Rheinthal.
0. Mit der Stadt St, Galten.
Art, 136, 17» !>. NamcnS der eucnzischen FallimentSmasse stellt ein Ausschuß daS Ansuchen, daß das^'°»i Landvogtc den 17. Juni 1719 gestallte Urtheil bestätigt »Verden möchte, nach welchem Friedrich Keller vonNhcincgg, der wegen seiner angeblichen Forderung an jene Masse euenzische im Rheinthal liegende Güter mitSequester hatte belegen lassen, nach St. Gallen gewiesen wurde, um dort eine ordentliche Liquidation „zu ver-legen." Vm, diesem Urtheil habe Keller nie appelliert. Zürich, Bern, Luccrn, GlaruS und Appenzcll-Außcr-Awdcn wollen von diesem Ansuchen keine Notiz nehmen, da die Gegenpartei nicht appelliert habe und die sichmeldende Partei nicht citicrt worden sei. Uri, Schwyz, Unterwaldcn, Zug und Appenzell-Jnncrrhodcn hingegenllhen in des Landvogts Urtheil einen Eingriff in die obrigkeitliche Judikatur, wenn er die Sache nach St.^llcn weise. Sie injungicrcn demselben, jenes Urtheil aufzuheben und die Sache vor seinen Stab zu ziehen,^ic es in seiner Competenz liege, und daS um so mehr, da cS verlaute, daß man zu St. Gallen dem daö^'cht imploricrcnden Theile daS eidliche Gelübde zugcmuthcl habe, die Sache nicht weiter zu ziehen, und somit^cht die Liquidation, sondern die Cvllocation den rheinthalischcn Gerichten entzogen würde. Bei inne stehendenAminen wird nach Uebung der Landvogt zugezogen. Dieser schließt sich der ersten Ansicht an und bringt fürdieselbe das Mehr zu Stande. Absch. 135, 8 12.
U. Mit dem Oberamt Fcldkirch.
a. Wegen Collectierung der altgcfreiten Güter.
Art. 137. 172«. Auf des Landvogtö Anzeige, daß die in den Gerichten Höchst, Fußach und der Endengenden altgcfreit gewesenen Güter, welche Rheinegg und auch Appenzell gehören, unter denselben auch eigen-tümlich den regierenden Orten gehörende, gleich wie die neuen sollen collccticrt werden, wird Zürich überlassen,^ Aamcn der regierenden Orte beim Obcramt zu Fcldkirch um AbHülse cinzukommeu. Absch. 154, § 16. jj- > 721. Da wegen der Beschwerung dieser Güter bisher nichts Neues cingekommen, so läßt man esdem Alten verbleiben. Sollten die Beschwerden wiederum laut werden, so wird der Landvogt beauftragt,^e Orte zu berichten. Absch. 175, 8 18.
k. Wegen Sequestrierung.
, Art. 139. 17^8. Der Landschrcibcr berichtet, daß gegen die Erbvcrcinc den Canzlei-Lehenbauern ihreShells deö Rheines liegenden Riedwicscn sequestriert worden seien. ES wird beschlossen, deswegen ein Vor-kilungsichrcibm an daS feldkirchische Oberamt zu erlassen. Absch. 439, 8 46. 140. 173S. Da keine Bc-^^den wegen dieser Sache cinkommen, läßt man dieselbe aus sich beruhen. Absch. 454, 8 39.
L. Mit dem Abt von St. Gallen,a. Wegen des Beisitzes in Appellationen, Polizeisachen u. a.
Jak ^ 1720. Der Gesandte des AbteS beschwert sich, daß der bcrnangische Appcllationsstreit zwischenSchmitter und Gebrüdern und Jakob Algi, Schlosser, betreffend eine Wasserleitung, ohne sein Vorwissen
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