Bcllcuz, Bollcnz und Nivicra. 1.71t). 1145
^ die Klosterfrauen in Monte Carasso bisweilen Güter kaufen, für welche sie der Taglicn befreit zu sein^»icn, wodurch der Communität und der Grafschaft großer Schaden erwachse, so wird die Sache zurScheidung den Obrigkeiten hintcrbracht. 8 7. ü 94. Kirchenrechnung. 8 8. ^ 95. Zollrechnung. 8 9. ßgg ^^^echnung. 8 19. ^ 97. Kammcrrechnung. 8 11. ß 98. Rechnung wegen des DragonatS. 8 12.^ Zöllner beschwert sich, daß er, obgleich er seine Zollrechnung voriges Jahr spccifieicrt und ordentlichhabe, molestiert und perturbiert worden sei, und ersucht die Gesandten, dahin zu wirken, daß er insZüge nnpcrturbicrt bleiben möge, widrigenfalls er gezwungeil sein würde, sich selbst zu den Hoheiten zuu„d jh,tt„ Zvlldienst wieder zu übergeben. 8 13. Absch. 128.
171t»
^9- log ^ic Jurisdiction zu Monticello >var zwischen den regierenden Orten lind dem Thal Rogoredor unerörtcrt geblieben; jedoch hatten die angrenzenden Gemeinden ihre Wcidgänge gegen einander ruhig
Zöllen. Unlängst aber hatten einige Partikularen von Monticello und St. Vittore mit ihrem Vieh die vonin
wegätzen lassen und in diesem Jahre deren undisputierlicheö Territorium mit ihrem Vieh betreten, auch
^niino
der
w ihren, bisher ruhigen Besitze zu pertnrbiercil gesucht und hatten denen von Lumino fast die Hälfte
welches der Fluß denen von Lumino zugeführt, mit bewaffneter Hand weggeholt, ohne daß bundeS-^ Hc Satisfaction dafür erhalten worden war. Schreiben deö Conunissarius Scolar vom 27. Juli 1718.sjti q >^^i>cn llch die drei Bünde in Schreiben vom 27. September 1718 und vom 5. März 1719, daß dieBk'. ^ ^ Zeit anwesenden Commissaricn unnachbarlich verfahren seien, und verlangen Schadenersatz und^ Mng. r>er Untersuchung ergiebt sich, daß die Benachbarten aus Bünden ebenso unfreundlich gegenÄx.lumino verfahren seien unv an der über sie verhängten Strafe selber schuldig seien. Um den schon^Zweihundert Jahre dauernden Grcnzstrcit bei Monticello endlich beizulegen, sollen die drei Bünde zu einerUngeladen werden. Uri wird ersticht in einem Memorialc die Rechte der drei Orte zusammen-°h»e ^ einem andern die Frefcl vorzuführen, welche von Zeit zu Zeit vorgefallen seien. Die Gesandten,^ Instruction, nehmen allcö all i'kloionllum. 8 1- i! 19t. Uri eröffnet, daß der Landvvgt in Bollenz eineÄgs ^^^^keit gcgci, Livinen erhoben tind denen von Brugiasco die Bätline und „Gcföhl", so selbige in»>it ^ ^^bt, "ut Arrest belegt und die Erecution begonnen habe, ohne daß vorher die Sache den Orten^ötthciss worden sei. Die Gesandten der beiden andern Orte theilen mit, was vom Landvogt an sie gelangt^dcr das Anbringen von Uri all rotvi eullum und versichern, daß ihre gn. Herren von der Arrc-jt, A ^ ^^uahncn werden. 8 2. 192. Nidwalden stellt den Antrag, daß, weil seit einiger Zeit namentlich^ Compromissc auf Geistliche gemacht werden und dadurch oft Verzögerung der Sachen und^ Particularcn herbeigeführt werde, die Geistlichen solcher Compromisse z,i entheben seien und8Z »weltlichen aufgebürdet werden möchten. Die Gesandten der beiden übrigen Orte referieren.' ^bsch. igz
A»,
Ctrch - dein Rathschlagbuch von Nidwalden wurde an der Treib den 8. August daS Monticeller-
verhandelt und bcrathcn, waS für eine Antwort dcßtvegcn zu verabfolgen sei, „zumal schiedliche Mittel„ei„ wne nächstkünftig diesen Monat durch einen allgemeinen Congreß dieses verdrießliche Geschäft
daß ^ ultimiert und zu Port gelegt werden." In der Relation berichten die Gesandten Nidwaldcns,Hjd ^ ^'ilegnng dieses Streite'S eine Konferenz in Bcllenz auf künftigeil September angesetzt worden sei.^dc» sendet aus dieselbe I. I. Ackermann, Ritter, Statthalter und Landöhauptmann. Absch. 139.
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