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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Rheinthal.

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Koste», und die Stadt Rheincgg dazu zu vermögen, daß sie auo de» Waldungen, welche sie daselbst hat, einigesHolz zu diesem Zwecke verabfolge. Absch. 489, 8 44. ch 255. 17iti». Der Landvogt berichtet, Daß er in demHofe St. Margaretha Wuhre habe errichten lassen, und daß dazu die Stadt St. Gallen und Andere, welcheweiter daselbst besäßen, ein Namhaftes beigetragen hätten, doch ohne Cvnscqucnz. Absch. 454, 8 32.

II» Schifffnhrt.

». Streit mit Lindau.

Art. 256. 17! 0. Die fünf obern Städte und Hofe beschweren sich, daß Lindau dem 4666 zwischen Alt-stättcn und Lindau geschlossenen Vertrag zuwider, nach welchem den Altstättern oder rhcinthalischcn Schiffleuten',dic sogenannte schollbergischc Schifffahrt oder alle die Guter, so über den Monstcin zu passieren haben, von»dort aus frei und ungehindert abzuführen gegeben worden sei", die Absuhr keiner andern, als der eigenen GüterMatte. Es wird beschlossen, deßwcgen Namens gemeiner Session an Lindau zu schreiben. Absch. 435, 8 40. ffDie in Betreff der Beschwerde der schollbcrgischcn Scksifflcute eingegangene Antwort von Linda»Mb, da daraus hervorgeht, daß die Rheinthaler durch ihre dem Vertrag von 1666 zuwider laufende Hand-lungsweise Anlaß zur Weigerung Lindaus gegeben, dem Landvogtc zugestellt, damit er die Schiffleutc zur Gebühr'ocije. Absch. 435, 8 18. 258. >72». Auf die Beschwerde der Schiffleutc dcS obern und uiucrn Rheinthals,ihnen zuwider dem Vertrag von 1664 nicht allein die Schifffahrt über den Schvllberg hinaus, sondernuuch alle Rückfuhr von Lindau wider alte Hebung verboten worden, ja daß selbst verlangt werde, daß, wennout Schisismann Waaren zu seinem eigenen Gebrauche abführen wolle, er dieselben durch Lindaucr-Schiffleute'Uüsse abführen lassen, wird der Landvogt beauftragt, die von Lindau zu Beilegung dieser Differenzen zu einerKonferenz einzuladen; sollte auf diesem Wege seine SatiSfaetion zu erhalten sein, so sei ihm überlassen, denenub dem Schollbcrg, wie es früher auch schon geschehen, de» Markt zu verbieten. Absch. 232, 8 37. 259.^21». Da obige Beschwerden der Schiffleutc noch nicht erledigt sind und den Schisflemen von Rheincgg dieAbfuhr der auf dem Lindauermarkt gekauften Waaren nicht gestattet und den schvllbergischcn Schifflcutcn die^'ie Absuhr der über den Monstcin zu führenden Waaren gesperrt werden will, so wird beschlossen, LindauM?malS zu einer Consercnz an einem dritten Orte einzuladen; kommt innerhalb zweier Monate keine lieber-Zukunft zu Stande, so bleibt beim vorjährigen Abschiede. Absch. 248, 8 26. ff 260. 1727. Die von^IMiegg wiederholen ihre Klagen. Da das seitdem vom Landvogt an die Rheinthaler erlassene Perbot dcS^ffnchs des LindauermarkteS bei 50 Thlrn. Buße nichts gefruchtet hat, wird Lindau nochmals zu einer gütlichen^"fercnz eingeladen. Absch. 265, 8 18. ff 264. 1728. Die Schiffleutc von Rheincgg wiederholen ihre^Ichwerdcn und fügen bei, daß sie den Lindaucrn für die Abfuhr eines SackcS Korn zwei Kreuzer, eines^ßleins Salz drei Kreuzer angeboten hätten, aber ohne Erfolg. ES wird eine von Lindau angebotene Konferenzäu halten beschlossen; der Landvogt soll eine genaue Untersuchung der Sache anstellen und den Erfund in die Orte^richten, aus der Eonserenz sich für alles die Ratification vorbehalten. Absch. 281, 8 43. ff 262. 1721».Kuf des Landvogtö Anzeige, daß die früher» Beschwerden »och bestehen, daß aber die Lindaucr sich erbieten,""ch Abzug der bei ilmc» sich befindenden kaiserlichen Eommissivn gütlich zu evnferiercn, erhält der LandvogrAuftrag, in Konformität dcö vorjährigen Abschieds eine solche zu bestehen. Absch. 298, 8 22. ff, 263.!73<». Der am 16. Dcecmbcr 1729 zwischen Lindau und Rheincgg geschlossene Vertrag wird ratifieicrt; doch

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