Grafschaft Bade».
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ct. Der Markt.
Art. 442. 1717. Die Beschwerde» einiger Zürcher- und Baslcrkaufleutc, welche wegen Verkaufs „ge-"^>>»tcr und »»genetzter Tücher" auf vergangenem Znrzacher-Markt im Hinblick auf die Erkanntnisse von 1551,' 1679, und 1681 vom Landvogt gestraft werden sollten, veranlassen die Gesandtschaften die den Vcr-""l und die Einfuhr dieser deutschen Tücher betreffende Sache ihren gn. Herren und Obern zu hinterbringen.
1i)8, 8 7. 413. > 718 Es wird für gut erachtet, daß der Verkauf und die Einfuhr gerahmter und^tzter Tücher aus dem Zurzacher-Markt erlaubt sein soll, so lange dieselben in der übrigen EidgenossenschaftErboten werden, jedoch in der Meinung, daß die Kaufleutc alle Bescheidenheit beobachten und die Miß-Ißz^' ^^^affen sollen. Absch. 125, 8 1- ü 411. 171!». Obiges Gtitachten erhält die Ratification. Absch.
§ 14. 445. I72Z.. Der Landvogt berichtet, daß der sogenannte Kilbcmarkt in Zurzach vom^'Rrg auf den Montag verlegt worden sei, und daß jetzt der Sonntag besser gefeiert werde. Absch.^ ü 446. >721. Die Gemeinde Zurzach kommt mit der Bitte ein, man möchte nicht, wie schon
il» ^^Üttinrkl wegen der ContagivnSgcfahren eingestellt worden sei, auch den Verenamarkt einstellen, sondern^ cnüveber zu bestimmter Zeit abhalten oder ihn einige Zeit aufschieben. Die Gesandtschaften hinterbringen^ßchrcn den Obrigkeiten. Absch. 178, 8 17. h 447. 1722. Alls die dringende Bitte der Znrzachcr,'"mochte doch künftigen Vercnamarkt halten lassen, um sie vor Ruin zu bewahre», erklärt Zürich, ihn gc-q, wollen, wenn keine französischen Waaren hiitkvmmen; Bern will ihn unbedingt gestatten, da seine^ 'Ate» vvu vcr Art seien, daß keine verdächtigen Waaren durch sein Land nach Zurzach kommen können,will sich beiden andern Ständen, wenn dieselben sich vereinigen, anschließen. Die Sache wird -»> -o-genommen. Absch. 193, 8 12. jj 448. >7241. Zürich will ein für alle Mal deS Zurzachcr-Vc-stellt"'"-^ Anfang auf den letzten Montag im August, daö Ende auf den ersten Montag im September gc-y . ""ch'it. Die Gesandtschaften von Bern und Glarus nehmen den Antrag ->ck ru5orai>cknn,. Absch. 224,g ^ ^ 449. 1725. Dieser Vorschlag Zürichs wird durch Ratification zum Beschluß erhoben. Slbsch. 234,bviwt? ^ Auf die Anregung Basels, daß auf den Zurzachcr-Märktcn für gewissenhafte Fechtung
^sl» Ge>vicht gesorgt werden möchte, wird bestimmt, daß daselbst daS Zürchcrgcwicht von 36 Loth auf daS
^ vor Alters, und die Zürchercllc gebraucht werden sollen, welche an einem öffentlichen Orte anzuschlagene Landvogt soll nebst dem bischöflichen Obcrvogt zu Klingnau sowohl deßhalb, als wegen der im
^Aels öobrauchcndcn Weinmaße die nöthige Verfügung überlassen sein. Hingegen wird dem Ansuchendie w entsprochen, das dahin geht, man möchte zur Erleichterung des Verkehrs auf dein Zurzacher-MarktMorst, "'"uze Zulassen, jedoch mit der Bedingung, daß selbige wohl ausgegeben, aber nicht in daS Land gc-schl ändern aris dem Lande gefertigt werden soll. Daö frühere Münzmandat wird zu wiederholen bc-A.rst^' Absch. 299, 8 3. II 451. 1750. Auf daS durch die glarncrischc Gesandtschaft eröffnete AnsuchenErlcichterting des Verkehrs den Kauflcutcn auf deni Zurzachcr-Markte gestattet werden möchte,soll ^ beliebiger Münze zu bezahlen, wird beschlossen, daß cS bei den Mandaten sein Bewenden habenlasse» ^ ^ 492. l> 74tl>. Bern beantragt, daß keine Waaren zu dem Zurzacher-Markt zugc-
Mithx, ^lleir, welche aus inficicrt getvescncit Gegenden herkommen und nicht init Primordialpässcn undschgft^chc» Scheinen versehen sind, daß sie an unangestecktcn Orten gereinigt worden seien. Die Gesandt-^ ^"rich und Glarris referieren; ihre Obrigkeiten werden Bern ihre Ansichten schriftlich eröffnen.
8 16. H 453. I74t5. Da nach dem Beschlüsse der Mehrzahl der evangelischen Orte 1744 Ostern