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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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895
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Rheinthal.

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das. Mandat ohne Anstand zu Balgach publiciert werden. Sollten die von Balgach jedoch für den Besitz der Jagd-barkeit noch etwas vorzubringen haben, so soll es ihnen bis künftiges Syndicat gestattet sein. Absch. 595, § 44.

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23. Personelles.

Art. 465. 17! 2 Landshauptmaun Franz Fidel Anton Bcßlcr sucht um eine Tröstung für die unglück-lichen Zufälle an, die er zu dem Verluste der Landschrcibcrei während des Krieges erlitten. Es wird gut bc-iuiidc», ihm die rechtmäßigen Koste», welche er wegen drei Stück Lchenrebcn gehabt, laut Erkanntniß von 1676^ Kletzen. Die Erftanzeu werden ihm sanimt dein Amtssalarium bezahlt. In Betreff der Baukosten an derlandschrcibcrei soll nachgeschlagen werden, unter welchen Bedingungen dieselbe seinem Vater übergeben worden^ar. An dem, was die Generalität theils wegen der 1999 Thalcr, thcils, wegen andrer Dinge verordnet hatte, er-klären Zürichs und Berns Gesandtschaften nichts ändern zu können, werden aber von den katholischen ersucht,LandShanptmann und vessen Mutter ihren Obern nachdrücklich zu empfehlen. Absch. 1, 8 19. j> 466.5512. Beßler, gcnöthigt, sein Glück in der Fremde zu suchen, bittet die katholischen das Rheinthal regierenden^"e um Empfehlungsschreiben an den französischen und an den spanischen Ambassador. Erlange er in^alge derselben den Zutritt zu einem oder dem andern Hofe, so möchte Lucern ihm ein Schreiben an denselbenZainen sämmtlicher katholischer Orte ausfertigen. ES wird ihm entsprochen, ferner ihm auch aus sein An-^n die Landschreiberci zugesprochen, wenn die Besetzung wieder an die katholischen Orte komme. Absch. 2,^ M7 1712. Beßler stellt den Gesandten von Bern und GlaruS vor, daß er in Folge der vorgc-"animcnen Bauten Uno wegen Erlangung der Survivance aus die Landsehrciberei Ausgaben von 2889 Gld.'habl habe; ferner stellt er das Ansuchen, man möchte ihn für den Herbstnutzen, da er das Jahr über die' ffoen habe bauen lassen, und auch dafür, daß er die Landschrcibcrei noch einige Zeit verwaltet habe, und fürvon den Generalitäten Zürichs und Berns dictierte Buße gnäoigst bedenken. Es wird gut befunden, derautogen halber sich zn informieren; vom Herbstnutzcn werden ihm zwei Dritthcilc zugesprochen, die Baukosten^ er aber aus sich zu nehmen; das letzte Drittel bezieht der Vicarius Höggcr. Bevor aber Beßler seine^'ri Dritthcilc bezieht, hat er die gemeineidgenössischcn und die das Rhcinthal betreffenden Schriften zu^stilisieren, eine Spccificatiou derselben einzuliefern und eidlich zu bezeugen, daß er nichts davon Hinterhalten^ k> Zwei Intendanten können einen Augenschein einnehmen. Hat er die Canzlei restituiert, so ist ihm^Ndcin,,, der sichere Paß und Repaß vergönnt. Was den Nachlaß jener Buße betrifft, so wird derselbe denrigkciten remittiert, sowie auch die Frage, ob nicht etwa dem Vicarius Högger für seine geleisteten guten^ b'Ngc die Landschrcibcrei noch für ein Jahr gelassen werden könnte. Absch. 4, 8 6. ^ 468. 171». Wegenvon Landschreiber Beßler geforderten AbtragS an gehabten Baukosten für die Landschrcibcrei soll die zür-)krisehc Canzlei beim Canzleiverwalter Höggcr Information einziehen. Absch. 14, 8 21. ß 469. 171».47si schreiben Höggexs hin wird die Forderung Beßlcrs ack leckoroiuluin genommen. Absch. 16, 8 7.s» 5 71». Der beßleriscbe Abtrag wird auf 499 Rcichsthlr. unter Ratisicationsvorbehalt gesetzt, und zwardaß der erste Nachfolger dieselben ganz, der zweite dem ersten 499, der dritte dem zweiten 299 und der viertedc"' ^^cn ^99 ReichSthlr. zu bezahlen hat. Absch. 18, 8 22. ff 471. 171». Uri verlangt zu Händen^ dcßlcrsichcii Familie Entschädigung für die Kosten, die das bcßlcrische Haus in Folge der KriegsunruhcnNeb ^ ^ ^ Bauten an der Landschrcibcrei, für Erbauung einer Trotte und den Ankauf eines Stücksk", welches der jetzige Landschrcibcr benützc. Zürich will es bei der bereits ergangenen Verordnung bewenden