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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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951
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Obere freie Aemter. 951

von Hallwyl ein Hauö und eine Hofstatt zu Mose» in seine hohen und Niedern Gerichte prätendiere, Absch.' ^ 58. ^ 72. 17»^. Der 1719 beschlossene Augenschein der Märchen zu Mosen soll nun vorgenommen^"den, Luccrn wird ersucht, einen Abgeordneten zu senden, der nebst dem Landvogt und dem Herrn von. wyl die Sache untersuchen soll. Absch. 37-1, 8 67. ß 73. 17 ! ! Der über obige Marchstreitigkcit vcr-^ c Abschied wird vorgelegt. Da derselbe aber ohne Berns Mitwirkung zu Stande gekommen ist und BernMauere Untersuchung desselben wegen seiner anstoßenden Grafschaft Lcnzburg verlangt, wird jenes Do-kument de.» Abschiede beigelegt. Absch, 392, 8 5tt.

6. Landesvermessung.

ei» ^ ^ 1721 Auf die Anzeige des Landschreibcrs, daß ein Bürger von Bern Behufs der AnfertigungLandkarte die Grenzen und Marcheu vermessen wolle, wird beschlossen, diesemMappenmacher" es zuBatten. Absch. 173, 8 1.

7. Hintersüßensnchen.

Eck ^ ^ach den Abschieden von 1637 und 1698 haben die Hintersäßen jährlich 16 Pfd.

^irnigxld ^ bezahlen. Da sie nun aber nur die Hälfte davon bezahlen wollen, so wird beschlossen, daß est^ven Abschieden sein Verbleiben habe. Absch. 341, 8 56.

8. Annahme zu einem Amtsmnnne des Amtes ZN»ri.

^ ^rl, 7g K7;j;x. Das Gotteshaus Muri sucht um Ratification des folgende» an der Zwingsbesatzung zusiir^^'kommcnen Vergleichs an: Jeder der ein Amtsmann werden will, soll neben den gewöhnlichen 5 Gld.Tch^ ^ ^ Gotteshaus Muri noch 56 Thalcr oder 45 Münzguldcn zu einer ewigen

^ ^ zahlen; ein gleiches auch derjenige, welcher sich einkaufen oder einhcirathen will. Das Ansuchen wirdgenommen, da man nicht wisse, was für Gedanken das Gotteshaus Muri darüber führe,kck? ^ 59. ß 77, I7»1 Der Landvogt zeigt an, daß das Amt Muri von obigem Begehren abgc-' Absch. 374, 8 66.

i». Abzug.

a. Anstand ȟt der Commenthurci Hitzkirch.

Ttst ^ ^ 1712 In Beziehung aus die voriges Jahr schon besprochene Frage, ob der CommenthurCom ^ Httzkirch Abzug zu bezahlen habe, wird hervorgehoben, daß kein Beispiel gefunden werden könne, daß ein^ mühur in der Eidgenossenschaft den Abzug bezahlt habe, daß man aber auch nicht wisse, ob dgö Erbe deinWn jemand andcrm zufalle. Es sollen nähere Nachforschungen angestellt werden. Absch, l, 8 22.

6. Von dem Gute, mit dem Novizen ausgesteuert werden.

dsird^ 1^2». Eine Tochter aus dem Amte Mepcnberg geht nach Unterwalden in ein Kloster und^566 Gld. ausgesteuert, von welchen 566 Gld. für Tischgcld und andere Kosten. Die Verwandten der-schweren sich, daß der Landvogt von dieser Summe den Abzug fordere. Zürich und Bern verlangen