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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Grafschaft SarganS.

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L. PfäfcrS.

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1. Pfäferscrwasscr.

^rt. Zi5 1718 Uri verlangt, das« die neue auf das Pfäfcrserwasser gelegte Abgabevon einem halben" auf eine jede Chur für die Vaß und Abführung" sollte abgeschafft werden. Die übrigen Gesandten,^ Instruction, nehmen den Anzug all rolmnnllum. Absch. 124, 8 7. ß 316. 171« Auf die Beschwerde'chs, daß seit einiger Zeit neue Auflagen auf daS Pfäferscrwasscr gelegt würden, wird beschlossen, demschreiben, daß er die regierenden Orte und deren Angehörige aus dem alten Fuß halten, dieM Eid- und Mlteidgenosscn,item die gar frembd und ußerc" seien, einer billigen Moderation empfehlenAbsch, 135, H 27. jj 317. 172«. Zürich wiederholt seine Beschwerde. DaS voriges Jahrvierte, aber noch nicht abgegangene Schreiben soll nun erlassen werden. Absch. 154, 8 29. jj 318. 1721.^ l die wiederholt vorgebrachte Beschwerde wird beschlossen, nochmals an den Prälaten zu schreiben^ Absch. 175,^ ^ !! 31g. 172Ä. Wiederholte Beschwerde; nochmaliges Schreiben. Absch. 221, 8 25. ß 329. 1723.^ Kanzler des Prälaten erklärt, daß der Prälat jcwcilcn geneigt gewesen sei, daS Pfäferscrwasscr ohne Auf->' u> die regierenden Orte zu verabfolgen, nur müsse für diesen auflagöfrcicn Bezug zur Vermeidung dcS Bc-3 eine authentische Attcstation beigefügt werden. Die Gesandten lassen eS bei dieser Eröffnung bewenden.

^ ^ ^21. 172«. Zürich und Bern lassen cS rücksichtlich der Auflagen aus daS Psäscrserwasscr^ vorjährigen Abschiede bewenden. Uri, Schwyz, Untcrwalden und Zug wollen den Prälaten bei seinen^ ^ rn und Documcnlcn verbleiben lassen. Die Gesandten von Luccrn und GlaruS referieren. Absch. 248,- !! 322. 173«. Zürich beschwert sich wiederum über die aus daS Psäscrserwasscr gelegte Auflage; Bernmit Abhülfe. Luccrn, Uri, Schwyz, Untcrwalden und Zug wiederholen ihre frühcrn Erklärungen; GlaruS^!ch- 312, 8 33. ß 323. 1731 Auf Zürichs wiederum angebrachte Beschwerde wird beschlossen,sei«!^ anwesenden Canzlcr von PfäfcrS anzuhören. Absch. 324, 8 41. ß 324. 1732. Zürich wiederholeei,/ ^^llvcrdc und stellt die Frage, ob nicht dcßwcgcn an den Prälaten zu schreiben sei. Bern stimmt für^ ^'üersuchung der Sache und will das Ergcbniß derselben seinen gn. Herren und Obern hinterbringen.

Schwyz, Untcrwalden und Zug lassen es bei der vom Fürsten gegebenen Erklärung bewenden,A a den Eingesessenen der regierenden Orte daö Wasser bei Producicrung obrigkeitlicher Attestate ohne

^ "llc verabfolgt werde, waS aber diejenigen nicht zu genießen haben, welche cS aus Mehrschatz abholen.^>uc Instruction, hinterbringt daS Angehörte seinen gn. Herren und Obern. Absch. 341, 8 52.- 1737. Hinsichtlich der noch immer auf der Absuhr dcS PfäferscrwasserS lastenden Auflagen lassen cS diedci/"^" Zürichs bei den frühcrn Abschieden bewenden. Absch. 422, 8 46. 326. 1738. Zürich rügt,vv» bie auf daS Pfäfcrserwasser gelegte Auflage fortbestehe, und verlangt Abhülfe. Die Gesandten

dies ^ ^ Hürnig, ohne Instruction, berufen sich auf die frühcrn Abschiede. Die übrigen Gesandten wollen^ Punct nicht in ihren Abschied gebracht haben. Absch. 439, 8 63.

2. Evangelische Prädicauten im Bade.

sich 327. 1732. Der Prälat beklagt sich bei den katholischen Gesandten, daß ein Prädicant von Altstättcn^echt h^e, im Bade aus öffentlichem Gange zuwider aller Observanz seine Lehre zu predigen. Die Gesandten

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