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Rhcinthal.
zuzeichnen und dieselben aufzufordern, sich bei den Gesandten dcßhalb anzumelden, Absch, 46, z 14. 204171S Jenen Mithasten, neun an der Zahl, wird dieselbe Befreiung auch gestattet, sowie I. I. Kunklcr,welcher am Bruchberg ein Stück Land ausgcreutct und mit Reben bepflanzt hat. Absch. 62, 8 18. 19. !>205. 1717. Den Gebrüdern Keller wird unter Ratificationövorbehalt für ein Stück Wald- oder Vogelherr,den sie zu einem Rebberg gemacht hatten, Zehntenfreihcit gewährt, bis die Regierung wieder an Zürich kommt-Absch. 166, 8 32. ff 206. 171«. Die Ratification erfolgt. Absch. 122, 8 13. 207. 1722. Jakob In-dcrmaucr und Jakob Kuhn von Rhcinegg, ferner Sabina Zollikvfer und Jakob Wcttlcr von ebendaselbst bittenum Zehntenfreihcit für zwei an der Burg und beim Biberhölzlcin zu Rcbland urbar gemachte Stücklei». UnterRatificationSvorbchalt wird ihnen auf zehn Jahre Zehntenfreihcit gestattet; die Stücklein Rebland sollen imUrbar genau verzeichnet werden. Absch. 190, 8 31. jj 208. 172». Die Ratification crfolgt. Absck. 2048 42. il 209. 172«. Bier Käufern von Gemcindcgütcrn von Rhcinegg, welche den rauhen und verwildertenBoden dieser Grundstücke, genannt Mülli, Endtli und Brucchcli, urbar machen wollen, wird auf zehn JahckZchntcnfrcihcit gestattet. Absch. 281, 8 38. ^ 210. 1730. Zehntenfreihcit für achtzehn Jahre wird demJakob BischofSbcrgcr ob Heiden für ein Stücklein rauhcS Land im untern Hof an der Engi gegeben, daS "mit Reben bepflanzen will. Absch. 312, 8 22. 211. 1737. Zehntenfreihcit auf zehn Jahre wird vc>"Ulrich Lutz auf dem HauS zu Thal für einen rauhen Bühel gegeben, welchen er mit Reben bepflanzen nsiii-Absch. 422, 8 31.
IS. Lehensachen.
fKatbolische Orte: Art. 239. 240. s
X. Obrigkeitliche Lehen,a. Einzelne Lehen.
Art. 212. 1712. Seckelmcistcr Mcßmer von Rheinegg hatte ein Stück eigen Gut an ein Stück Lehens,»'vertauscht und dem Landvogt Stadler eine Summe Geldes zu obrigkeitlichen Händen bezahlt, so selbiger den-selben nicht gut gemacht habe. Er hält um Zehntenfreihcit auf zehn Jahre für die neu eingeschlagenen Re»"an. Der Tausch soll in Kraft bleiben, Mcßmer 120 Gld. bezahlen und Zehntenfreihcit auf zehn Jahre fl»jene Reben haben. Absch. 1, 8 19. 213. 171S. Hans Georg Zollikofer wünscht einen Acker gegen ein"cincö hochobrigkcirlichen LchcnS abzutauschen. DaS Ansuchen wird -ick «otoionckum genommen. Absch.8 17. >! 214. 1717. Matthias Jndcrmaucr, Wcißgerber zu Rhcinegg, wünscht ein Stück rauhen Hcubodci'Sam Mühlcbach, von welchem der Landvogt zwei Jahre von dreien etwa ein Fuder Heu. beziehe, daS dritte Iah<sei eS offene Weide und sei ein Lehen, das eine Christina Hochcnöri besitze, gegen Entschädigung von 250zu erhalten, um eine Walke darauf zu bauen. Das Ansuchen wird nck .otoronckum genommen. Absch. ^§ 31. 215. 1717. Der Antrag des Landvogtö, zwei lcdig gewordene Lehen zu verkaufen und aus der"Erlös die Baukosten des Amtöhauscs zu Rhcinegg zu bezahlen, wird verworfen. Absch. 106, 8 33. !I ^1717. Der Landvogt zeigt an, daß Rcbcnmaucrn im Buchberg, welcher der Orte Lehen sei, ausgebestwerden sollten. Er wird beauftragt, eine Specification einzugeben. Absch. 106, 8 35. j! 217. 1718. Weg"dieser Rcbmaucrn im Buchberg soll nachgesehen werden, ob die Reparatur derselben dem Lehenherrn oder ve>»Lehenmanne obliege. Liegt sie dem Lehcnherrn ob, so werden dafür 20 Gld. decretiert; katholisch Gla"^wünscht, daß in diesem Falle der Landvogt vorher in die Orte berichte. Absch. 122, 8 15. Ü 218. 1?^'