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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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1063
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Vier cnnetbirgische Vogtcien überhaupt. 1963

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^»>vn crthcilt wisscn^ Untcrwalden will, daß bei Erthcilung der VicinatedaS Abzugsrcgalc nicht solle nach-gehen werden". Absch. 285, 8 5. ß 51. I72t> Die Jnstrnctioncn gehen atlöeinandcr. Die Gesandtenunter RatisicationSvorbehalt zn solgcndcr Verfügnng: DaS Vicinat soll denjenigen ehrlichenbleg ^"'^tcltcn fremden Personen, welche sich in dieser Landschaft niederlassen nnd ihr Nutzen bringen, nichtden ^ Lebend, sondern auch für ihre Succession cvncedicrt werden; den außer Landes wohncn-

,!! ^"ltz'gen, welche dein Lande keiircn Nutzen bringen, bloS für Lebenszeit, so daß von ihrem im Lande hintcr-^ ^u» Gut der Abzug zu bezahlen ist. Die geringste Honoranz der im Lande sich Setzenden wird aussel^ ^ ^'r uußer Landes Wohnenden auf 3 auf jeden Sessel angesetzt; nach Beschaffenheit der Pcrjonenl»» ^ ^ Honoranz auch erhobt werden können. Absch. 361, 8 2. jj 55. I7i!i». Bei Anlaß der Erthci-aus^"^^ Vieinate erklären die Gesandten von Uri und GlaruS instruclionSgcmäß, daß sie dieselben nichtnii ^ ^uccession ausdehnen können; ebendasselbe erklärt Zug, doch nur in Beziehung auf diejenigen, welche^ ^°"nen sind, im Lande zu sitzen. Absch. 3U2, 8 8. jj 56. I7?!<>. Einem Pictro Giac. Franchi nebst^ Vicinar wegen vorgeschützter Unbcmitteltheit bloo für 6 Filippi aus einen Sessel verliehenpale, " . ^"^'m wurde in Erfahrung gebracht, daß jener Franchi ein gar reicher Mann sei. Den Princi-' Wird überlassen, ihm das Vieinat entweder zu entziehen oder ihm daS Scssclgcld auf 8 Filippi zuAbsch^ Zig, 8 1.

t». Marchensachen.

Grcnzstrcitigkeiten mit Mailand.

bchu ^ In Betreff der obschwebcndcn Grenzstreitigkeitcir mit der mailändischen Regierung wird für gut

Zürich zn ersuchen, durch eine im Namen der XII Orte an den Gubcrnator zu Mailand zu erlassende

üi wirken, daß die Sache durch einen Congrcß erörtert werde; erfolgt keine Antwort, so möge

Zürü^^ kaiserlichen Minister in der Eidgenossenschaft empfehlen. Absch. 285, 8 7. jj 58. 17 t! 6.

^ wird ersucht, im Namen der XII Orte bei dem kaiserlichen Abgesandten um völlige Beendigung der

^ ^Eiligkeiten wiederum anzusuchen Absch. 318, 8 l ß 53. l 7t!2. ES ist wiederum keine Antwort

ke» ^ "u>t ernstlichere Mittel an die Hand genommen und Repressalien angewendet werden sollen, wird" Ohx- * '

Uub Solothurn werden ersucht, die wegeu der Grenzstrcitigkeit vorhandenen Schriften zu untersuchen und

NaO '^^ttten ZU entscheideir überlassen. Die Landvögtc werden beauftragt, unterdessen ein Gutachten ab-^ Repressalien angewendet werden könnten. Absch. 315, 8 2. ß 6l). 17!it! Die Gesandten von

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"ehns u» den Kaiser zu entwerfen, welches von Zürich den Orten mitgetheilt und, von denselben ge-^ Kaiser abgeschickt werden soll. Absch. 353, 8 k. jj 61. Es wird unter gegenwärtigen

»o» nicht für passend erachtet, Schritte in dieser Angelegenheit zu thun; jedoch werden die Gesandten

und Solothurn beaustragt, ein Memorial auszusetzen, dessen man sich in geeignetem Zeitpunkte be-Zhg ^ ^Uutc. Dem Landvogt wird Wachsamkeit in Beziehung aus Gebictöverletzungcn empfohlen. Absch.!>tzer - ^ Da daS Herzogthum Mailand sich immer noch nicht unter einem eigentlichen Bc-

wied^ wird eS für unpassend gehalten, jetzt Schritte in dieser Sache zn thun. Dem Landvögtc wirdein wachsames Auge ans die Grenzen anempfohlen. Absch. 337, 8 >

7. Abzu,z.

sKatholischc Orte: Art. 61.1^ u. Allgemeine Bestimmungen.

i>3. 171«». Auf die Frage, wie man sich in Beziehung auf den Abzug in dem Falle zu verhalten