Druckschrift 
7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
Entstehung
Seite
832
Einzelbild herunterladen
 

832

Landgrasschaft Thurgau.

Der Gesandte entgegnet, daß auch von andern im Bann von Lömcnschwyl liegenden Gütern eine Auflage zudiesem Zwecke bezahlt werde. Er nimmt den Anzug .'>«1 loseioiulum. Absch. 315, 8 34. I! 769. > 731 AusBerns Anfrage, ob dieser Beschwerde abgeholfen worden sei, antwortet die Gesandtschaft Zürichs, daß diedarüber eingekommene Nachricht bereits an den Stand Bern abgegangen sei. Absch. 327, 8 37. 776. 1732Jnstructionsgcmäß beschweren sich die Gesandtschaften von Zürich und Bern gegenüber dem Abt von St. Gallen,daß den Roggwylcrn auf ihren im Lömenschwylischcn gelegenen Gütern eine Anlage für den Bau der katho-lischen Kirche daselbst zugemuthet »verde, während die Katholiken nirgends für reformierte Kirchen in Anspruchgenommen würden. Die Gesandtschaft des Abts nimmt die Beschwerde all roteren, Iu»>. Zürich und Bernersuchen mit jeder Erccution inne zu halten. Absch. 343, 8 34.

o. Fleisch Roggwyl.

Art. >771.j 772. 173» Gallus Sollcr hatteden Frcisch" Roggwyl sammt den dazu gehörigen Güternerkauft. Dieses Fleisches Lchenherr ist der Fürst von St. Gallen. Der Entwurf eines Vergleiches zwischendem Käufer Gallus Soller und dem Fürsten wird vorgelegt, nach welchem der Fürst alle Lehenrechtc auf diealt-roggwylischcn Schloßgütcr «viert, Sollcr dagegen sich verpflichtet, demselben das Schloß Roggwyl mit Ge-richt, Zwing und Bann, so weit des Schlosses und Grabens Märchen es zugeben, sammt Stadel, Brunnen,Brücke, Bach, zwei Jucharten vom Schwanken-Garten, das HaSlenwicöholz, den völligen Zehnten und Grund-zins, welcher dem Stift Constanz lehig war, mit Einschluß aller deren Gerechtigkeiten für frei, ledig, los, auchrecht eigen vollständig zu überlassen, wofür dem Sollcr 26,666 Gld. bezahlt werden. Dicß die Hauptbcdin-gungen. (Daneben noch acht andere.) Zürich, Bern, Lucern, Glarus nehme» das Projekt rekerenckum, Uri,Schwyz, Unterwaldcn und Zug all rutilieanckum. Absch. 454, 8 18.

I-R. Gottlieben und Tägerwcilen.

Art. 773. 1731 Wegen der Bestellung eines evangelischen Kirchcnpflegcrs und der Verwaltung desKirchenguteö zu Gottlieben und Tägerwcilen wird Zürich von Bern ersucht, an den Bischof von Constanz z»schreiben, daß er die von Gottlicbcn in ihrem alten Posseß lasse und den Befehl gebe, daß den Evangelische»zu Gottlieben Kirchenlade und Briefe herausgegeben werden. Absch. 327, 8 32. js 774. 1732 Die vo»Gottlieben geben nochmals eine Beschwerde ein, betreffend die Verwaltung dcö KirchcnguteS und die Wahl derKirchenpflegcr. In Folge dessen wird die landssriedliche Commisston in Zürich beauftragt, ein nachdrücklichesSchreiben an den Bischof von Constanz zu erlassen, vorher aber dasselbe noch Bern mitzutheilen. Absch. 343, § 25-

66. Eschenz.

Art. 775. 1733 Victoria Tschudi, Wittwe dcö ertrunkenen HanS Martin Tschüdi, Kroncnwirths z»Eschenz, wünscht ihr Haus zur Krone in Eschenz gegen das dem Kloster Einsicdcln gehörende WirthshauszurCrayen" in Unter-Eschenz zu vertauschen. Der Tausch wird in Betracht der unglücklichen Umstände unterRatificationsvorbehalt bewilligt. Absch. 354, 8 25. jj 776. 173 t Der Tausch wird ratificiert. Absch. 374, 8 27.!!777. 1735. Auf die Bitte der Victoria Tschudi wird nach dem Verlangen dcS Abtes von Einsicdcln dc>»Tauschinstrumentc beigefügt: 1) daß der Abt daS Tavcrncnrecht ab dem eingetauschten Wirthshaus zumRappen"