1144 Bellcnz, Bollcnz und Riviera. 1717.
befunden. 8 2. 76. Besichtigung der „Wöhrcnen" deS TesfinS und der Landstraße an der Grenzsätz''^Cadossola gegen Riviera und Anordnung, daß die „runde Wöhri oder Kipai-n taollo", verbessert, dienata im Tessin bei den Grenzen gegen GnoSca und Galletto gegen den Runs des Pusteola verbäb^und verlängert werden soll. Eö wird die Bemerkung gemacht, daß von Jahr zu Jahr vom Tessin mehr ^weggenommen werde; daher der Befehl, daß das Land zwischen den beiden Wöhrcnen und andcröwo so viel ^möglich gesichert werde. Die Bäume auf den Wöhrcnen sind abzustumpcn, die Landstraße bei Castionc Z"'höhen. 8 3. ü 77. Die Nebcngräben an der Landstraße gegen Cadcnazzo werden in gutem Stand bcst»^Da der Bach zu Cadcnazzo dieses Jahr großen Schaden verursacht hat, so soll man „wegen den Spi^zu Bellcnz und LauiS" bei deren Gütern daselbst die Gräben öffnen; die von St. Antonio haben „alöbrüder" denen von Cadcnazzo in Zukunft behülslich zu sein. 8 4. jj 78. Verbesserung der Land- undstraßen innerhalb zweier Monate; Säuberung der Rongia della Chiaretta; Verbot, oberhalb des Gutcö dck ^Buchetti und der Straße nach, welche die Schlösser brauchen, Plattenstcine zu machen und zu nehmen. 8 ^79. Der Landschreiber stellt in seinem Namen und im Namen des GroßwcibclS und Zöllners zu Bellet ^Ansuchen, die l. Orte möchten denjenigen Personen, welche schuldig sind, der Besichtigung der StraffThale Morobbia beizuwohnen, statt deS 1716 aberkannten „ehrlichen Morgcnesscns", welches die Hoheiten ^bezahlt hätten, eine Entschädigung von 2 Filippi von jeglichem Orte geben, da sie gcnörhigt seien,schaffung dieses MorgcnesscnS jeder aus dem Seinigen noch über den ihnen zukommenden Lohn von 2etwas hinzuzuthun. 8 6. h 86. Die Augustiner bitten die regierenden Orte um eine Beisteuer an denSchaden, welchen ihnen daS ausgetretene Wasser des Dragonatö an ihrem Weinberg, Garten, am Kloster,Kirche und ihren Lcbensmittelvorräthen angerichtet hatte. 8 7. 81. Die Anbringung der Wappen dcl ^regierenden Orte an dem Lauiscrthore und zwar in Marmor wird all rvtvranllum genommen. Nach ^deS Zöllners hatten die an der deutschen Porte angebrachten 1663 Filippi gekostet. 8 8. 82. Kirchcnrcch^8 9. 83. Spitalrcchnung. 8 16. jj 81. Zollrechnung. 8 11- h 85. Kammcrrcchnung. 8 12. Absch- ^
1718. ^
Art. 86. Die Gesandtschaft von Nidwaldcn rügt, daß trotz den in den Statuten enthaltenen Bcsti>nnu^Gemeinden Fremde einsetzen und annehmen, ohne den jeweiligen Landvogt darum zu begrüßen, und ^darauf an, den Angehörigen anzubefehlen, künftig den Landvogt darum zu begrüßen. Der Antrag u'>reklirenllum genommen. 8 1. Absch. 117.
Art. 87. Besichtigung des Dragonats. Die voriges Jahr gemachten Anordnungen sind größtenteilsgeführt; auszuführen ist noch der Auslauf in den Tessin nach dem Plan von Morcttini. Verbesserung
hat, wird dem Landvogt zu erkennen überlassen. 8 1. j! 88. Die Stadtgräben werden in gutem Slaw ^fanden. 8 2. 89. Besichtigung der Wöhrcnen des Tcssins und der Landstraße an der Grenzsch^dUUildossola. Befehl, den Riparo tondo und die Passonata im Tessin bei den Grenzen gegen Gnosca zu v^l'^ ^die sumpfigen Gräben auszuwerfen und überhaupt das Land gegen den Tessin zu schützen. 8 3. !! ^Nebcngräben gegen Cadcnazzo werden in gutem Stand befunden. 8 1. ü 91. Die Väter Augusti»^um eine Beisteuer an den durch den Dragonat ihnen zugefügten Schaden. 8 5. 92. Die Gesandt ^Uri und Schwvz sind instruiert, der drei Orte Wappen in Marmor an dem Lauiserthor anbringen zu „>i,Gesandte von Nidwaldcn, ohne Instruction, nimmt die Sache all rolarenllum. 8 6. ^ 93. Da man
„Wöhrcnen". Die großen Steine sind aus dem Bette wegzuschaffen; wer solches auszuführen und zu ^ ^