Landgrafschaft Thurgau.
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kill Roggwyl.
g. Bau einer evangelischen .Kirche.
An, 762. 1740. Roggwyl bcharrt auf seinciu Vorhaben, eine eigene Kirche und ein eigenes Pfarrhaus'U bauen, eine eigene Pfründe zu stiften und von Arbou sich zu trennen, Arbon bringt seine Gcgengründcund weist namentlich darauf hin, wie die Evangelischen zu Arbon den Katholischen gegenüber dadurch garschwächt würden. Die Sache wird all rvlei-kiulum genommen; unterdessen soll Roggwyl die Anstalten zumBaue einstellen. Absch. 345, 8 27. ü 763. 17t!!.. Zürich stellt Bern die Gründe vor, warum cS nichtMühsam sei, den Rvggwylern den Bau einer eigenen Kirche zu gestatten, und hebt namentlich die Gefahr hervor,welche dadurch den Evangelischen zu Arbon bereitet würde; ferner daß die Roggwhler sich der Befugnis! eine"Mc Kirche zu bauen durch den Dießenhoscr- und Egnachcr-Tractal begeben hätten, und daß sie unter sichlllbst uneins seien. Bern hatte bereits den Roggwylcrn die Erlaubnis; zum Kirchenbau gegeben, da dieselben einenTitel vorgewiesen, daß sie die Befugnis; sich von Arbon wieder zu trennen erhalten hätten, will aber die angc-brachtcn Gründe hinterbringen; Zürich möge den Roggwylcrn untersagen, einstweilen Baumaterialien zuzu-hren. Absch. 320, 8 5. 764. 1711 Zürich wird von Bern überlassen, einen Entwurf zu machen, wieGemeinde Roggwyl mit einer Filiale geholfen werden könnte, und denselben Bern einzuschicken. Absch. 327,^i). ü 705 I7;!2. Roggwyl wiederholt sein Ansuchen, eine eigene Kirche, ein eigenes Pfarrhaus und eine^gme Pfründe stiften und von Arbon sich trennen zu dürfen, will die Kosten durch Steuern und Anlagen be-reiten und nur den bis dahin an die Pfründe Arbon und an den Mcßncr daselbst gegebenen Beitrag zurück-halten. Abgeordnete von Arbon und Horn wollen das nicht zugeben, zumal da die Roggwyler nach 1728^ut Ausweises des cgnachischcn Vertrags zu dem neuen Zuschuß von 65 Gld. sich verbindlich gemacht hätten,^geordnete der beiden cgnachischcn Rotten Feilen und Fraßnacht bitten die Sache beim Alten zu lassen, da sieaus den Entschluß der Roggwyler hin, bei der Pfarre Arbon zu bleiben, sich ebenfalls entschlossen hättenbci derselben zu bleiben und aus ihren Anthcil an dein von den übrigen cgnachischcn Rotten zurückgezogenenhuindgutc verzichtet und nicht nur 17^ Gld. aus sich genommen, sondern noch 600 Gld. an die Psarrstistungw> Egnach gesteuert hätten. Die Sache wird den gn. Herren und Obern Isinterbrachl. Absch. 343, 8 24. ß^6. 17;;;;. Die Roggwyler legen ihr Begehren nochmals den Gesandten von Zürich und Bern,vor und begleiten^ usit einer speciellcn Auseinandersetzung der Art der Ausführung. Abgeordnete von Arbon und Horn geben ihrebedenken dagegen ein; Abgeordnete der cgnachischcn Rotten Feilen und Fraßnacht ersuchen, daß man die Roggwylerschalten möge, bei dem Vertrag von 1728 zu bleiben, oder, daß man ihnen gestatten möge, mit ihrem Eapital350 Gld. sich von der Kirche zu Arbon zu trennen und sich zu ihren GcmeindSgcnosscn im Egnach in die^irchc zu begeben. Die Gesandtschaften nehmen die Sache all luluiauckiilu, empfehlen den Roggwylcrn ihrellning nicht zu kurz zu machen, auf die Steuern der regierenden Orte sich nicht zu verlassen und sich vonGemeinden Malisdvrs und Niederen für die versprochenen 2000 Gld. eine Schrift ausstellen zu lassen undh'Abe einzusenden. Absch. 356, 8 20. ß 767. 1 ?;;/<. Es wird beschlossen, die Roggwyler zu Er-
^ll'ung per Kosten durch ein Schreiben vom Kirchenbau abzumahnen. Absch. 376, 8 19.
Ii. Beitrag an die katholische Kirche zu Lömcnschwyl.
Art. 768. l?;;<». Dem Abt-sanctgallischcn Gesandten wird die Unstatthaftigkcit vorgestellt, daß die Evange-w" zu Roggwyl zu einem Beitrag an den Bau der jkatholischen! Kirche zu Lömcnschwyl angehalten werden.