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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Grafschaft Sargans. 927

^uterwalden läßt es zwar bei der Convention von 1559 und dem Abschied von 1581 bewenden; melden sich aber^ Wartauer um daö Jagen bei den Landvögten, so sollen sie vor Andern berücksichtigt werden. Absch. -122, § 13.

It. Stadt Sargans.

!». Schloß.

Art. 299. 171« Des Landvogts Schloß soll repariert werden. Bei diesem Anlasse macht Zürich den

schlag, daß man einem Landvogt ein Jahr länger die Laudvogtei lassen möge, und daß dann derselbe diese

^iparationökostcn übernehmen solle. Die übrigen Gesandten sind ohne Instruction. Absch. 89, 8 29. 291a.

Die Gesandtschaft von GlaruS beklagt sich über den Bauschilling und glaubt, daß ihr Orr nicht mehr

'"bezahle,, schuldig sei, als die übrigen. Absch. 199, 8 37. >j 2919. 1718. Reparation am Schloßdachc.

bsch. 122, H 21. 295. 1727. Der Schloßthurm ist ruinös. Der Landvvgt soll, wie sichs gebührt,Dach

""b Gniach" in Ehren halten. Die abgefallenen und verblichenen Wappen der regierenden Orte hat er wieder

^stelle» zu lassen. Absch. 265, 8 27. 296. 17 19 Der Dachstuhl auf der Grafcnstube soll repariert werden.

312, z 28. ^ 297. 17:11 Das Begehren des Landvogtö, daß ihm während der Zeit des BauenS

Täglich,, gebühre, wird abgewiesen. Absch. 321, 8 31. ^ 298. 17111 Reparaturen an Waschhaus,

^bcl und Roßstall werden bewilligt. Absch. 321, 8 36. h 299. 17tili. Der Landvogt bittet um Reparatur

^ ^chlosies; Zürich, Bern und Gleims bewilligen sie; die übrigen Gesandten nehmen das Ansuchen -><1 m-

Wallum. Absch 351, y 59. ^ 399. 17!t1 Die Reparatur soll statthaben. Absch. 392, 8 57. 391.

Reparaturen werden bewilligt. Absch. 151, 8 53. 392. 17Ä11. Das Dach soll repariert werden,"b'ch, 595, 15.

9. Schloßgüter.

Av ^71« Dem dermaligen Landvogtc sollen 69 Gld. als Vergütung dafür gegeben werden, daß der

Hanger die Schloßmatte bis auf den Aufritt hat abäzcn lassen. Künstig soll des Landvogtö Bau in die^wiesen und Schloßrebc» geführt und nicht anders wohin verwendet werden. Diese Anordnung wird uck i-elv-" "w genommen. Absch. 89, 8 29. ^ 391. 171« Der Laiidvogt soll zur sogenannten Schloßwaldung Sorge^ Ku u»d eineil geschworenen Förster bestellen. Absch. 135, 8 23. ^ 395. 17211. Dießem Förster kann als

, ^arimu das AbHolz dessen, so von den Amtleuten gefällt wird, gegeben werden; diese sollen aber mit Be-ruhest und guten Treuen daö Holz brauchen. Der Förster ist zu beeidigen. Absch. 151, 8 27.

scher

e. Schule.

air ^>6. 172«. Nachdem in Folge eines Streites über die Schulmeistcrwahl beide streitenden Parteienlest-" appelliert und compromitticrt hatten, die wegen dieses Geschäftes sich etwa noch erhebenden Streitig-en Richter zu Schwyz debattieren zu lassen, so hatten sich wegen der Unkosten, welche blos für eine^69 Gld. betrugen, einige Mißverständnisse erhoben. Schwyz hatte durch einen an den LandvogtNa e>fchl diesen Streit zu stillen gesucht, jedoch vergebens. Es stellt nun den Antrag, es möchte imübst " ^'""etlicher regierenden Orte der Landvogt zur Schlichtung dieses Handels den Auftrag erhalten. Die8 sandten, ungleicher Ansicht, hinterbringen den Anzug ihren gn. Herren und Obern. 'Absch. 212,b 397. 172«. Schwyz berichtet, daß cS den Schulhandcl so gut als möglich beendigt habe, daß aber