Untere freie Acmter. 11)47
^9clbc blos auf die obrigkeitlichen Märkte zu fuhren, in Folge der reichen Ernte dahin mildern, daß sie die-^ iu Hause in ihren Speichern verkaufen dürfen. Dem Landvogt wird überlassen, to lange die Bewilligungzu gcbcn, als es den Obrigkeiten gefalle. Absch. 377, 8 7. ff 118. 17 t« Der GeleitSmann zu Brcm-bittet, daß man das Verbot von 1733, Früchte in den Häusern und Speichern zu verkaufen, erneuern" Es wird aber für gut befunden, es bei der Verordnung von 1734 bewenden zu lassen. Absch. 442, 8 22.
e. Sanitätswcsen.
Art. Hg > 7 z; Bei der in Beuern und im Salzburgischcn sich zeigenden Seuche wird dem Canzlci-M ^ Meycnberg und dem Landfchreiber aufgetragen, einen Plan zu machen, wie und wo die Pässe mit^ besehen, und wie die geistlichen und weltlichen Gerichtshcrrcn „in die Anläg zu ziehen seien",^"über den regierenden Orten zu berichten. Absch. 65, 8 4.
«I. Findelkinder.
h»d'^ ^ Jakob Mcpcr von Villmergcn beschwert sich, daß ihm für die Erhaltung eines Findcl-brii,^ Entschädigung geben wolle. Es wird beschlossen, den Obrigkeiten zur Disposition zu hinten
^^e>>, vh Findelkinder den regierenden Orten „zuwachsen" solle, oder ob nicht auch die
"Anden an deren Unterhaltung etwas beizusteuern hätten. Absch. 83, 8 9.
v. Scharfrichter.
hat ^ Dem Scharfrichter zu Brcmgartcn, welcher in den untern freien Aemtern auch zu fungieren
lau« firicrt und ein Bcstallungsbrief zugestellt, welcher dem des Scharfrichters von Baden gleich-
er! ^ ^ Dem Landvogt wird überlassen, das dem Scharfrichter voriges
Abscl ^^'Ae Jahrgeld aus die Hälfte zu moderieren. Bei der Bestallung soll es sein Bewenden haben.H.. 8 2l). ff 123. I7t!7. Auf die Klage der untern freien Acmter, daß der Scharfrichter gegen dievon l673 und den Vergleich von 1675 zu dem Lohne noch die Häute von allem abgehendeni>er wird erkannt, daß es bei seinem Bcstallungsbrief von 1724 bleibe; in zweifelhaften Fällen hat
Moderation den Bauern gegenüber anzuhalten. Absch. 266, 8 21. ff 124. 17^ ^bchtian Großholzer von Bremgarten, zum Scharsrichter denominiert, erhält das Patent. Absch. 474, 8 l2.
1. Gefangenschaften.
hal>rj^ Daß Brtmgartcn jährlich drei Klafter Holz zu 9 Pfd. für die Gefangenen rechnet,
^ es sein Bewenden haben. Absch. 341, 8 56.
g. Währschaft für Pferde und Hornvieh.
her Den Gemeinden der untern freien Acmter wird gestattet, statt sich an denjenigen Artikel
^i»,„n zu halten, welcher die Hauptmängel und Nachwährschaft des Pferd- und Hornviehs
^sep ^ Angehörigen von Berit und Lucern gegenüber in daS Gcgcnrccht zu treten, da sie bis dahinUrgeiüibcr im Nachthcil gewesen. Absch. 457, 8 26.