Rheinthal. 89 t
^'liegen an das hohenemstsche Hans Vorstellungen gethan. AuS der ans dieselben eingelangten Antwort vernehmen^ sandten, „daß diese Gewaltthätigkciten diSapprobicrt und das hohenemstsche Oberamt danahcn wirklich»bum Kaiser um Assistenz imploriert habe." Der Landvogt wird beauftragt, auf die Gefälle von 1727 Sc-Mstcr zu legen, aber weder die von 1726, noch die von 1727 einstweilen unter die Creditvrcn zu vcrthcilen.^ich- 265, § 16. ss 445. 1728. Der Sequester auf den Niedern zu Lustnau dauert fort; die von Widnau, sowie^ Kreditoren deö hohencmsischen Hauses bitten um Hülfe. Es wird beschlossen, daß der Mandatarius desv">stcs Hohencms, Baron von Thurn, die voit ihm begehrte Revision vor dem Landvogt bis Martini vollführe,^llgenfalis das voliintiirium ausgehoben und der zu'eijährigc Jahresnutzcn halb den Creditoren,
' den Widnauern und Haslachern ausgctheilt werde; den heurigen Nutzen hat der Landvogt wieder zuBande» zu ziehen und bis auf fernere Disposition der Orte zu behalten und die von ihm bezogenen zwei Jahres-üüchte zu versilbern. Baron von Thurn zeigt zugleich an, daß er den Proceß um die Entschädigung der Widnauer"'b Haslacher, der jetzt zu Wien anhängig sei, mit großer Blühe geführt habe, stellt aber in Aussicht, daß zu" l6<>l) Gld., welche ihm zu Führung deö ProeesscS beim Landvogt auS den hohencmsischen Einkünften zur'dpvgtivn gestellt worden seien, später vielleicht noch 1500 nöthig sein würden. In Beziehung aus diesesZangen wird dem Baron überlassen, wenn die Widnauer und Haslachcr entschädigt würden, sich wegen^u> ^ melden. Absch. 28l, 8 41. ss 446. 1729. Die von Widnau und Haslach
^'derholeu ihre Beschwerden. Zugleich ziehen die Gesandtschaften in Ueberlcgung, was in den gegenwärtigen"'ständen des hvhcnemsischen Debitwesenö halber aus das von dem Kaiser eingetroffene Schreiben (vom 23. Febr.. ^ ) zu thun sei, welches arlf Relaration des Arrests beharre und verlange, daß die Creditoren zu Ausführung^ Ansprachen an den kaiserlichen Neichshofrath als daS zullioiuiu univvrsslo coueuisus verwiesen werdenAchten. (x-Z nued beschlossen, ein Schreiben a» den Kaiser nebst zwei Memorialien zu erlassen. In dem einen^ en die Gründe für die Unstatthaftigkeit des aus die Nieder zu Lustnau gelegten Sequesters dargcthan, inandern die eigentliche Bewandtnis! des gräflich hvhenemsischcn DcbitwesenS und die Berechtigung der rc-^ndcn Orte zur Sequestration der gräflichen Gefälle in Widnau und Haslach nachgewiesen. Graf von^ Anstel» wirb um seine Osficicn in dieser Sache ersucht, der Landvogt beauftragt, die Früchte des lausenden
lu lequestricrcn und zu höchstmöglichen Preisen zu verkaufen, den Erlös aber zu der Orte Disposition
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^ Händen zu behalten. Absch. 298, 8 24. >s 447. I7tttt Der Mandatarius des hohencmsischen Hausesdaß, »venu nicht Relaration des Sequesters und Ertraditivn der hohenemsischen Gefälle erfolge, ein
^^"^Aarrestmandat erfolgen werde; im Falle'der Relaration aber würde denen von Widnau und Haslach^ Nutzung ihrer Nieder verholscn werden; bereits sei eine kaiserliche Restitutions- und Provisionalerkanntniß' "»gc». In Betreff der „Mißsälligkeiten" zwischen den Gemeinden Lustnau einerseits und Widnau und Has-^ ,^^rseits habe der Kaiser die Untersuchung den ausschreibenden Kreisfürsten übertragen; ihm selbststei,^ ^^'Aiches Schreiben wegen dieser Sache an die Orte zugekommen, daS er dem Grasen von Reichcn-zu übergeben habe. Aus dieses hin wollen die Creditoren Guter aus Bünde», Judith Schachtler und die. 'Mischen Credjtvre» vom Sequester abstehen. Guter wünscht aber kräftige Reeommendationcn, wohin esoff. ^ Reichshosrath keine SatiSsaetion erhalte, daß ihm der RccurS an das Syndieat
stbrj ^ daß man ihn für die großen Kosten aus den sequestrierten Gefällen entschädigen möchte. Die
M verlange», daß sie aus den arrcstiertcn Gefällen möchten bezahlt werden, in welchem Falle sie auch vomstcr abttest?» ,«>a>N'» zIg relariert sein, sobald die von Widnau und
und die attestierten Gefälle sollen dann crtradiert142-,-.
'"!ur,tcr abstehen wollten. Endlich wird erkannt, der Sequester^siich ihrer Rieder eingesetzt sein w^den, >