McndriS. 11l)9
^ a» den Gubcrnator zu schreiben. Absch. 339, 8 14. st -101. 1732. In einem Schreiben wird der^»ator zu Mailand ersucht, einen Abgeordneten an den streitigen Ort zu senden, um die Streitigkeit bei-den. z)a aber keine Antwort auf dieses Ansuchen erfolgt, wird die weitere Verfolgung dieses Handels den^^n überlassen. Absch. 344, 8 4. ^ 402. 1733. Der Podcsta von Cvmo hatte zwischen den GemeindenKhella und Cancggio einerseits und der Gemeinde Mollrasio andererseits mit Bcihülse von vierzig bewehrtenin ""»«!, ^»cn Marchstein sehen lassen. Der Landvogt wird beauftragt, gegen diese Territorialverletzung beimästigst zu protestieren. Absch. 358, 8 4. 403. 17341. Obgleich dieser Marchcnstrcit noch immerauert, so wird einstweilen nichts aiwercö vorzunehmen beschlossen, sondern dem Landvogt zu MendriS der- genaues Aussehen zu haben, daß hinfort keine Territorialverletzung mehr statt habe. Sollte
^ lolchx stattsinden, so soll er Protestatio» dagegen einlegen. Jährlich soll bis zu des Handels Er-
ii,^^ ^ Abschiede dessen gedacht werden. Die Originaldokumente, diese Grcnzstrcitigkeit betreffend, welcheStatthalters Nisctti Händen sich befinden, sind in Copic in die Canzlei zu legen und jene Documcntc
„ Gemeinden Bruzella und Cancggio zurückzustellcir. Endlich werden die Gesandten von Bern und Solo-" ^sucht, tütss>.. Streitsache ein einläßliches Memorial durch Zürichs Vermittlung in die Orte zu schicken
Au
^ ^ weich ^ch ein Gutachten beizufügen, wie künftig instruiert werden könnte. Abjch. 379, 8 1. !! 404... Diese Angelegenheit wird wiederum im Abschied erwähnt. Die Documente sind den Gemeinden zurück-^ ' die »och nicht gemachten Copiccn sollen beförderlichst in die Canzlei niedergelegt werden; daS vom
^tsschea und solothurnerischen Gesandten auszufertigende Memorial soll bald möglichst Zürich übcrsandttde», ^
Auj zuzustellen. Der Landvogt wird beauftragt, sich zu erkundigen, ob die Mcndrisischen im Besitze des
d-, Absch, 396, 8 1- ss 405. 1733. Visetti wird Befehl gegeben, die Copiecn jener Documente endlich
Canzlei
stiert" ^^lrkö seien, und auf Tcrritorialverlctzungcn ein wachsames Auge zu haben und dagegen zu protc-e>n»rial
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Bei dem Gouvernement von Mailand sollen einstweilen keine Schritte gcthan werden. Hingegen werdenMensche und der solothurncrischc Gesandte von 1733 und 1734 ersucht, daS schon früher ihnen aufgetragene
^chtr "^zusetzen und Zürich einzusenden. Absch. 4l2, 8 1. ss 406. 1737. Bern stellt den Antrag, cS
gescQu
^cklass.
iu ap ^ Absch. 422, 8 l l. ss 407. 1737. Zürich hatte wegen dieser Grenzstreitigkcit an den Gubcrnator- -"'Ulaud
Zur Beendigung dieses GrcnzstrciteS auf dem Berge della Rossa an den kaiserlichen Botschafter in dem Sinne"ven
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.. streit beizulegen befugt wären. Es wird beschlossen, diese Sache dem cnnctbwgischen Syndikate zu
^ Abc,, werden, daß der Gubcrnator von Mailand Commissarien aufstelle, welche mit den Deputierten der
Abcr dm kaiserlichen Botschafter geschrieben; die Antwort wird abgewartet. Der dieser Streitigkeit
^ Bisetti der Canzlei zu Lauis zugestellte Ertract soll durch Zürich den andern Cantoncn mitgcthciltGesandte übergicbt zur Ausbewahrung an die Canzlei zu Lauis sechs Actenstückc, dieses GeschäftZürich, Lucern, GlaruS, Basel und Schaffhausen insistieren daraus, daß daö von den GesandtenEs und SolvthurnS noch nicht verfertigte Memorial zu Stande komme. Absch. 427, 8 1. ^ 408. 1738.der Erfolg dcö an den Kaiser abgesandten Schreibens abgewartet; unterdessen wird der Fiscal Joseph^ ^austragt, darauf zu sehen, daß Alles in statu guu bleibe und keine Marchstcine gesetzt werden. Absch.^ü 409. 1733. ES bleibt beim vorjährigen Abschiede. Absch. 459, 8 1. I! 410. 17/13. Statthalter^Ucr>, "ud die Gemeinden Bruzella und Cancggio sollen ein wachsames Auge „schlagen", daß keinePz ^ bcr Grcnzstrcitigkeit vorgenommen werde. Absch. 475, 8 1. ü 411. 17/11. Ebenso. Absch. 481, 8 1-!!^2. Ebenso. Absch. 500, 8 1. !> 413. 17/13. Ebenso. Absch. 513, 8 1.