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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Landgrafschaft Thurgau.

den Bischof abgegangenen Schreibens abwarten und fernere Beschwerden an Nabhvlz in Fraucnfeld berichten undvon ihm sich auch künftig Rath holen, Absch, 108, «23. fMan sehe auch den Abschnitt: Arbo», Horn und Bischoszcll.j

Art. 700. 172«. Abgeordnete von Arbon wunden folgende drei Puncto dem vor einem Jahre zu Kliuguaudem Canzler F. W. Nalbach durch Rathöhcrrn Nabholz übcrgebenen Projccte beigefügt- 1> Zu Art l> daß,wenn etwa die Evangelischen eine Erweiterung der Kirch- verlangen, sie auch dabei zu Ra.he gezogen werden'.2) zu Art 8, daß tue Stadtschreiberci jederzeit mit einen, tauglichen Subjecte zu versehen sei; 3) daß die Ord-nung des Art. 9, nach welcher sie ohne Vorwissen des Obervogts und ohne Anzeige der zu verhandelndenGegenstande keinen Rath versammeln dürfen, wegfalle, und daß man sie hierin bei ihrer alte» Freiheit belasse"möchte. In Bez.eht.ng aus 1 bleibt es bei dem gemachten Conclusu.»; die Begehren 2 und 3 werden billigerachtet und sollen bei M.ern Negotiationen berücksichtigt werde». Nabholz wird beauftragt, unverzüglich mitdem Canzler von Nalbach wieder e.ne Consere., zu halten und bei derselben blos die arbonischen und biick'°s-zell .schen Sachen zu -handeln. Ist die Conferenz erfolglos, so soll mit dem Bischof selbst darüber aeredt.werden; sedoch ,ollen darüber noch vorher beide Stande, Zürich und Bern, sich berede» Absch 249 8 25

Art. 701. 17?ttt.") Die von Arbo., hatten ein Mcmorialc an Zürich und Bern eingesandt, in welche». ^sich über Nichtausführung einiger im Dicßcnhofer-Tractat enthaltenen Punctc beschweren, und lassen ihre An-liegen noch mündlich durch eine Deputation empfehlen. Unter Ratificationsvorbche.lt wird beschlossen, Deputier^von Arbo» nach Zürich zu bescheiden und dieselben anzuleiten, wie sie die Erecution der noch nicht crequierle»Puncte jenes Tractats und Remedur einiger in demselben nicht berücksichtigten Puncte solliciticrcn sollen, u""nöthigen Falls ihnen ein Fürschrciben im Namen beider Stände zu geben. Absch. 315, 8 29. 702. 176^'Da die Beschwerden der Evangelischen zu Arbon wegen NichtHaltung des Dicßenhoser-TraetatS noch i»»>>^fortdauern, wird Zürich beauftragt, ein Schreiben zu entwerfen, in welchem vom Bischof die vollständige Hu""'habung dcS Vertrags verlangt wird, und dasselbe, von Bern ratisicicrt, abzuschicken. Absch. 370, 8 20. I!703. 17»3. Da daS an den Bischof von Constanz abgeschickte Schreiben bis dahin unbeantwortet gebliebenist, wird Zürich beauftragt, wiederum ein von Bern noch zu ratisicicrcndeS Schreibe» abgehe» zu lassen. Ab.ä)-395, 8 25. fMan sehe auch die Abschnitte:Arbon, Horn und Bischofzcll" undArbon und Horn".!

Art. 704. >71 Z. Die Bürgerschaft zu Wyl klagt bei den Gesandtschaften von Zürich und Bern übetden Schaden, welchen ihnen der Prälat von Fisching-., durch die von ihm beanspruchte Gerechtigkeit ciu^Wochenmarktcs zu St. Margaretha oder Sirnach zuzufügen sich bemühe. Wyl, Appenzell-Außerrhoden, Slci"

») Am». Zürich und Bern hatte» schon he» M.Fctober 1728 an de» Bischof vo» Constanz Weeze» Nicktvollziebnnq einiger, Pu»des DiestenhofcriractatS geschrieben. Der Bischof versprach in einein Schreiben vom Ib. September 17"-. "lbliütic na"'endignng deö schwäbischen KreiSconveittS. Vom 12. April bis ltt. Mai 17b0 besandcn sich Abgeordnete des Bischofs in Arb-ch

c. Wünsche in Beziehung auf landsfriedliche Dinge.

ck. Beschwerden wegen Nichthaltung des Dießcnhofertractates.

>l. Sirnach, St. Margarethen.