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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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1021
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Grafschaft Baden, 11)21

Antrag ug relorvnelum genommen; doch soll immerhin die Klostcrrcchnung vom jeweiligen Landvogt im Beisein^ Gesandten von katholisch GlaruS abgenommen werden. Slbsch. 224, 8 5. 349. 1727. I'. Pfister legt die^ l»»ng Ncs unter Vorbehalt des jus -ulvvomiiv von Seite der regierenden Orte der Abtei St. Blasien^Wvrierten Klosters Sion für die Jahre 1723 bis 1726 ab. Der Abt mußte zur Bestreitung der AusgabenGld. 3 Kr. 1'/. Hlr. darschicßcn. Einnahme 16,549 Gld. 44 Kr. 8'/j Hlr. Ausgabe 16,526 Gld.^ ^ Hlr. In Zukunft hat der Abt bei Ablegung der Rechnung auf jeden Sessel 1 Gld. Rechcngcld zu^ iZe». z^i jeder Wahl eines neuen Prälaten von St. Blasien als Prior zu Sion sind 6 Kronen auf denals Schirmgeld zu erlegen. Absch. 266, 8 19. I! 350365. 172817/«:!. Jährlich Ablegung^ Rechnung, Absch. 284, 8 14. 299, 8 10. 315, 8 3. 327, 8 5. 343, 8 7. 357, 8 12. 377, 8 8. 395,' 4W, z 6 442, 8 9. 457, 8 4. 474, 8 10. 483, 8 9. 499, 8 7. 508, 8 7.

v. Vercnastist zu Zurzach.u. Resignation der Chorherren.

. . 1721». In Folge einiger von den Chorherren zu Zurzach erfolgten Resignationen, unter andern

u>w ^ Chorherrn Bridler, der obgleich moi-ilns, seine Chorhcrrnstellc ruhig hätte genießen können, wirdIm n ^^)alt der Ratifieation beschlossen, daß diejenigen Resignationen, dcrenthalbcn einige Gefährde untcr-^"Me, fürohin abgestellt und keine andere gültig sein soll, als die, welche wegen Erlangung eines andern^ßciuins oder wegen einer Voeation aus ein solches geschehen, oder wenn wegen Übeln Verhaltens eine Amotion,'leiiv>mi,eu werden sollte, für welche oft das Wort Resignation gebraucht »verde. Resigniert aber ein Chorherr>o will man ihn zwar daran nicht hindern; hingegen behält man sich vor, zu untersuchen, ob die,dcr^^" alle Arglist und Gefährde geschehen sei,da dann bei sothanig richtig befundener Bcwandtniß^ Zachen ein solcher, der resigniert, weder directc noch indircctc solcher seiner Resignation halber einigen^ Auß u»ter einigem Vvrwand nicht zu bezichen haben soll". Absch. 249, 8 4. 367. 1727. Obiger^ ^ wird ratisiciert. Absch. 266, 8 10.

6. Zehnten des Stifts.

distr ^ I" ^^3^ ilcr Zehntcnbercinigung wird vom Landvogt berichtet, daß in dem Zehnten-

^ '0 des Stiftes Zurzach 600 Juchartcir ausgereutcteir Landes sich befinden, welches größtenthcilS Hoch- undgewesen, tind, wie es in dem Würenlingcr-Bczirk, wo das Stift vom großen Zehnten einen Dritthcil,Hvsi adcr zwei Dritthcile beziehe, den Unterschied habe, daß aus den in diesem Banne liegenden

^ und Fronwäldcrn die regierenden Orte den dritten Thcil der Nutzung haben; ferner berichtet er, daß diei°gcn^ Jahres aus dem Kadelburger-Gricn zur Disposition der Gesandten wegen des Alluvionrechtes He-ven . scicn. Nachdem das Stift seine Doeumentc vorgelegt, aus welchen hervorgeht, daß seine Zehntendes ^"^wn Personen und Edclleuten an das Stist gekommen seien, daß der zurzachischc Zehnten ein Lehenbestreich gewesen sei; ferner eine» Vertrag voir Landvogt Anderrüti voit 1543 zwischen demIi» ^ivn uiw dem Stift Zurzach, nach welchem der Rütizehnten aus Hoch- und Fronwäldcrn im würcn-llwße " ^^wict die drei ersten Jahre dem Stift als Pfarrhcrrn zu Klingnau zugchörc und demnach in denden füllen soll; nachdem endlich das Stift vermeint, daß es mit den Hoch- und Fronwäldern inlöslichen Gerichten eine besondere Bewandtnis! habe und deßwcgcn dem Stifte die drei ersten Räube

Statt 347 lies daselbst 349.