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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Mcndris. 1111

^cr Gemeinde St, Fedelc Val Jntclvi im Mailändischen mit Steuern nnd Auflagen entgegen der mit^ ^kgiercnden Orten von Kaiser Karl V 155(1 errichteten Kapitulation bedrängt und mit Erccution bedroht, /W ^ ^ zzich aus den Alpen zurückzuziehen gcnöthigt seien, und bitten, man möchte ihnen bc-

Repressalien gegen die Mailändischcn, welche Güter in den welschen Vogtcicn haben, auszuüben,d'ird an den Markgrafen Visconti, Kanzler zu Mailand, geschrieben, daß er die von Muggio die ihnen gc-' Mc reciprocierlichc Befreiung genießen und den ihnen zugefügten Schaden ersetzen lassen möchte unter Hin->ilg bie mailändischen Unterthancn viel mehr befreite Güter auf eidgenössischem Gebiet besitzen,

eidgenössischen im Mailändischen, Gegen Anwendung von Repressalien hegt man Bedenken; tritt vonMailands nicht Abhülfe ein, so soll der RccurS an die Orte genommen werden. Absch. 8(1, 83, ßke»i ^ ^ ' Es wird vom Statthalter von McndriS berichtet, daß vom Rathc zu Mailand der Beseht gc-'"c» sei, daß alles in den vorigen Stand gesetzt werden soll, und daß die von Muggio bei ihren alten,- geschirmt sein sollen. Dieser Befehl wird, so wie die Antwort, welche der Großcanzler an die Tag-in Frauenfcld geschickt hat, in der Kanzlei verwahrt. Absch. 85, 8 1k, 422. 1.717. Trotz^llchie wurden denen von Muggio von der Gemeinde St. Fedelc mehrere Stücke Bich weggenommen.^ dessen wird der Statthalter mit einem Schreiben an den Gnbcrnator von Mailanv geschickt undAuftragt, gbcr den Erfolg der Mission an die Obrigkeiten zu berichten. Absch. 1(19, 8 7. ü 423. 1718.kchre Entschädigung erfolgt ist, wird beschlossen, an die Regierung zu Mailand und an den Senatlleibcn. Absch. 126, 8 4. ß 424. 171«». Es wird wiederum eine nachdrückliche Rcchargc an den Gu-Aiy^ erlassen. Absch. 142, 8 3. ß 425. 1721». Da die von Muggio noch nicht

dg Worden sind, wird wiederum ein Schreiben an den Gubcrnator zu Mailand erlassen und,^ während des Syndikats noch keine Antwort eingelaufen ist, die Sache den Obrigkeiten zu fernererüberlassen. Absch. 16V, 8 2. 426. 1721. Es wird angezeigt, daß die von Muggioluy ^^wtzenen Befehls der mailändischen Regierung die Alpen Erbon bcnützcn; alles soll in statuselb, bis auf einem Kongresse die Sachen gütlich beigelegt werden. Als Instruction auf dcn-

Obrigkeiten vorgeschlagen, man möchte dahin trach'tcn, daß die von Muggio für daS von^ ^'^ncrn von St. Fedelc weggeführte Bich so viel als möglich schadlos gehalten werden, und daß sie^ errichteten Tractate und daS Verkomuniiß mit Karl V von 1552 mit Auflagen beschwert' ^ach der Erkanntniß von 1673 sollten die von Muggio allein die Kosten ersetzen; den Obrigkeitenwtheimgcstellt, denselben etwaö davon zu erlassen. Auf den Kongreß werden vier oder auch zwei Gc-^ld ^hndicats vorgeschlagen (die von Zürich und Luccrn). Zürich wünscht, das Gutfinden der Ständelernen. Absch. 18V, 8 1, ß 427. 17Ätt. Zürich thcilt auf der JahrrechnungStagsatzung zu^ ^^schiedcnc Acten mit, welche die Bedrängnisse constaticren, die den Besitzern der Alp Erbonihh mailäirdischen Untcrthanen von St. Fedelc tvidcrfahren sind. ES werden die Stände ersucht,

^°zt über das Gcbirg darüber zu instruieren. Absch. 471, 8 12. ß 428. 17^11». Der Land-

"^ch Mailand abgesandt, um unter anderm auch eine Entschädigung für die von Muggio zu^ ^ ^ Der Landvogt von Mendriö berichtet, daß seit den an die drei

"^^^rtc übcrschicktcn Mcmorialien von Seiten des Govcrnv von Mailand ein Delegierter auf die Alpder ^ ^bhickt worden sei, welcher einige Fchlbarc gestraft und einige Flüchtige vcrbaunisicrt und den BesitzernEitzte k'crdcuten lassen, daß sie dieselbe, wie bis dahin, nutzen können. Doch seien weder die Be-" bw vorhin indemnisiert, noch sei wegen Fcsthaltung der Convention eine Versicherung gegeben worden.