LuggaruS. 1123
^ bei der Verleihung des Zolls alle Bewerber in eine Association von acht Personen vereinigt hatten, soc» die Gesandten, das diesi künftig leicht zum Nachthcil dcS obrigkeitlichen Interesses ausschlagen könnte,überlassen den Hoheiten die Zahl einer solchen Association auf vier bis sechs Personen zu beschränken" eure andere vorsorgliche Verfügung zu treffen. Absch. 392, 8 4.
9. Zoll zu Canobbio.
Art. 51^ 1718. Zu Cannobbio war neulich eine Zollstättc errichtet worden sdcr Zoll von Scsto wurde°^>i» vcrlegZ, in Folge dessen die Kauflcutc den Paß über Magadino und den Gotthard mieden. ES^ deßwegen eine Beschwerde an den Gubcrnator zu Mailand erlassen. Absch. 127, 8 5. st 515. 17111.lllne Antwort auf obiges Schreiben eingckvmmen ist, so wird der Vorschlag gemacht, Zürich zu ersuchen,^'lincn gemeiner Eidgenossenschaft an den Gubcrnator und den m.ixiüli-ato stimm'llilmi'ia zu Mailand zu)^>bei,. Die Orte, möchten ihren Entschluß Zürich mitthcilen. Absch. 143, 8 4. st 519. 172«. Zürich bc-j ^' das; auf sein an den Kaiser erlassenes Schreiben keine Antwort eingelangt sei, und daß dcr Zoll noch^ bestehe. In Folge dessen wird es beauftragt, nochmals im Namen dcr Eidgenossenschaft an oben gc-Behörden und an den Wicncrhof selbst zu schreiben. Absch. 161, 8 2. st 517. 1721. Auch bis sehtAntwort auf Zürichs Schreiben eingelangt und keine Abhülfe eingetreten. Zürich wird beauftragt, inz/ ^ Namen durch Vermittlung dcS Sccrctärs Hermann ein nachdrückliches Schreiben an den Kaiser^ Arsten. Absch. 181, 8 3. st 518. 1722. Man findet für gut, daß Zürich im Namen dcr die cnnctbirgischenEicken regierenden Orte an den Kaiser, den Gubcrnator zu Mailand und den Grafen Karl Borromeo ein^dräjcntationsschrcibcn abschicke. Absch. 199, 8 5. st 519. 1722. Noch ist keine Antwort eingelangt. DenObern wird überlassen, das Passende zu verordnen. Absch. 196, 8 2. st 529. 1723. Da die^ ^ erlassenen Schreiben unbeantwortet geblieben sind, so werden nochmalige Schreiben an den KaiserDst ^ genannten Behörden zu erlassen beschlossen. Absch. 297, 8 9. st 521. 1723. Noch keine Antwort.
gut !e'hcn dieses Benehmen schimpflich für die Eidgenossenschaft an und überlassen den Hoheiten, das
be>o ^"»ende Zu verfügen. Absch. 212, 8 2. st 522. 172Ä. Ein erhöhter Zoll wird noch immer bei Canobbiobeschlossen, an den Gubcrnator zu Mailand die Anfrage zu stellen, ob von allerhöchster Behörde
^ "s voriges Jahr erlassene Vorstcllungsschreibcn noch kein Beschluß erfolgt sei. Tritt keine Abhülfe ein,iür/ ^ Gesandten über daS Gcbirg ein Gutachten über diese Sache den Orten hinterbringen. DieM>chc Gesandtschaft, ohne Instruction, verspricht zu allen zweckdienlichen Mitteln Hand zu bieten. Absch.
^1. K 5 ... . . . ^ ^ >
Noch" Abschiede erwähnt. Absch. 226, 8 5. st 524. 1723. Dcr Bezug des erhöhten Zolles dauertlichx.."!'"^ l°ri. Zürich wird beauftragt, im Namen gemeiner Eidgenossenschaft durch Vermittlung des kaiscr-
^ Diese Angelegenheit wird, ohne daß ctwaS verfügt wird, bloö der Erinnerung
ch
^ A'gationösccrctärS Hermann ein ehrerbietiges Schreiben an den Kaiser zu erlassen. Absch. 232, 8 7.b»d " ^^23. Die Gesandten dcr regierenden Orte wollen den Erfolg obengcnannntcn Schreibens abwarten^"tcre ^cr Entscheidung der Obrigkeiten überlassen. Absch. 239, 8 1. st 526. 1721». Zu^eser" gut befunden, den anwesenden Plcnipotcntiarius zu ersuchen, daß er seine Officicn zu Abstellung
siiic^ ^^A)wcrden anwenden möchte. ES wird dicß dem Abschiede dcßwcgen beizufügen beschlossen, damit auf"östlicher Weise zweite Confercnz mit dem Plenipotcntiariuö darüber zu instruieren nicht vergessen »verde.^5, 8 5. st 527. 1721». Es wird gut befunden, die Sollicitationcn bei dem kaiserlichen Plcnipoten-
^"»i. Statt 224 lies daselbst 524.