Grafschaft, Baden, 1011
Zürich, 5, für Eglisau) bezogen werden, ferner gegenüber Königöfeldcn und dem Spital von Zürich, welche^^'jugc erinnert sein wollen, wird erkannt, daß gegen Eglisan, welches auch Moderation in Uebung habe," ^«iprocum zu beobachten sei, daß aber die beiden andern ihre Ercmtion nachweisen sollen. Absch. 249, 8 13.
e. Anstand mit Baden.
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^rt. 263. 172«». Die Stadt Baden spricht den Abzug von der Hinterlassenschaft deS Bernhard Wicder-hu>^' ^wths zum Ochsen bei den großen Badern au, da sie demselben, als einem Beisaßen, ihre Protection. ^"»gedeihen lassen, während das Oberamt denselben in Anspruch nimmt, weil Wiederkehr Bürger vonw'äkou gewesen sei. Im Einblick auf einen 1673 dem Hans Wiederkehr, Bernhards Vater, crthciltcn Brief,
^ Inhalts, ^ ^
sollen, hingegen wenn sie davon abziehen, den Abzug zu Händen der regierenden Orte zu bezahlen
daß, so lange er und seine Kinder auf den Mühlen zu Baden oder Jonen sitzen, abzugsfrci
^ wird erkannt, daß von Bernhards Erben, die sich außerhalb der Grafschaft vcrheirathct haben, den rc-0 Nendcu Orten der Abzug bezahlt werden soll. Absei). 299, 8 4.
^ Anstand mit dem Obervogt zu Kaiserstuhl wegen Fall und Abzug zu Thengcn, Herder» und Lieuheim.. ' »Aw'u jchism'iftl». Uni, mir/S-' ni .^'!s.S <-,1 li'ui^ ?'nch?st riii- ho? Snu /nhinn inchumstr-n-
dwi > ^so von Thengcn beklagen sich, daß der neue Obcrvogt zu Kaiserstuhl ihnen neuerdings
6 die Abzüge bei ihnen auf alle Weise und Wege einzuziehen; auch sei ihnen befohlen worden, die cidgc-css "Salva-Gardc-Stühd" hinwcgzuschaffeu. In Folge dessen wird daö Landvogtciamt bearistragt,, dietu siechte in den drei Orten Lieuheim, Thcnge» und Herdern nachzuschlagen, darüber den Ständen
Adln Obcrvogt zu ersuchen, mit der Erccution inne zu halten, so lange die Untersuchung dauere.
^ '^7, 8 1.3. 265. 17ltt». Zluf die Beschwerde der Dorfschaftcn Obcrthcngen, Herdcrn und Licnhcim,
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Obcrvogt zu Kaiserstuhl Fall bei ihnen beziehe, wird der Landvogt beauftragt, demselben zu schreiben,
be. ^ ^von abstehen und das Bezogene »nieder herausgeben solle. Absch. 457, 8 3. jj 266. 17Ä2. ES tvird^ ^ß der Obervogt zu Kaiscrstuhl in jenen drei Dorfschaftcn dennoch Fall und Abzug beziehe. Ima»a^>" TyirdicatS wird demselben geschrieben, daß diese Ansprüche als eine Anmaßung und für unzulässigWid und daß die Sache nach dem Abschied von 1619 und nach alter Uebung zu verbleiben habe,
bkris^^^ uurn auf andere Weise Vorsehung thun werde. Absch. 499, 8 4. ß 267. 17AI!. Der Landvogtci» e ^ Antwort auf obigeö Schreiben, aber auch keine Beschwerde von Seite'jener drei Gemeinden
Vers iei. ES wird ihm befohlen, von Zeit zu Zeit von dem Stand der Sache sich zu unterrichten,
' )te Erccutioncn „abzuheben", in schwierigen Fällen in die Orte zu berichten. Absch. 598, 8 8.
18. Ohm«zcld.
ei» 47L6. Es wird gut befunden, von den in die Grafschaft Baden sund die untern freien Aemtcrj
seiend " deinen vom Saum 1 Gld. zu beziehen, mit Ausnahme desjenigen Weines, welcher aus den rc-d'elch ^^^eu oder für selbige und deren Angehörige eingeführt wird; ferner mit Ausnahme desjenigen,Verb/" zum HauSbrauch einkauft, sowie namentlich auch dessen, welchen die Stadl Baden bezieht und
Absch. 234, 8 16. ss 269. 172t». Unter RatisicatwnSvorbchalt werden die Zurzacher und übcr->hre» ^utcrthanen der Grasschaft von obigem EingangSzoll für diejenigen Weine befreit, welche sie auswgcnen jenseits dcö Rheins liegenden Reben beziehen; scrircr auch für denjenigen Wein, welcher an
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