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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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l <) 1 0 Grafschaft Baden.

führt oder oberhalb Klingnau geladen und aufwärts geführt werden; dem klingnauifchen Geleit aber dasvon den Früchten, welche zu Rhcinhcim und im Kirchspiel Lcuggcrn geladen und die Aare und Limmat h^'geführt werden. Als Gencralregcl gilt, daß, wo die zuverglcitenden" Waarcn und Sachen ins Land ^treten, daselbst auchverglcitct" werden sollen, und daß dem Betreffenden dafür eine Consignc zu erthcilenwelche die übrigen Gcleitsbcftänder der Grafschaft zu respektieren haben. Absch. 343, 8 13.

0. Zoll zu WaldShut.

Art. >3051 306. 1731t. Auf die Beschwerde derer von Klingnau, Döttingen und Coblcnz, daß zu WaldÄ"ein neuer Zoll auf Laden, Latten, Schindeln, Kohlen und andere Waarcn gelegt worden sei, wird befehlteine Vorstellung an diese Stadt abgehen zu lassen. Absch. 315, 8 6. >> 307. 1731 In Beziehung aus du^Zoll wird gut befunden, wenn sich herausstelle, daß derselbe noch fortdauere, Namens der Session eine Rcä)^°an Waldshut zu erlassen und Gründe und Gcgcngründc sich berichten zu lassen. Absch. 327, 8 7. I! ^1732 Da der Zoll auf die oben genannten Holzwaarcn noch fortbezogen wird (in der Woche gehen t ^50 damit befrachtete Waidlinge bei Waldshut vorbei, von deren jedem 4 Kr. gefordert werden), so si'iidem Vorgang von 1567 deßwegcn an den kaiserlichen Abgesandten, Grafen von Rcichcnstein, gc><h^werden. Absch. 343, 8 2. H 309. 1733 Auf den Bericht des Landvogteiamts, daß zu WaldshutAbnahme des Zolles fortgefahren werde, wird gut befunden, deßwegcn ein Schreiben an den kaiicru0Secretarius Hermann abgehen zu lassen und demselben eine Copic des an den Grafen von Reichserlassenen beizulegen. Absch. 357, 8 3.

0. Geleit zu Klingnau.

Art. 310. 17 13. Dem Geleitsbeständer Häfcli zu Klingnau werden für das vergangene Jahrnachgelassen, so daß er nur noch 150 Gld. zu bezahlen hat. Absch. 508, 8 10.

23. Kriegssacheu.

a. Fremde Kriegsdienste und Werbung.

Art. 311. 1721». Salomon Schinz, Wirth in Fahr-Windisch, sucht um Erlaubniß an, einigefür den König von Preußen in der Grafschaft zu werben. Er wird mit seinem Ansuchen an die Orte b ^gewiesen. Absch. 249, 8 2. H 312. 1728. In Beziehung auf die vielen mit Pässen vom Abt vonversehenen Recrutcn für spanische Dienste, welche durch die Grasschaft Baden ziehen, wird verfügt,crutcn, welche mediale oder immcdiatc Unterthancn der regierenden Orte seien, losgelassen und zurückPU'^werden sollen; Recrutcn aus Landen, in welchen das Verbot subsisticrt, soll man passieren lassen. Absäl8 2. H 313. 173 1. In Folge der Beschwerden dcö kaiserlichen Bevollmächtigten wegen der Wcrbung^^

Spanien und Andere, wird dem Landvogt aufgetragen, diese Werbung Fremder und Anderer abzustellen. ^ .

366, 8 16. ß 314. 1737. Das zu Fraucnfeld der Werbungen halber errichtete Projcet wird inGrafschaft Baden all inlilloanclum in den Abschied genommen. Absch. 426, 8 14. IS. auch Grafschaft^"'und untere freie Acmtcr. Art. 7983.1