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Landgrafschaft Thurgau.
llll. Tägerweilen.
Art, 754, 1727. Der Bischof spricht dm Wunsch auS, der Landvogt möchte einige Widerspenstige undUnruhestifter zu Tägcrweilcn strafen. Es wird ihm willfahrt. Absch. 265, 8 37.
00. Lang-Rickenbach.
Art, 755. 1728. In Betreff der Reparatur der Kirche ist die Gesandtschaft Berns nicht instruiert undersucht Zürich um Mitthciiung des Standes der Sache. Absch. 284, 8 23. >756. Siehe Art. 869 Ußburgerzu Stein cnnert der Brucks
Ol). Emmis Hosen,a. Hof Gyrsberg.
Art. 757. 1731». Lorenz Wetter von Hcrisau spricht NamcnS seiner Schwiegermutter für den Hof Obcr-Gyrsberg (Haus und Einfang) das Recht eures gefreiten Hauses an, da derselbe 1579 von Konstanz dem Dom-herrn Segesscr gefreit und mit der nieder« Judikatur begnadet und 1620 in den GerichtSherrcnstand ausge-nommen worden sei; 1631 sei dieses gefreite Haus, nachdem es an die Obrigkeiten gefallen, vom damaligenLandvogte iin Namen der X Orte befreit und mit allen Rechten und Gerechtigkeiten verkauft worden. Nachdemder Landschrciber nachzuweisen gesucht hat, daß 1631 nur das HauS, nicht die Güter, als ein befreites verkauftworden sei, und daß seit 1700 sein Vater und er, der Landschrciber, im Besitz der niederen Judikatur über dasDorf gewesen seien, die sie von den regierenden Orten erhalten hätten, ferner daß der Hof kein Freisitz sei,wird die Sache »4 reteronclum genommen. Uri und Schwyz aber sehen diese begehrte Befreiung als eineNeuerung an und sind der Ansicht, daß dieses Haus nebst Einsang seit 1631 unter hvchobrigkcitlichcr Judikaturgestanden habe. Absch. 315, 8 17. » 758. 1731 Obiges Begehren wiederholt Johannes Cunz Namensseiner Schwiegermutter. Zürich, Bern, Lucern tragen Bedenken, den Brief von 1579 zu bekräftigen, nehmenaber in den Abschied, ob nicht Cunz und seine Nachkommen allein, und ohne ihnen die Judikatur zuzueignen, zübefreien wären. Die Gesandtschaften von Uri, Schwyz, Unterwaldcn und Glarus sind instruiert, den Cunz zurRuhr zu verweisen. Absch. 324, 8 19.
6. Stiftung für die h. Krcuzpfründe.
Art. 759. 1732. Abgeordnete der Stadt Constanz suchen um Ratification des zu Gunsten der h. Krcuz-pfründe zu Emmishofen von Ammann Burckhardt 'von Emmishofen gemachten Legats, bestehend in einer gutenJuchart Reben und zwei Mannömaad Wicswachs. Das Ansuchen wird, da eS den Abschiede!, zuwiderläuft,zur Disposition der gn. Herren und Obern in den Abschied genommen. Absch. 341, 8 29. » 760. 1733Zürich und Bern geben die Ratification nicht, da nach Landsfriedcn und Abschieden unbewegliche Güter nichtin todte Hand kommen sollen; die übrigen Gesandtschaften ratificicrcn die Schenkung in Betracht, daß dieselbeso unbedeutend sei. Absch. 354, 8 28. » 761. 173A. Zürich und Bern wiederholen ihre Verweigerung derRatification; die übrigen Gesandten stimmen wie früher. Absch. 374, 8 31.