LuggaruS. 1125
Auf das Schreiben, das Zürich im Namen der XII Orte abgeschickt hat, ist wiederum keine'"wert erfolgt. Margraf de Prio soll ersucht werden, beim kaiserlichen Hof eine Antwort zu sollicitiercn.
446, z ^ 54ß, 4736. Da auf das letztes Jahr von Zürich erlassene Schreiben noch keine Antwort^ ^ ich wird beschlossen, durch Zürich eine neue Recharge an den Kaiser mit einem Begleitschreiben an dessen. Laster abzusenden. Absch. 454, 8 3. >j 547. 1736. Da keine Abhülfe in Aussicht steht, so wird bc-^ ^b'n, knnstig dieses Geschäft aus dem Luggarncrabschied zu entfernen, es aber in dem fraucnfcldischcn stehen, ' i'stsen. Absch. 466, § 1. ^ 548. 47/16. Den Orten wird anhcimgcstcllt, bei sich darbietender GelegenheitDieser Sache Schritte zu thun. Absch. 476, 8 1. ß 549. 47/44. Ebenso. Absch. 485, 8 1. >! 550.Es bleibt beim vorjährigen Abschiede. Absch. 501, 8 1. I! 551. 47/13. Ebenso; Basels Gesandter,^ ^»struction, referiert. Absch. 514, 8 1.
e. Zoll zu Magadino.
55z Z727. Anton Scolar, welchem der Zoll zu Magadino vom Syndicatc übergeben worden,Uri, Schwyz und Nidwalden, bei den drei Provisionalortcn Anregung zu thun, daß sie gleich bei seiner>vird ^vllS Susi i» Magadino errichten oder in Bestand nehmen möchten. Das Ansuchen
dem Abschiede beigelegt, Scolar aber der Rath gegeben, sein Memorial sämmtlichen regierenden Ortenschicken. Absch. 273, 8 3..
4/l. Kirchensnchcn.
^ 55Z 1712. Orelli, welcher zu einem Canonicus zu LuggaruS gewählt worden war, will das Placctputronatns nicht bezahlen. Obgleich der Landvogt auf einen Vertrag aufmerksam macht, der 1693dh Syndicat und der Curie zu Com» geschlossen worden sein soll, nach welchem diese Canonicate nur
andern bezahlen sollen, so legen die Gesandten, denen dieser Vertrag unbekannt ist, dem Orelliganze Summe auf. Da er nicht bezahlt, wird den Obrigkeiten anhcimgestcllt, ob nicht die Einkünfte"Uoisiectts bis zur Bezahlung sequestriert werden sollen. Absch. 7, 8 4.
43. Locales.
sllri, Schwyz und Nidwalden: Art. 555.)
4. LuggaruS.u. LuggaruS den XIII äußern Gemeinden gegenüber.
^ 4742. Die äußern Gemeinden beschweren sich über die Mehrheit des Ruthes, welche die von^ ausmache», daß dieselbe große und unnütze Kosten herbeiführe, welche die ganze Landschaft bezahlenobx>. tragen auf Trennung von Luggarus an. Dazu sind aber die Gesandten nicht begwältigt; sie belegen^»lr ^ LuggaruS mit einer Buße und halten sie zum Ersatz der unbilligen Ausgaben an. Den
Äimq. ^ Separation nehmen sie in den Abschied. Absch. 7, 8 5. ß 555. 4726. Die drei Universitäten^ ^'S Fleckens LuggaruS, welche noch zwei Gemeinden in ihr Interesse gezogen, hatten die dreizehn so-lche/" ^^n Gemeinden zwingen wollen, an die Unkosten für silberne Leuchter und „Guldcnstück" zu
^äche ungefähr 700 Filippi zu zahlen. Die dreizehn äußern Gemeinden wenden sich nun mit einerg»verde
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Luggarus mitthcilen und denselben darüber vernehmen. Absch. 149/'') 8 2. ^ 556. 4726. Auf
«dt>o ^ die Confcrcnz von Uri, Schwyz und Nidwalden. Letzteres fragt an, wie man den GemeindenSchwyz will die Sache auf künftiges Syndicat verlegen, Uri die Beschwerde vorher dem
Statt .55 lies daselbst 555.