1020 Grafschaft Baden.
schicdcS dem Schloßurbarium einverleibten Punctcn und bei dem diesjährigen Abschiede in Betreff desVerkaufs. Abfch. 159, 8 16.
L. Das Wilhelmitcr-, seit 1725 Bencdictincrkloster Sivn.
Art. 312. 1.720. Der Gesandtschaft von katholisch GlaruS wird auf ihre Anfrage, wie daSSion feine Rechnung abgelegt habe, geantwortet, daß man nichts anderes finde, als daß dasselbe seine jähr^,Rechnungen nicht allen, sondern nur den katholischen Landvögten abgelegt habe. Das Nähere »volle mander Tagsatzung besprechen. Absch. 150, 8 1. h 313. 1720. Aus die Eröffnung von katholisch Glarus, ^der Landvogt Nabholz Zürich und Bern angezeigt habe, „wie liederlich es im Klöstcrlein Sivna in Anfi'^„der Haushaltung zugehe", daß die regierenden Orte bessere Ordnung zu schaffen gcnöthigt seien, da I»' .Jnspcction und Kastvogtei zu Siona hätten, wird die glarncrische Gesandtschaft ersucht, diesem Vorhabe» l"kräftigst zu widersetzen, nachdem es sich herausgestellt habe, daß das Klösterlcin niemals einem rcfori»»'^Landvogt Rechnung abgelegt habe und es ökonomisch nicht so schlimm stehe; endlich dürfe nicht zugegebendaß es einem reformierten Landvogte Rechnung abzulegen angehalten werde. Es wird in diesem Vorhabe»Evangelischen nur die Absicht erblickt, sich in katholische geistliche Sachen zu mischen. Absch. 155, 8^/,311. > 720. Wegen der Unordnung, welche sich im Haushalt des Wilhelmiterklostcrs Sion nach dein ^des Priors und der meisten Convcntualen gezeigt, und wegen der Schulden, in welchen es steckt, wird, b» ^der Bischof von Constanz Verfügungen treffen will, der jeweilige Landvvgt beauftragt, alle zweiRechnung dortiger Verwaltung „einzunehmen" und die Judicatur, und was daran hangt, auszuüben, d»regierenden Orte im Besitze der Kastvogtei und der Judicatur seien. Katholisch Glarus will die Rcch'^die auch früher bloS von den katholischen Orten abgenommen worden war, vom Gesandten seines Orü'b ^genommen wissen. Die Gesandtschast von evangelisch Glarus ist ohne Instruction. Absch. 159, 8 8. I! ^1721. Katholisch GlaruS eröffnet, daß Landvogt Nabholz unter dem Vorwand des UebclhausenS die Rcä)»^vom Kloster Sion einzunehmen versucht habe und die Kastvogtci den reformierten Orte» „einzuspielen tl>»^um die Hände in diesen katholischen Kirchcngütern waschen zu können". Es ist der Ansicht, daß die Gc!»»seines Ortes die Rechnung einzunehmen haben; denn niemals sei von den Gesandten von Zürichdie Rechnung eingenommen worden, wohl aber, wenn es die Roth erheischte, von den katholischen LandabIm Ucbrigcn stehe eS mit des KlostcrlcinS Haushalt nicht so übel. Die übrigen Gesandten lassen csvorigen katholischen Abschiede bewenden. Glarus möge sein Recht durchzusetzen suchen und pi-utoslnn^kommen, »venu die Reformierten via lnoti fortfahren. Es wird zugleich die Hoffnung ausgesprochen, der B» ^von Constanz werde sich dieses Geschäftes annehmen. Absch. 176, 8 2. jj 316. 1721. Der Landvogt »^von Zürich, Bern und evangelisch GlaruS beauftragt, über das Kloster Sion und dessen Oeconomic Jnsp^ ^zu halten und alle zwei Jahre Rcchnungsablagc zu verlangen. Die Gesandtschaft von katholisch Glar»btestiert instructivnsgcmäß dagegen und verlangt, daß die Rechnung entweder einem katholischen Landvogteinem jeweiligen Gesandten von katholisch Glarus abgelegt werde. Zu schleuniger Erwählung einessoll die Recommendation an den Bischof von Consta»; ergehen. Absch. 178, 8 16. h 317. 1722. ^gut befunden, daß die Rechnung des Klosters Sion jährlich dem Landvvgt als Kastvogt abgelegt werd?»Katholisch GlaruS protestiert wiederum. Absch. 193, 8 8. h 318. 1724. Der Abt von St. Blasien wü>M ^das Wilhclmitcrklostcr Sion wegen dessen schlechter Haushaltung St. Blasien incorporicrt werde. Danur der Orden geändert wird, das jus ackvuo.aii.1! aber den regierenden Orten unverändert bleibt, so