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Rheinthal.
lassen, Berns Gesandte Schatzungsmänncr ausstellen; den Anzug nehmen sie all i-okei-enllum. Absch. 23, 8 2.!!472. 1714 Bern empfiehlt Zürich den ehemaligen Canzleiverwalter Högger im Rheinthal zu einer Gnade.Auf die von Zürich geäußerten Bedcnklichkciten nimmt die bcrnerische Gesandtschaft die Sache all rokvrenllum-Absch. 55, § 14. » 473. 1713. Zürich glaubt, daß Högger dadurch, daß er die Canzlei länger verwaltethabe, als er ursprünglich sollte, hinlänglich entschädigt sei, und will ihn mit seinem Ansuchen abweisen. Absch57, 8 16. ü 474. 171 3. Högger erhält nach dem Beschlüsse Zürichs und Berns als Ergötzlichkeit 10 Sau>»Wein ein- für allemal. Absch. 64, 8 27. ü 475. 1718. Dem Jakob Grieser wird gestattet, ein ablöslichtCapital von 100 Gld. dem Landvvgt zurückzuzahlen. Absch. 122, 8 11- ü 476. 1724. Der alte Hofam-mann Zellweger nebst seinen beiden Söhnen Jakob und Johannes sollen vom Landvogtc wegen ihres gcfähr-liehen und liederlichen Betragens einen Zuspruch erhalten unter Androhung von Bannisicrung bei sortdauernderschlechter Aufführung. Absch. 221, 8 16. h 477. 1724. Judith Schachtlcr bittet das Syndicat um Bei-hülfe wegen einer Ansprache von 1200 Gld., welche sie an den Grafen von Hohenems zu machen hat, und Mwelche ihr dessen Gefälle im Rheinthal hypothecicrt sind. Im 'Rainen des SyndicatS soll an den Grafen ge-schrieben werden mit dem Bemerken, daß man, wenn der Anforderung nicht Genüge geleistet »verde, auf daöUnterpfand greifen werde. Absch. 221, 8 18. !j 478. 1723. Da die Wittwe Schachtler noch immer nichtvon Seite des Grafen von HohcncmS befriedigt ist, ferner auch Joh. Luci Gulcr, Karl SaliS von Maienscll,Hofammann Hans Jakob Zellweger von ebendemselben nicht bezahlt werden (auch ihnen sind die hohencmsische»Gefälle im Rhcinthal hypothecicrt), so wird der Landvogt beauftragt, den Grafen an das Recht zu fordern, de»Creditoren mit rechtlichem Spruch an die Hand zu gehen, auch, wenn der vorgeladene Thcil innerhalb dreierMonate nicht erscheine, nach Gutsindcn die Zinsen zu sequestrieren. Absch. 232, 8 36. (Die Fortsetzungdieses Handels siehe unter Widnau und Haslach.! ü 479. 1723. Der Landvogt wird beauftragt, dafür Z»sorgen, daß Hans Bruder von Trogen, der wegen Ausgeben von haldenstcinischcr Münze zu Lindau um 4ÜSpccics Louiöd'or gestraft worden, getröstet werde, da ihm Baron von SaliS durch den Münzmcister Müllerzu Haldenstcin Entschädigung versprochen habe. Absch. 232, 8 34. ß 480. 1723. Sebastian Toblcr a»öAppenzell hat eine Buße von 100 Gld., die ihm auferlegt wurde, weil er sich mit seiner Vogtstochter „ver-trabet" hatte, und eine Summe von 200 Gld., welche er sich von Wilhelm Mcßmer von Thal zu verschaffe»gewußt hatte, nicht ganz bezahlt und hält sich jetzt im Lande Appenzell auf. Dem Landvogt wird befohlen, u»Falle sich Tvbler nicht stelle und bezahle, das Malefizgcricht über ihn zu halten. Absch. 232/"-) 8 34. ß 4841726. Meßmer von Thal wird auf seine wiederholte Klage wegen Nichtbezahlung der 200 Gld. von Sei»Toblers, eines Appenzelles, mit einem Empfehlungsschreiben des Landvogts nach Appenzell gewiesen, um Erc-cution des Urthcilö zu erhalten. Ist die Erceution nicht erhältlich, so soll der Landvogt übev Tobler Malcfsi-gerichl halten. Absch. 248, 8 20. ß 482. 1727. Der Landvogt hatte den Alt-Hosammann Zellweger teinem Landvogtsammann gemacht. Es wird ihm vom Syndicat befohlen, denselben wegen seiner höchst sitt-lichen Aufführung „abzuschaffen" und an dessen Statt einen ehrlichen Mann zu ernennen. Absch. 265, 8 4. ü 483>1726. Zu Rheincgg waren vier dem berüchtigten Grabmann zugehörige Fässer arretiert und untersucht worden(Sic enthielten Tabak, schwarze Tigel und 37 Stöck „Materi".) Der Landvogt wird beauftragt, auf Grab»,»"»und dessen Bedienten Sutter von Arbon „Spur zu stellen", nach den Mitintercssicrten zu forschen und auch nach
") A n m. Man lese dorl 4Ä0 statt 460.