Landgrafschaft Thurgau.
wid Elgg stellen das Anstichen, es möchte dem Abte diese WochcnmarktSgcrcchtigkcit nicht bewilligt werden.Zürich will das Ansuchen berücksichtigen. Berns Gesandtschaft ist. nicht instruiert. Absch. 59, 8 46. ss 705.4^13. Der Prälat von Fischingcn stellt an die katholischen Orte das Ansuchen, daß der ihm bewilligte Markt zuTirnach möchte in Erccution gesetzt werden. Die Gesandten schreiben dem Prälaten zurück, daß man in denWgcn mißlichen Zeitumständen mit der Erccution innehalten wolle. Da auch der Abt von St. Gallen mitBeschwerde bei Lucern einkommt, wird Lucern beauftragt, ihm anzuzeigen, waS an den Prälaten von Fischingen^schrieben worden, und daß seiner Zeit das Billige werde beobachtet werden. Absch. 58, 8 8. si 706. II 713.^er Prälat von Fischingen wiederholt seilt Begehren um Erccution des von ihm erbetenen Wochcnmarkts zuMargaretha oder Sirnach, für welchen er alle Ortsstimmen mit Ausnahme der zürcherischen habe (dieleisten derselben ertheiltcn ihm vier Jahrmärkte). Wyl, Stein und Fraucnfeld senden Eingaben dagegen ein"»d wollen ihre Rechte dem Prälaten gegenüber durch Brief und Siegel beweisen, Zürich allein will noch^ne Untersuchung der Sache veranstaltet wissen, während die andern Gesandtschaften es bei den gegebenen^Wstimmen bewenden lassen, und schlägt endlich, da die andern Stände nicht einwilligen, das eidgenössischeAcclu vor. Die Gesandten referieren. Absch. 62, 8 15. 707. 1713. Die katholischen Gesandtschaften be-^lecheir sich, was in Betreff des von Zürich dem Prälaten von Fischingen abgeschlagenen Wochcnmarktes undÄthanen Rechtsbotcs zu thun sei. Man findet für gut, einstweilen in der Sache nicht zu eilen. Absch. 63, 8 4. si^8. 171g. Zürich spricht gegenüber Bern den Wunsch aus, cö möchte dieses Geschäft dermalen nicht nrgicren,durch Ertheilung dieser Marktgcrechtigkeit Wyl so viel als ruiniert würde, dem man doch seine Freiheiten»nd Rechte zu wahren versprochen habe; da ferner die Schirmbricsc, weiche die regierenden Orte Stein und^Nienfeld der Marktgcrechtigkeit halber crtheilt hätten, dadurch entkräftet würden und der Abt von St. Gallenum so schwieriger gemacht würde. Bern hingegen will in Betracht, daß der Prälat von Fischingcn beiZuführung deS Landöfricdcns so viel Facilität gezeigt und das Thurgau, das größstnthcils reformiert sei,bavo» den größten Nutzen habe, während die von Wyl während des Congresscö beim päpstlichen Nuntius sich^athp erholt hätten und keine Freiheiten erclnsive besäßen, daraus nicht eingehen, zumal da ja auch zu Gott-^ben nahe bei Constanz und zu Feucrthalen bei Schaffhauscn Wocheumärktc errichtet worden seien. Zürich^ mnchtvssc», das eidgenössische Recht vorzuschlagen, wenn man in gemeiner Session die sich Beschwerenden nichtauhvrcn und die Sache nicht aufschieben wolle. Bern widersetzt sich nicht. Absch. 64, 8 21. si 709. 1717. Schult-Rath und ein Ausschuß von Wyl bitten die Gesandtschaften von Zürich und Bern angelegentlich, daß^>>l Prälaten von Fischingen, welcher bereits Baumaterialien zu einem zu St. Margaretha zu errichtenden Kauf-da»ie zuführen lasse, das Marktrccht nicht gegeben werden möchte, da Wyl durch die Verleihung desselben^liuicrt würde. Das Ansuchen wird all lolvrmul»,» genommen, die Bürgerschaft der Propcnsion beider Stände""sichert. Absch. 95, 8 15.
Bernau g (Berlingen).
a. Beschwerden des Bischofs von lLonstauz und derer von Bcrnang.
Art. 710. 171<». Der Bischof von Eonstanz beschwert sich, daß die von Bernang entgegen dem Vergleich