1(178 Vier ennetbirgische Vogtcien überhaupt.
1605 aufgeführt, in welche» über diese Stücke verhandelt wurde; i» denen von 1551 und 1555 ist ein Verzeihdes Geschützes enthalten. Absch. 116, 8 2. 167. 17tti>. Uri gicbt eine unbedingte Erklärung, »>it ^man sich zufrieden gicbt; zugleich berichtet es, daß schon früher einmal ein Revers in Betreff der zu Bellen; listd"den Stücke gegeben worden sei, welcher zu Zürich oder in der allgemeinen eidgenössischen Canzlci zu finde»müsse, in welchem Falle cS dabei sein Verbleiben haben würde. Letztere Eröffnung wird ack rekoronl»'»nvmmen, so wie auch die Frage, ob nicht künftig diese Angelegenheit, wie cS auch in früher» Zeiten gel che ^sei, ans die allgemeine Tagsatzung zu ziehen sei. Es wird namentlich auf den Abschied von 1688 austu^hgemacht. Absch. 460, § 2. 168. I7Ätt. Dem früher ausgestellten Revers, die Stücke zu Bellen; betreib^soll nachgeforscht werden; findet er sich, so soll es dabei sein Verbleiben haben; findet er sich nicht, soSache zu endlicher Beilegung vor die allgemeine Tagsatzung gebracht werden. Absch. 476, 8 2. h 169- ^In Zürich hat sich jener Revers nicht gefunden; cS bleibt bei dem Beschluß von 1740. Absch. 185, 8 2-
1t». Kirchliches. — ^Besetzung der geistlichen Stellen.jArt. 170. Z 7 I 8. Der Bischof von Como wird durch ein Schreiben ersucht, die Chorherrenpst»^',Pfarreien und ander» geistlichen Bencficicn in den vier Vogtcien Angehörigen dcS Landes und nichtzu übertragen. Der Bischof verspricht, dem Ansuchen seinerseits zu entsprechen, fügt aber bei, daß einigevon der päpstlichen Dataria confcriert würden, so daß er über diese nichts verfügen könne. Absch. 126,
Kluis und Mcndns.
I n h a l t.
1. Besteuerung. 171,172. s. Befugniß zur Abkürzung des Bande.
2. Abzugssreihelt. 173^-176. Ii. Hypotbekarwcscn.
3. Polizeiliches (SanitätSwescn). 177. 5. Zotlsache». 185-189.
4. Justizsachen. 178—184. 0. Kirchliches (Place!). 190—195.
I. Besteuerung.
Art. 171. 171?» Bern macht den Vorschlag, daß in den Landvogtcicn Lauis und Mcndris niclsiauf die liegenden Güter, sondern auch aus „die Ansprachen" die Steuern und Anlagen sollen gelegtDer Antrag wird nck >»8li-uon1»m in den Abschied genommen. Absch. 112, 8 14. ^ 172. »72^eine Petition der Landschaft Lauis läßt es die Mehrzahl der Orte bei dem bisher üblichen Besteuerung"',^bewenden. Bern fügt aber bei, daß, wenn daS Land von einem fremden Feind angegriffen werden sollte, c'i» ^ ^nach den Mitteln, die er hat, sie mögen von irgend einer Art sein, zu den Kosten concnrricrcn soll. Absch-
2. Abzugsfrciheit.
Art. 173. I7K». Der Landvogt hatte von den Verwandten einer Weibsperson aus der LandsclMwelche sich nach Campionc vcrhcirathet hatte, den Abzug von ihrer „Hcimstcur" verlangt. Der Vicarius zulegt dagegen Einsprache ein und beruft sich aus den Abschied von 1683, sowie auch darauf, daß von Seiten C»»9'