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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Landgrafschaft Thurgau.

von den Gerichtsherren producierle Begründung ihrer Ansprüche auf das Leibcigenschastsrecht den Abschiedenvon 1718 und 1729 beilicgen, so wird für gut befunden, die Sache aä lekorenäum et instruonclum zu nehmen.Absch, 341, 8 23. 521. 17!!!. Aus des Landvögts Aiizcige, daß die Untersuchung der Ansprüche der ein-zelnen Gerichtsherren erfolgt sei, wird die Sache all insliuonllum auf künftiges Jahr in den Abschied genommen.Absch. 354, 8 31. 522. 17341. Der Landvogt wird beaustragt, ein Vcrzeichniß derjenigen Gcrichtsherrenanzufertigen, welche ihr Recht durch authentische Briefe und Siegel begründen, und derjenigen, welche es durchdie Possessio«! dotieren. Absch. 374, 8 29. 523. 1733 Es werden die Statthalter von Mannncrn wegender Herrschaft Mammern, von Klingenbcrg wegen Klingenberg und Eppishauscn, von Sonnenberg wegenSonnenberg, der Herr von Beroldingcn wegen Gründclhard vorbeschieden. Da sie aber ohne die nöthige In-struction von Seite ihrer Principale sind, wird ihnen Aufschub bis künftiges Jahr gestattet, wo sie dann ihreBeweise in einein Memorial einzugeben haben. Da die meisten Gcrichtsherren ihre Lcibeigenschaftörcchte amfdie Possession und ihre Kaufbriefe gründen, so soll die Sache den Hoheiten hintcrbracht und soll zugleich aufden Abschied von 1668 und die Bereinigung von 1688 aufmerksam gemacht werden. Absch. 392, 8 3l).524. 173«. Der Statthalter von Klingenberg legt zur Begründung des Leibcigcnschaftö- und FallrechtS vonMuri eine Oeffnung von 1449, Briefe über Kauf und Verkauf, Tausch und Donation von Leibeigenenaus den Jahren 1417, 1460, 1466, 1478, 1482, 1492, 1500, 1501, 1505 nnd 1518, Kundschaften von 1459und 1491, Geständnisse von Leibeigenen selbst und Urtheile von 1456, 1461, 1469, 1477, 1478, 1671 und1672 vor. Der Statthalter von Mammern und Neuburg beweist das Fallrecht Rheinaus für beide Herr-schaften durch Kaufbriefe von 1451, 1522,1523, 1528, 1530, 1540, 1621, 1667, 1687 und die immerwährendePossession. Der Statthalter von Einsiedeln zu Sonncnberg legt einen Anschlag und einen Kaufbrief von 1618und 1678, Sprüche von 1566, 1582, 1612 und eine 1688 gemachte Untersuchung vor. In Folge dessen wirddie Fallberechtigung dieser drei Herrschaften von den Ständen anerkannt mit Ausnahme von Zug und Glarus,welche das Angehörle ihren gn. Herren hinterbringen «vollen. Zugleich «vird aber beigefügt, daß, «venu künftigwegen des Fallrechtes ein Reglement gemacht werden sollte, diese Herrschaften sich demselben zu unterziehen hätten.Absch. 407, 8 28, 29, 30. 525. 173«. Dem Baron von Beroldingcn, Gcrichtöherrn von Gündelharv,«vird auf sein Ansuchen die Frist zur Beweisführung seiner Lcibcigenschaftsrechte verlängert. Absch. 407, 8 31.526. 1737. Die Herrschaften Eschenz und Gachnang beweisen durch vorgelegte Urkunden ihr Fallrecht; jenedurch einen Donationsbrief von Kaiser Otto 959, eine Confirmation von 972, eine Oeffnung von 1296,Kaufbriefe Leibeigener von 1360 und 1363, einen Vergleich von 1364, ein Urtheil von 1412, einen Tauschbricfvon 1420, einen Kaufbrief von 1426, einen Brief datiert Constanz 1439, einen Vcrkaufbrief von 1469, eineUcbcrgabe von 1480, eine Kundschaft von 1511, einen Kaufbrief von 1516 und 1517, eine Erkanntniß von1519, eine Verehrung von 1554, eine Beschreibung der Leibeigenen von 1576, 1623, 1670, 1688; — diesedurch einen Brief von 1394,1399, 1405, durch Maiiumissioncn von 1436 und 1440, einen Tauschbrief von 1478,einen Kauf von 1623 und eine Beschreibung der Leibeigenen von 1688. DaS Fallrecht «vird beiden Herr-schaften anerkannt, doch mit dem 1636 beigefügte» Zusätze. Die glarnerische Gesandtschaft ist instruiert, ineine genaue Untersuchung des Leibcigenschaftsrcchteö überhaupt einzutreten und nimmt das Angehörte all ro-kaionllum. Absch. 422, 8 17. ^ 527. 1737. DaS Gotteshaus Fischingcn beweiöt sein Fallrecht für dieHerrschaft Spicgclbcrg und Lommis durch Kaufbriefe von 1464 und 1582, ein Kauslibell von 1629, einenFaßnachthühncrrodel von 1535, einen Eidzcdcl von 1562, einen Fcrtigungsbrics von 1476, eine Kaufsertigungvon 1575, einen Kaufbrief von 1588, durch Kaufvcrschreibungcn von 1569 und 1599, dnrch einen Tarcnrodel