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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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10Z6 Grafschaft Baden.

stanzische Abgeordnete Frcyßbcrg legt Beschwerde ein wegen der Frondienste der Gemeinde Zurzach zum Kirchen!'^'Baden. Er wird auf die von der Confcrcnz zu Dicßcnhofen getroffene Verfügung verwiesen. Absch. 26, 8^.298. 1714t. Die Vervollkommnung des KirchenbauS wird wieder zur Sprache gebracht. Bern referiert. Absch '815. 399.'171^. Dem Landvogte werden specicllc Aufträge in Betreff der Bestuhlung, der Glocken, dcsKirlhofö und KirchthurmS gegeben. Absch. 4-1, 8 4. jz 400. 171t In der neu erbauten Kirche ist eineUnthat" ^worden. ES wird gut befunden, daß der Stadt in einem Schreiben die Besorgung dieser Kirche injMchwerde. Berns Gesandten, nicht instruiert, nehmen das Schreiben all rotitloanckum. Absch. 55, 8 9. I! ^1714t Dem Landvogt Wascr wird aufgetragen, den Bau der Kirche vollenden zu lassen. Dem abgeltt^'Landvogt Thormann wird die Rechnung über den bisherigen Bau abgenommen und den Obrigkeiten übcrff"^er selbst wird zugleich zu einer Belohnung für seine Mühe bei diesem Baue empfohlen. Absch. 55, 8 16. D' ^402. 1713. Bern gicbt sich auf daö Entschuldigungsschreiben der Stadt Baden, wegen der in der reformio 'Kirche daselbst begangenen Unthat zufrieden. Absch. 57, 8 14. 403. 1713. Die Rechnung über dcn^chenbau wird bereinigt. Glaruö soll in höflichen termini« um seinen Anthcil angegangen und die ReäMihm mitgethcilt werden. Absch. 57, 8 17. 404. 171 3. Um die Rechnung über den Kirchcnbau liq"^^zu können, wird Glarus auch um sein Contingcnt an die Baukosten angegangen. Dessen GesandtschK^instruiert, anzuhören, was man etwa von ihm verlange, und nimmt diesen Antrag uck i-oloi-tirickum. ES

Zürichs Gesandtschaft erinnert die berncrischc an Bezahlung eines noch ausstehenden Postens für den KirchsDie letztere ist ohne Instruction und nimmt den Antrag ock ivtvivnckul». Ebenfalls ohne Instruction ^Gesandtschaft von GlaruS wegen Bezahlung des aus Glarus fallenden Anthcilö der Baukosten und .Absch. 74, 8 8. ß 406. 171» Glarus wird von Zürich und Bern um seine Entscheidung in BetreffBeitrags an den Kirchcnbau ersucht. Absch. 82, 8 27. h 407. 171» Landvogt Wascr ersucht w"zahlung eines noch ausstehenden Rückstandes für den Kirchcnbau, den er noch zu fordern habe. ^ ' >ihm entsprochen unv zugleich noch aufgetragen, alle rückständigen Forderungen beizubringen. Absch. 83, 8 ,408. 1717. Landvogt Wascr legt Rechnung über den Kirchenbau ab. Zürich sagt sein Betreffniß Z'bund evangelisch Glarus nehmen die Rechnung ->ck roloronckuiu. Absch. 108, 8 21. ^ 409. 17 1 7.wünscht, daß evangelisch Glaruö seinen Anthcil an die Kosten des KirchenbauS berichtigen möchte. Bern ^es dem guten Willen von Glaruö überlassen. Die glarnerischc Gesandtschaft ist ohne Instruction, wünstlst^^Fingerzeig, wie man ihren Stand hierin evnsidericren wolle, uns referiert. Absch. 108, 8 22. 410. ^Die Ge>andtschaft von evangelisch GlaruS wird angefragt, welchen Beitrag ihre Obern an die ncucrbautc ^leisten werden. Sie antwortet, daß sie ohne Instruction sei. Absch. 125, 8 42. 411. 171«. D" ^vogt wird beauftragt, die verschiedenen Todtengcräthschasten für die neue Kirche anzuschaffen. Absch. 130,8 ^412. 171» Bern bezahlt seinen Anthcil (143 Gld., 6 Schl., l4Zj Den.) an die Forderungen, welche ^vogt Waler noch von dem Kirchenbau zu machen hat. Absch. 137, 8 34. ß 4l3. 171». Zürich u»d ^bezahlen an Landvogt Willading eine Rechnung von 161 Gld. 7 Schl. 4 Den. für Reparationen anKirche, behalten sich aber auch die Forderung an Glaruö vor. Absch. 138, 8 19. ^ 414. 172».Anfrage, was Glarus an den Kirchenbau zu zahlen gewillt sei, entschuldigt sich dessen Gesandtschaft «>>'Mangel an Instruction. Absch. 156, 8 23. ^ 44 5. 172». Da die Baukosten der reformierten ^ '