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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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1154
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1154 Bcllenz, Bollcnz und Rivicra. 1727. 1728.

derer dergleichen Spiele, welche gespielt werden von Personen, die man insgemein heißet Ballotini oder Vstn!"spiclcr, sich nicht unterstehen noch bcfrechcn soll, Spiel zu halten außer den drei Tagen des Markts derBartholomäi und Blasti, und auch in solchen Zeiten nicht halten solche Spiele, noch öffentlich noch hci»^spielen ohne Liccnz des regierenden LandvogtS zu Bellcnz. 8 7. 155«. Der dieTryetcr" (?) zu Darodurch welche man zu den Gütern der Gebrüder Clerici und der Erben von Statthalter Pcllegrinogeht, hat daselbst das Büchlein zu säubern und die Straße zu erhalten, wie Gio, Zanet. 8 8. ^ (55 b. Kirchsrechnung. 8 9. ß 156. Zollrechnung. 8 19. ß 157. Spitalrcchnung. 8 11. ü 158. Kammcrrecl)W »98 12. Absch. 272.

Art. 159. Nidwalden, welches diese dreiörtische Confcrcnz verlangt hatte, eröffnet, daß die ParticnlK"von Ursern die 1592 ihnen gewahrte Zollsrciheit zu sehr mißbrauchen und den obrigkeitlichen Zöllen Ei>ü"9thun, da dieses Jahr von denselben 13,999 Spalcn Käse zollsrci durch Bcllenz und auch wieder Waarenspediert worden seien. Man ist geneigt, da offenbar bei der Ertheilung der Zolleremtion der Handel nichtzehnten Thcil des jetzigen betragen hat, entweder Zollsreiheit für blos einen Thcil der Waaren festzusetzen e

für alle Waaren bloS für eine gewisse Zeit einen Zoll zu beziehen oder überhaupt einen kleinen für alle ^setzen. Jedoch vereinigt man sich dahin, noch einen detaillierten Bericht von Bellen; zu verlangen, undnach Bünden und über den Bcrnhardin über 6999 Saum Waaren in diesem Jahre ohne Zoll spediert w«"'sein sollen, die Privilegien kennen zu lernen, welche die Thaler aus der Seite von Bellcnz gegen den

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Harbin haben. Wenn diese Berichte eingelangt sind, so soll im Octobcr oder November eine dreiörtiiclstfcrcnz zusammcnberufen und nach Nerhörung derer von Urscrn ein Beschluß gefaßt werden. Es wird n"zur Sprache gebracht, wie der Zoll besser zu administrieren und wie ein genauesEinsehen auf die Sov^nen und Exmissionen der Fremden zu haben sei". 8 1. I! 169. Anton Scolar bietet sich an, den Zoll zu ^ ^um den zehnten Pfenning Besoldung mit Fleiß und Treue zu verwalten. Der Antrag wird dem ^beigelegt. 8 2. Absch. 273. '^)

1728.

Art. 161. In Betreff der Zolleremtion derer von Ursern und Livinen zu Bcllenz eröffnet die Gesandt!^von Uri, daß aus mehrfache Erinnerung hin die von Ursern in jüngst gehaltener Thalgcmcinde beschlossen"'daß jeder Kaufmann unter ihnen scS waren deren etwa zwölf bis dreizehn) für ein Jahr nicht mehr als 199Käse und in der Rückfuhr nicht mehr als 159 Saum Reis auf Mehrschatz außerhalb des Landesmöge lind, damit die fremden Kaufleute auch Zeit haben, die Käse in den Orten einzuhandeln, keiner ^Ihrigen von Urscrn vor dem Lauiscrmarkt Käse über den See hinaus erkaufen soll. Ebendasselbe berichtet w ^Thalammann Joh. Mcitzcn, Deputierter von Urscrn; er macht darauf aufmerksam, daß Urscrn und Lw>daS Privilegium der Zolleremtion wegen der kostbaren Erhaltung und Offcnhaltnng des Passes crthcilt " ^den sei, und wünscht, daß man sie in diesem Privilegium unbekränkt lasse. Schwyz und Nidwaldendieselben Vorschläge, wie schon früher, mißbilligen die von denen von Urscrn selbst angeordnete ^

nicht, nehmen aber die Sache -»ck i-okoroncknin. 8 1. ü 162. Die von Bollcnz behaupten, daß sic nach " ^Privilegien aller Orten hin zu Bellenz, auch auf Mchrschatz handeln und spedieren können. Es wirdeinmüthig befunden, daß die von Bollcnz und alle Andern von zu verhandelnden, zu spedierenden und d"

-) Nnm: Im Abschiede stehtdes Monats", in der Wiederholung des Beschlusses in der Jahrrcchnnng von 1730 ab"' "MärchtS."

) Anm: Lies daselbst 159, 160 statt 149. 150.