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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Grafschaft Sargans.

mehr zugekommen sei, als ihm gehöre, und wünscht, daß künftig, wenn jemand etwas von denauswirken wolle, derselbe zuerst vor das Syndicat komme. Lucern trägt auf eine Commission zur Unt^suchung der Sache an. Uri, Schwyz, Untcrwaldcn und Zug glauben nicht durch ihre OrtSstimmen demzu viel verwilligt zu haben und lassen es bei denselben bewenden; zugleich wünschen sie, wie auch Glar»^daß Zürich, wie früher, die Schreiben an sie adressiere. Absch. 324, 8 49. ß 336. 1732. Zürich wieder!^die schon in einem Schreiben (vom 29. Mär; 1731) auseinandergesetzten Gründe, warum es dem Prälaten stwOrtsstimmc zurückgezogen habe, und beruft sich auf den von Gallati, Vater lind Sohn, verfaßten Berichtdie Märchen, aus welchem hervorgehe, daß dem Prälat zum Nachtheil der regierenden Orte mehr gege^werde, als ihm gehöre. Es stellt den Antrag, durch einen kundigen Mann die Märchen genau aufnehmen stlassen. Bern, das seine Ortsstimme immer noch suspendiert, stimmt dem Antrag von Zürich bei und «vüist^eine Untersuchung der Rechte von Pfäfcrs. Luccrn, Uri, Schwyz, Untcrwaldcn und Zug lassen cS bei ih""gegebenen OrtSstimmen bewenden, weil sie noch nicht einsehen, daß dem Fürsten zu viel gegebensei. Glarus bleibt bei seinen früheren Erklärungen, nimmt Zürichs Antrag ack rvloroncknm unddas Uebrigc seinen gn. Herren und Obern hinterbringen. Absch. 341, 8 51. ß 337. 1733. Luccrns ^sandtschaft zeigt den übrigen katholischen Gesandten an, daß der Canzler von PfäferS, in Besorgniß, ^möchte auf gegenwärtigem Syndicate etwas den zu Gunsten des Prälaten ertheiltcn OrtSstimmen Präjudi^lichcs beschlossen werden, die Bitte an sie gestellt habe, diese Sache bei der katholischen Konferenz zurzu bringen. Die Gesandtschaft erklärt, daß sie instruiert sei anzuhören, ob etwas Neucö in dieser Sache ^gebracht werde, widrigenfalls Luccrn bei seiner Ortsstimmc beharren werde. Die übrigen Gesandten ha^dieselbe Instruction. Absch. 355, 8 3. jj 338. 1733. Zürich erklärt, daß dem Prälaten unter Andern«, was ^nicht gehöre, durch die Ortsstimmcn von 1729 z. B. die ganzeBascheer" bis an den Schollberg, Freuden^und Calfcisen zugestanden worden seien; es trägt wiederum auf Untersuchung der Sache an. Bern will mit dc»bnigen Orten, welche zu einer Untersuchung Hand geben «vollen, eintreten, vor Beendigung derselben aber nicht ükläre««, ob der Fürst in« Recht oder in« Unrecht sei. Die V katholische«« Orte machen sich anheischig, ihre Ortsstim"'^zu redressiercn, sobald bewiesen werden könne, daß der Abt mehr erhalten habe, als ihn, gehöre. GlaruS stimmt ^für eine Untersuchung und hat seine Ortsstimme zurückgezogen. Zürich, Bern und Glarus behalten sich schlick^vor, auf ihre Kosten eine Untcrsuchung anstellen und einen Plan verfertigen zu lassen. Absch. 354, 8 53-339. 1733. Der Landvogt «vird von Zürich, Bern und GlaruS beauftragt, «nit Vorwissen des Fürsten ^Riß von Nidrist geometrisch examinieren, «venu er mangelhaft ist, einen genauen anfertigen und dareinJurisdictionalmarchen nach beiderseitiger Ansicht zeichnen zu lassen und den Obrigkeiten einzusenden. Ferner ster Copiecn aller Documente und Instrumente, namentlich der vaS Calfeiscrthal betreffenden, vidimiert ^Fürsten und von ihm, einsenden, den Gemeinden Ragaz, MelS, VilterS und Wangö und welchen er cS st"noch für nöthig erachte, den Befehl zugehen lassen, daß sie die in ihren Gcmeindeladcn liegenden Docunü^ihn« zur Abschrift mitthcilen. Absch. 357, 8 17. ß 349. 173Ä. Aus Zürichs Anzug läßt sich auch EstK"gefallen, daß ein unparteiischer Grundriß verfertigt, der Landvogt ermächtigt «verde, die mangelnden Dorumswo sie sich finden, im Namen der Stände abzufordern; jedoch will es an die Kosten nicht mehr, als cS pro ^seinen Stand treffe, bezahlen. Es «vird zweckmäßig befunden, die Sache zu beschleunigen. In einem ^Abschiede beigelegten Memorialc werden die verschiedenen Puncte aufgeführt, in welchen der Prälat sichRechte anzumaßen den Versuch gemacht habe. Absch. 366, 8 .13. 341. 173Ä. Im Namen von Zürich, ^und Glarus sollen zwei qualificicrte Herren nach Pfäfers abgeordnet «verde««, um die Grenzen, Docu>"^