zu haben,^ der sich geflüchtet hat, dreimal pcrcmtorisch zu citicrcn; stellt er sich nicht, so sollen laut Statuten Mitrich-^ und Landrath in Bollcnz nach Recht wider ihn erkennen. Die Gesandten von Schwyz stimmen dafür, daß^ Verbrecher im Falle seines Ausbleibens in okligia sollte „gcradbrächcrt" und an das Hochgericht geheftet^ ^u. Dem Carlo Antonio Giglio, dem Bruder des Giuseppe, der wegen des JnccstcS im dritten Grad^ ^inen Bruder Giuseppe Bürge gewesen und ans dem Arrest entflohen ist, werden einstweilen der Salvo^utto und die Copie der Processe nicht gegeben, bis die Orte ein Ferneres erkennen werden. Gegen dic-^u, welche den Arrestanten Carlo Antonio haben entfliehen lassen, oder diejenigen, gegen welche der Land-es Ui andern Fällen Klage zu führen hat, soll nach Recht und Statute» procediert werden. 8 2. 187. Derwegen der Canzlcien in Art. 167 wird zur Nachachtuug empfohlen; zugleich wird beigefügt, daß übercolle u. f. w. ein Register angefertigt werden, der Landvogt zu dem Archive einen, der Landschrciber den^ Schlüssel haben soll. Die Gesandten auf künftiges Syndicat haben einen Augenschein einzunehmen.
^ ^88. Da die den 28. und 29. November 1722 im Beisein der Abgeordneten der drei Orte und derbei ausgezeichnete Auömarchung der beiderseitigen Nutznießungen der Alpen, Weiden und Holzungena» noch nicht mit Marchsteinen und Zeichen versehen ist, wird Uri beauftragt, Bünden zu ersuchen,
^ Ainistral zu St. Vittore und Roveredo den Beseht ergehen zu lassen, mit dem Landvogt in Bollenz^.^^chsteinc zu setzen. 8 3. 189. Begehen die Schloßknechte außerhalb der Schlosser in der Stadt oder Graf-Fehler, so sollen dieselben nach der Ansicht von Schwyz und Nidwalden vom jeweiligen Landvogt gebüßtbcssi ^ ^ früher schon geschehen sein soll. Uri nimmt die Sache ml lolarviulum und erklärt sich geneigt,"'w Ordnung zu machen. 8 4. jj 190. Auf die Ansrage dcS Zöllners, wie er sich hinsichtlich dcö Zolls»och ^ ^"ta des Gelds zu verhalten habe, wird geantwortet', daß er von dem eingezogenen Gcldc weder NutzenU ^ wadeu haben soll, sondern daß die Syndicalc, Castellane und Schloßknechte eS annehmen werden, wiejsi ^""Mommen habe; doch soll er der Verordnungen gewärtig sein, welche die Orte von Zeit zu Zeit über^ machen werden. Von den Reifen und andcrm dergleichen Holzwcrk, welches durchgeführt wird,! ^^"rr den Zoll zu entheben, welchen er von „Hallipartenschäftcn" und, „Springstcckcn" abnimmt.' ^sch. 328.
^ Säuberung dcö DragonatS nach gemachtem Compacte vom Rothcnstcinc bis in
»or sohlen. 8 1. 192. Die Stadtgräben werden in gutem Stand erfunden, nur soll der Graben,,H^"^wi>erthor bis in den „rechten Graben" tiefer gelegt werden, damit die aus der Stadt fließende^°rj>„ gute» Abzug habe. Bei dem deutschen Thorc soll die Unsaubcrkcit weggeschafft werden. Die
^>>ü ^ wegen tieferer Verscharrung gefallener Thicrc wird wiederholt. Ferner >oll das Bächlcin, gc-s>tsisi^^^"wllo", zn E>,de der Portunv von den Anftößcrn tvohl verwahrt werden, daß niemand mit ViehZog umgehen könne. 8 2. ß 193. Die Besichtigung der Wchrencn zu Cadossola zeigt.^^Wrten Zustand derselben. Die letzte Wehre unter Cadossola und die Streichwehre oberhalb dersi,,d ^ verbessern. 8 3. h 194. Besichtigung der Ncbcngräbcn an der Landstraße gegen Cadcnazzo