Untere freie Acmter. 11)55
A ^ Ansuchen wird all ivfoionllum genommen. Absch. Ii), 8 10. 18k. I72i». Der neu crlvähltcnwird dnö Schirmgcld in Gnaden geschenkt, daS Recht dasselbe zu erheben aber vorbehalten. Absch. 299, 8 17.
20. Loccrles.
4. Bremgarten,n. Schultheißen.
1711». Karl Joseph Schön, ncucrwähltcr Schultheiß, leistet den Eid. Absch. 83, 8 5. ^ 188.Schultheiß Jost LcontiuS Weißcnbach. Absch. 426, 8 2. 189. 17^4 Schultheiß JohannesS'ßcr ebenso. Absch. 183, 8 19.
Ii. Jagdbarkeit.
^»adc^ ^ 4731 Aus das Ansuchen Bremgartens wird unter Ratificationövorbchalt dieser Stadt aus^sür " ^'^ulligt, im Nicderamt Hasen, Füchse und Vögel bcscheidcntlich zu weidmännischer Zeit zu schießen;der ^ jedem neuen Lanvvogt die Erlaubniß einzuholen. Das Jagdrechl und das Gebot bleibt'hr ^bsch. 327, 8 6. s 191. > 712. Die Stadt Bremgarten stellt das Ansuchen, sie bei dem von
sch^-s^idruchtcn Rechte der Jagdbarkeit im Nicderamt zu belassen. Unter Ratifieativnsvorbchalt wird be-ll, weil Bremgartcn aus seinem Kaufbrief keinen Spceialtücl auf die Jagdbarkeit ausweise und esZieche 'Gedern Amt die Jurisdiction nur, bis es an das Blut geht, besitze und der Posseß die landesherrlichenz„ präjudicicren könne, der Stadt Bremgartcn nach weidmännischer Ordnung und den vom Landvogtisilen - ^^en Mandaten das Jagdrcchr gnädigst nach altem Herkommen gelassen werden soll. Den Obrig-b U Strafrccht gegen die wider die Jagdmandatc Dclinqniercndcn vorbehalten sein. Zlbsch. 343,i°llc» 4733 Obiger Beschluß wird ratificicrt. Absch. 357, 8 5. ss 193. 4 7tili. Die JagdmandateAren,', ^^iser, dem Großweibcl zli Bremgartcn zu Händen des Schultheißen zugestellt tvcrdcn, lind die von"^n sollen gehalten sein, selbige durch den Großweibcl anschlagen zu lassen. Absch. 357, 8 22.
^ o. Scharfrichter und Großweibcl
^ Auf die Eröffnung, daß der Großweibcl und der Scharfrichter zu Bremgartcn in ihren
^ Psd "^"Aichermaßcn erecllircn"; ferner, daß Bremgarten entgegen bisheriger Ucbnng drei Klafter Hol;habe q.,' ^^'ÜNl der Gefangenen verrechne, wird beschlossen, daß es beim Alten sein gänzliches Verbleiben' ^sch. 341, 8 56.'
ll. Huldigung.
4737. Die Gesandten von Zürich, Bern und Glarus nehmen die Huldigung ein. Absch. 426, 8 1.
Ii. BoSwyl.
Art. tm,
^ Sewös ' ^"-2. Da Boswyl durch die Marchlinie in zwei Thcilc gcthcilt wird und das WirthshauS,^s,' ^ Gerichtsstatt, in den obcrn freien Acmtcrn liegt, wcßwcgcn diejenigen, welche unter der Linie^üstc» ^ Eigen als Frcindc angesehen werden, folglich „das Recht gegen ihre Mitdorfgcnosscn^ze>, . "'^ssrn", so wird der Landvogt beauftragt, mit dem Prälaten von Muri, dem GcrichtSherrn daselbst,^ gesonderten Gerichtsstatt sich zu vergleichen. Absch. 193, 8 16.