11)96 Lauis.
nehmigung durch das Syndicat. Zlbsch. 109, 8 2/- sj 307. 1723. Der Gesandte von Basel stellt instrncltz"'gemäß den Antrag, daß alle obrigkeitlichen an die Landvögtc abgehenden Schreiben tarfrci sein sollen, ^daß Basel sich das Recht vorbehalte, ein Postbürau und einen EommiS in Lauiö zu bestellen. Der Gctz^von Zürich antwortet, daß er bei dem Postdircctorium zu Zürich bereits die Tarsreihcit solcher Schreibengewirkt habe. Den zweiten Punct tvill er seinen Obern all inslrnoncknin hinterbringen. Absch. 235, 8308. 172<». Basel insistiert auf der Anstellung eines Postconimis von seiner Seite und behält seinem
das Recht dazu vor. Die übrigen Gesandten behalten ihren Obrigkeiten dasselbe Recht vor. Der zürclGesandte ist ohne Instruction; wie er aber den übrigen Ständen ihre Rechtsamen freundeidgenössisch gö»^'!behält er auch seinen Obern deren „Bcsugsame" vor. Absch. 250, 8 9. sj 309. 172t». Die Landschaft ^beklagt sich, daß das Postamt zu Mailand gesinnt sei, die Angehörigen von LauiS dazu anzuhalten, dal'künftig ihre Briefe und Sachen, welche sie in das Mailändischc schicken, durch die ordinäre Post vcru'» ^solle», während von alten Zeiten her eigene McssagcrS und Fußboten ihren im Mailändischcn arbeitendendas Benöthigte von Hause übcrbracht haben, so daß sie in Mailand zu drei Königen eine eigene „Brieftr»^gehabt hätten. Ferner führt sie Beschwerde, daß der PostevmmiS Scrona von der von Zürich vorgcsckM^ ^Postordnung und Tare abweiche. ES wird wegen dcö ersten Pnnctcs an den Gubernatvr zu Mailand ' ^schrieben und mit dem kaiserlichen Plcnipotcntiarius gercdt; in Betreff des zweiten PunctcS sollen die Gesa"über das Gcbirg instruiert werden, daß er unter Androhung der Verbannung bei der Ordnung bleibe und ^auch nicht in den Handel wegen der Fußbotcn einmische. Absch. 245, 8 8. 310. >721». Aus die a» ^Vorgesetzten der Landschaft ergangene Aufforderung, vor dem Syndicatc zu erscheinen, wenn sie Klagenden Postverwaltcr Johann Amadco Scrona hätten, erscheint niemand. Zürichs und Basels Gesandte .nun, daß das Vergangene demselben an seinen Ehren unschädlich sei, und daß ihm dcßwegcn nichts „zng^' ^werden solle. SchaffhauscnS Gesandter verlangt, daß man sich erkundigen möchte, ob die aus der TagiatzKbl ^Baden vorgebrachten Klagen Grund hätten, und läßt sein Begehren dem Abschiede beifügen. Absch. 250, 8
311. 1727. Die Gesandten von Untcrwaldcn, Solothurn und Schasshauscn stellen instructionögc»»^^Anfrage, ob die 1726 zu Baden gegen den Postdirector Scrona von der Landschaft vorgebrachten Klage» " ^sistiert" seien. Könnten die Klagen bewiesen werden, so möchte man Correction eintreten lassen. Die Melffb ^der Gesandten ist instruiert, dieses Geschäft, insofern niemand klage, ruhen zu lassen. Absch. 269, 8 .
312. 1728. Auf die Klage des urnerischc» Gesandten, daß Postdirector Serona für frankierte Brietzdie Tare bezahlen lasse, insinuiert der Gesandte von Zürich demselben ernstlich, sich an die Ordnungen Z»Bei diesem Anlasse erklärt die Mehrzahl der Gesandten, daß ihre gn. Herren sich das Postregale besser»^'vorbehalten. Absch. 285, 8 4. 313. 1730. Auf Anhalten der Landschaft Lauis wird an den Ouben'^zu Mailand und den Principe Mclzi wegen einer zu besorgenden für die Landschaft nachtheiligen
in dem Botcnwcsen geschrieben. Absch. 317, 8 6. js 314. 1731!. Der Gesandte Zürichs eröffnet,
Namen der Landschaft LauiS mit dem Postamt zu Mailand tractiert worden sei, die lottere lorens'Lauiserpost zu ziehen, zu welchem Zwecke 4 Kreuzer Briefporto mehr für eine Unze anerboten worden setz'"'Gesandten halten dicß den Vorgesetzten der Landschaft vor; diese aber gestehen dieses Unternehmenmit dem Beifügen, daß, wenn eS auch geschehen wäre, die Landschaft keinen Fehler begangen hätte, da P ^der Mehrzahl der Orte 1722 OrtSstimmcn erhalten hätte, durch welche die lottcro loroimi der LandP)^ ' >erkannt würden. (Diese OrtSstimmcn waren aber bis auf die schwpzcrische nicht mehr im Original vorhn" ^Die katholischen Gesandten erkennen por nussora, daß die Landschaft bei ihren alten Gewohnheiten
u»