Rheinthal. 849
^uhprochen, jedoch »>it dein Vorbehalt, eine solche Ordnung zu mehren, zu mindern oder gänzlich abzuthun; letzterereferiert. Absch. 190, 5» 29. jj 124. 172;!. Die Rvthgerber des ober» und untern Rhcinthals legen denEntwurf einer Ordnung für ihr Handwerk vor; derselbe wird mit angebrachten Acnderungcn ml lalitioairckum
Abschiede beigelegt. Absch. 207, 8 41. ß 125. 172Ä. Die Hairdwerksordnung der Rothgcrber wird rati-ficiert, jedoch mit der Bedingung, daß durch dieselbe niemandes Regalien, Herrlichkeiten, Gerechtigkeitelt, Rechtenund Freiheiten zu nahe getreten werde, und mit dem Vorbehalt, sie zu mehren, zu mindern oder gänzlich abzuthun.^cidc Appenzell behalten sich den freien Handel und Wandel vor. ZugS Gesandtschaft äußert einige Bedenkengegen diese Ordnung, stellt aber dennoch die Ratification ihres Ortes in Aussicht. Bern bemerkt bei diesemZulasse, daß, wenn dergleichen oder andere Leute solcherlei Gnaden von den regierenden Orten auszuwirkenMillens seien, dieselben sich künstig beim Landvogt anmelden und dieser das Ansuchen in die Orte berichten
Absch. 221, 8 1».
«I. Scharfrichter.
Art. 126. !7!I Der Scharfrichter verlangt für Ablösung einer Person, welche sich erhängt hat, alles,ü'as fix sich hat lind 30 Gld., so viel er im Canton Appenzell habe. Der Landvogt wird beauftragt,Zessin Gründe zu untersuchen und zu berichten. Absch. 324, 8 26.
12. Judicatur- und Competenzcouflicte.
iDü su,g katholische» Orte »ebst Jnnerrhode» »ad At't St. Gallen: Art. l42. Zürich, Bern und Abt St. Gallen: Art. Iliö.j
4. Mit der Grafschaft Hohenems.a. Eingriffe des Landvogts in die Rechte von Hohenems.
Art. 127. >71 ! Die kaiserlichen AdministrationSräthe der Grafschaft HohencmS beschweren sich überEingriff,! des frühern LandvogtS in ihre Rechte. Dem Landvogt wird ein aus dem hohcncmsischen Urbarium vonI6l3 den Hof Widnau und Haslach betreffender Auszug zugeschickt mit dem Auftrag, die Sache zu unter-^che» mW zu berichten. Den AdministrationSräthcn wird geantwortet, daß an den ihnen zukommenden Rechten^)»en kein Abbruch geschehen solle. Absch. 23, 8 18. 128. I71S Der Rentmcister des gräflichen HauscSHohenems beschwert sich über angebliche Eingriffe in die Niedern Gerichte der Grafschaft von Seite des Land-dvgtö. Es wird ihm in einem freundlichen Schreiben die Unbegründetheit seiner Klage dargethan. Absch. 62, 8 21.
I>. Wegen Appellation derer von Widnau und Haslach von Hohenems an das Landvogtciamt.
Art. 129. 17!I Der Landvogt berichtet, daß daö hohcncmsische HauS, welches zu Widnau Gerichtshcrridi, in einer Civilstreitigkcit, die sich daselbst erhoben und per viam appellationis nach Hohenems gewachsen^ de», verlierenden Thcile nicht gestatten wolle, an das Landvogtciamt zu appellieren, während Beispiele einer^ che» Appellation an das Landvogteiamt vorhanden seien. Der Landvogt erhält den Auftrag, diese Beispiele^Zuschlägen und Hohenems darüber aufzuklären und, gelingt ihm das nicht, ein begründetes Factum in die Orte^ schicken. Absch. 324, 8 27. 130. 17!2 Ein Schreiben voir den hohcncmsischen Rüthen und dem Ober-"Rtc verlangt Aufrechterhaltung ihrer Rechte und namentlich, daß die Gesandten nicht zugeben möchten, daß
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