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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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.Landgrafschast Thurgau.

66K. 171». Auf die Beschwerden derer von Frauenfeld und Dießcnhofcn in Betreff der Einführung desLandsfriedens werden an Zürich und Bern Remonstrationen und zugleich auch an die sich Beschwerenden Ver-haltungsmaßregeln erlassen. Alffch. 39, 8 2l).

16 Schönholz eis weilen.

Art. 667. 171». Wegen Erbauung einer neuen Kirche zu Schönholzersweilen in den nieder» Gerichtendes AbtS von St. Gallen wird Nabholz mit dem Commenthur von Tobel zu unterhandeln beauftragt undseiner Zeit das Ergebniß der Unterhandlung zu berichten. Absch. 26, 8 3.

u. Arbon, Horn und Bischofzcll.

Art. 668. 171». Zürich und Bern beschließen, daß zu Arbon, Horn und Bischvfzell in kirchlichen Dingenin bisheriger landsfricdensmäßiger Praris fortgefahren werden soll. In Beziehung auf die Civilia will manbis auf mehrere Erheiterung der bischöflichen in Frage stehenden Jurisdictionalien zuwarten. Nabholz soll dieDvcumcnte zu Arbon copicrcn, um den katholischen Orten entgegen treten zu können. Absch. 26, 8 3. 669.17 li> Da die Evangelischen zu Arbon und Bischofzcll noch nicht im Genüsse des neuen Landsfricdens sind,wahrend sie doch am alten participien haben, so beschließen die Gesandtschaften von Zürich und Bern unterRatisicationsvorbehall durch ein in beider Stände Namen an den Bischof zu Constanz abzusendendes Schreibendie Bereinigung dieses Geschäftes herbeizuführen. Absch. 133, 8 3. fj 670. 1720. Da der neue LandS-friede zu Arbon, Horn und Bischofzcll, wo der alte von 1531 immer in Kraft gewesen war, vom Bischöfezu Constanz bis dahinHinterstellig gemacht werden konnte", so wird, um den dortigen Evangelischen zu Helsen,ein Schreiben an den Bischof entworfen und darin das Anerbieten zu Unterhandlungen gemacht. Der Entwurfwird a<I retoi'onllum genommen. Absch. 156, 8 26. 671. 1722. Da die zu Schaffhausen verabredeteCorrespondenz zwischen dem sürstlich-constanzischen Minister von Freyßberg »nd dem Landvogt Nabholz wegenVorcnthaltung des Landsfricdens gegenüber denen von Arbon und Bischofzcll unterblieben ist, wird für gutbefunden, den Obrigkeiten zur Disposition zu hinterbringen, ob eine Vorkonferenz mit einem bischöflichenMinister veranstaltet over dem Bischof eine Konferenz angeboten werden soll. Absch. 193, 8 17. fj 672.172». Da die Klagen der Evangelischen zu Arbon und Bischofzcll zunehmen, erlassen Zürich und Bern eine.Rccharge an den Bischof von Constanz. Weitere Berathungcn behalten sich beide Stände vor. Absch. 210,8 23. jf 673. 172Ä. Eine solche Conserenz fand den 10. und 11. Januar 1723 in Schaffhaufen zwischendem Landvogt Nabholz und Hosrath Schwcnder statt, blieb aber resultatloö. Zürich stimmt für Abseildungeiner Deputation nach Arbon und Bischvfzell, um den Landsfrieden einzurichten. Bern hält das unter gegen-wartigen Umständen für bedenklich. Endlich kommt man unter Ratifieationövorbchalt überein, sich über dievon des Bischofs Abgeordneten zu Schaffhausen mündlich gegebenen Erklärungen zu beschweren; ferner denBischof einzuladen, nach Arbon, Bischofzcll oder sonst wohin einen Abgeordneten zu einer Conserenz und Unter-suchung der Sache zu schicken, Nabholz mit diesem Schreiben abzusenden und ihm zugleich die Vollmacht zucrtheilcn, sich mit dem Bischof in Unterhandlungen einzulassen. Absch. 220, 8 1- ff 673. 172A. Rabholzverhandelte mit dem Bischöfe zu Meersburg. Die Verlangen, welche dem Bischöfe vorgelegt wurden, unddessen Antwort werden besprochen und auf die Relation Nabholzens Hill wird eine Instruction für einefolgende Conserenz unter Vorbehält der Ratification entworfen. Absch. 223, 8 30. 675. 172S. Nabholz