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Grafschaft Sargans.
künftiges Syndicat in statu guo zu lassen, auf welchem dann mit Glarus nachdrücklich geredet werden s»^Absch. 495, 8 5. ^ 368. 173t» Abgeordnete von Atzmoos bitten um Berichtigung der Dotation von Seitendes Gesandten von evangelisch Glarus; die Kirche sei seit cilf Monaten fertig, aber noch nicht eröffnet. Dckglarnerischc evangelische Gesandte erklärt, daß sein Stand mit katholisch Glarus die Collatoren der Pfarrpfrü»^Grätschins seien, daß evangelisch Glarus demnach daS Collaturrccht der neucrrichtctcn evangelischen PfründeAtzmoos gehöre. Um den Atzmoosern ihr Vorhaben zu erleichtern, hätte sich evangelisch Glarus „in etwas, abck„ohne einige Verbindlichkeit, eingelassen." Er verlangt, daß die Gemeinde Atzmoos sich vorher des Pfründe»'-kommens halber erkläre, und daß vorher der Kirchenbrief errichtet werde; dann wolle Glarus seine Be-sprechung trostlich erfüllen. Zürichs und Berns Gesandte aber dringen darauf, daß Glarus sich über sein^Beitrag erkläre, bevor der Beibrief errichtet werde, und theilen schriftlich ihre Instructionen dem glarnerisüMGesandten zu Händen seiner Obern mit. sDieß wurde in Frauenfeld, das Folgende in Baden verhandeltDie neuerdings dem glarnerischen Gesandten zugekommene Instruction ist mit der frühem gleichlautend. ^nun keine Verständigung stattfindet, erklären sich die Gesandten Zürichs und Berns dahin, daß den Atzmoose^bis AuStrag der Sache auf ihre eigenen Kosten einen Geistlichen nach ihrem Belieben aus einem evangelisch^Orte der Eidgenossenschaft anzunehmen gestattet sein soll. Der Gesandte von evangelisch GlaruS legt vcm Ädschiede ein Memorial bei, in welchem er seinen gn. Herren und Obern die Rechte an dieser Collatur vorbeiund wider alles von den Atzmoosern via lacti Vorzunehmende protestiert. Absch. 419, 8 17. ß 369. 1?^'Evangelisch GlaruS ersucht die Gesandten von Zürich und Bern, die Atzmooscr dahin zu bestimmen, daß ^erklären, wie viel sie zu dem Pfrundcinkommen jährlich beitragen wollen; wenn dieselben sich erklärt hätten, ^werde sich auch GlaruS über seinen Beitrag aussprechen. Zürich und Bern sprechen aber die Erwartung a>^daß Glarus innerhalb vier bis fünf Monaten sich über seinen Beitrag erkläre, da vorher der Kirchcnbricferrichtet werden könne; ferner sei erst nach dieser Erklärung AtzmooS pflichtig, aus den von GlaruS vorg^schlagenen zwei oder drei Ministri zu wählen. Die Gesandtschaft von GlaruS ist instruiert, zuerst von dt»Atzmoosern die Erklärung zu erwarten; wollen Zürich und Bern auf obigem Termin beharren, so beruft^sich aus sein voriges Jahr dem Abschied beigelegtes Memorial und behalte sich seine Rechte an die Colla^vor. Absch. 424, § 22. ß 379. 1.738. Aus das Ansuchen Zürichs und Berns, evangelisch GlaruS möchteendlich über seinen Beitrag an den Kirchcnfond von AtzmooS erklären, eröffnet der Gesandte von evangc^Glarus, die beiden Stände möchten die Atzmooscr anhalten, darzuthun, woher sie einen Fundus für die Pstü»^nehmen wollten; dannzumal werde sich GlaruS deklarieren. Die Deputierten von AtzmooS haben dafür kei'üInstruction und bitten, ihnen zu gestatten, einen landsfricdmäßigcn Pfarrer zu nehmen. Die Gesandten >»aä)^ihnen dagegen Vorstellungen und fordern sie auf, binnen zweier Monate eine Antwort einzuschicken. Absch. ^§ 3. ü 371. 1739. Zürich und Bern ersuchen evangelisch GlaruS nochmals, seinen Beitrag doch endlich ^bestimmen. Glarus beharrt auf seinem Entschlüsse, erst dann sich über seineil Beitrag crkläreir zu wollen, wed"der Kirchcnbrief errichtet sei, in welchem Falle es seinen Beitrag anhängen wolle, und verlangt, daß man ^Atzmooscr zu Errichtung desselben anhalte. Unter solchen Umständen lassen sich Zürich und Bern dahinnehmen, daß die Atzmooscr auch ihres unter der Bedingung eines Beitrages von Seite dcS Standes Gla^gegebenen Versprechens, einen Geistlichen dieses Standes wählen zu wollen, lcdig sein sollen, „und daß ^„landsfricdmäßig einen Pfarrer suchen mögen, wo sie wollen." Glarus aber behauptet, daß der LandSfr'^daS Collaturrccht dieser Kirche keineswegs etwas angehe, stellt in Aussicht, daß cS für AtzmooS daö thunwas Zürich für die neugestiftcten Pfründen im Thurgau, und daß GlaruS die Trennung von der Mutterkir^