Landgrafschaft Thurgau.
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'vird beschlossen, den nicht mehr anwesenden Gesandten davon Kenntniß zu geben und den Klagenden späterü'o möglich mit Rath an die Hand zu gehen. Absch. 107, 8 2. h 620. 1717. Schultheiß und Rath vonFrauenfcld katholischer Religion berichten den Gesandten der V katholischen Orte und von katholisch Glarus,baß die Evangelischen ihnen de» dritten Theil der „armen Leuten Güter", des Raths und der Gcrichtsstcllungenangeboten hätten, und fragen an, ob sie das unter dem Bedinge annehmen sollten, daß ihnen von allem AnderniGülten, Gütern, Wäldern, Rechten und Judicatur) der Drittel gegeben werde, oder ob sie mehr verlangenGilten. Die Mehrheit der Gesandten ist der Ansicht, die Bedrängten nach dem Beispiel der katholischen Orteiu weiterer Geduld und zur Fcsthaltung an ihrem Rechte zu crmahnen. Absch. 107, 8 3. 62k. 1740^üi Ausschuß der katholischen Bürgerschaft stellt den Gesandten der katholischen Orte die Drangsale, welchede von dcn Evangelischen, „ihren vcrburgerten Stiefbrüdern", zu leiden haben, mit Wehmuth vor und dieGefahr, in der sie sich befinden, die Religion und ihr Gut allmählig zu verlieren; sie wünschen, daß man vonZürich und Bern eine allgemeine Session zu Besprechung dieser ihrer Angelegenheit begehre; die Kosten, welcheble dadurch herbeigeführte Verlängerung des Aufenthaltes der Gesandtschaften verursachen, inachen sie sich zu^agcn anheischig. Da einige Gesandtschaften ohne Instruction sind und der gemachte Antrag voraussichtlich"icht zum Ziele führen würde, so wird der Ausschuß aufgefordert, in einem umständlichen Memorialc die Be-schwerden auseinander zu setzen und die Mittel anzudeuten, wie etwa zu helfen sein möchte, und dasselbe inbie katholischen Orte selbst zu schicken. Die Gesandten versprechen Empfehlung bei ihren Obern und stellenBehandlung dieser Angelegenheit auf einer außerordentlichen katholischen Conscrenz in Aussicht. Absch. 136,^ ss 622. 1710. Die katholische Bürgerschaft von Frauenfcld schickt ihre Klagpuncte der katholischen Con-^tcnz zu Luccrn ein. Dieselben wurden besprochen und beim Mangel an Instruction all I 'vkeioncknm genommen,^ie Orte sollen ihre Meinungen an Lucern schriftlich gelangen lassen. Absch. 147, 8 3. 623. 1720. InFolge der von dcn katholischen Frauenfcldcrn gegen ihre evangelischen Mitbürger eingegebenen Klagen wird^t befunden, ihnen unter der Hand zu gestatten, mit jenen praevia protestaliono einen Vergleich zu machen,^ gut sie könnten. Die Gesandtschaft von Schwyz ist der Ansicht, die Katholiken zu Fraucnseld sollten sichcin wenig gedulden, stellt aber die Beistimmung ihres Standes in Aussicht. Absch. 150, 8 8. s 624.1^20. Die Katholiken von Frauenfcld bitten wiederum die katholischen Gesandten um Hülfe gegen dieDrangsale, welche sie von dcn Reformierte» zu erdulden hätten. Von dcn Gesandten werden sie angewiesen,ihren reformierten „Stiefbrüdern" entweder Wiederherstellung der Parität oder eine Trennung zu verlangen,^ Folge deren ihnen laut des Landsfriedens der dritte Theil von allem gebühre. Von diesen werden sie^ ihren Forderungen an Zürich und Bern gewiesen. Mit Gutfinden der katholischen Gesandten wenden siean die Gesandtschaften von Zürich und Bern. Diese werfen ihnen vor, warum sie nicht in dcn Rathkb»gen; und als die Abgeordneten erwiderten, daß sie vorerst die Parität wiederhergestellt wissen oder eineHeilung gemacht haben wollten, zumal da die Reformierten übel hauStcn, werden ihnen beide Begehren ab-schlagen. Diese Antwort wird den katholischen Gesandtschaften überbracht. Nachdem von denselben mehrereErschlüge zur Abhülfe zur Sprache gebracht worden waren, vereinigt man sich endlich dahin, unter gcgcn-^ttigcn Umständen die Katholischen von Frauenfcld zu fernerer Geduld zu weisen, bis der gerechte Gott einA»ädigcs Einsehen in das katholische Wesen überhaupt thuc. Inzwischen wird der Landvogt beauftragt, überSache mit dcn Reformierten, welche noch ehrlichen und aufrichtigen SinncS seien, zu reden und darüberdie Orte zu berichten. UebrigenS soll die ganze Sache dcn gn. Herren und Obern nachdrucksam vorgestelltü'crdcn. Absch. 155, 8 11. >! 625. 1720. Die Evangelischen zu Frauenfcld fragen die Gesandten von Zürich
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