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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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723
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Landgrafschaft Thurgau und Rhcinthal. 72Z

ihrem Vorhaben aus früher angeführten Gründen. Darauf wird mit David Gruner von Bern der Admo-diatjonsentwurf bcrathen, ohne daß Zürichs Gesandtschaft daran Thcil nimmt, und ein Gutachten darüber zurRatification an die gn. Herren und Obern abgefaßt, welche bis Martini ihren Entschluß nach Bern berichtensollen. Appenzelt will aber seine Unterthancn bei ihren Rechten schützen und cS beim Alten bewenden lassen.Zürich wird ersucht, von den übrigen Orten sich nicht zu sondern. Absch. 281, 8 29. 18. 17211. Bernzeigt an, daß David Gruner von der Admodiation dcS SalzdebitS im Thurgau und Rhcinthal abstehe, weildie Bedingungen ihm zu beschwerlich seien. Die Gesandten sämmtlichcr Orte wollen ihren Herren und Oberndas Regale bestens reserviert haben. Absch. 298, 8 29. 19. 1732. Die Gesandtschaft von Schwyz läßtinstructionsgcmäß in den Abschied setzen, daß ihr Ort, welches jetzt an die Regierung komme, sich in Beziehungauf das Salzregalc, wegen dessen 1727 ein Projcct entworfen worden, das aber von den Orten, außer Bern,Lucern und Schwyz, nicht angenommen worden sei, seilte Convcnicnz und die Ausübung seiner Rechte und seinerRegalien in bester Form vorbehalte. Absch. 341, 8 32. 29. 1737 Schwyz erklärt, daß cS, da nächstensdie Regierung dcö Thurgaus an seinen Stand übergehe, die Besatzung dieser Landschaft seinen gn. Herren undObern vorbehalte; denn dicß sei ein hohes Regale, welches ein Ort für das andere nicht vergeben könne.Zürich läßt eS bei seinen Erklärungen von 1727 und 1728 und seiner crthciltcn Ortsstimme bewenden. Dieübrigen Gesandten, ohne Instruction, nehmen den Anzug in den Abschied. Absch. 422, 8 23. ß 21. 1738.Schwyz erklärt, daß es berechtigt zu sein erachte, das Salzregalc mit Ausschluß aller derjenigen, so bis dahinSalz in die Landgrafschaft geworfen haben, auszuüben; es werde die Landschaft zu nicht höherem Preise be-salzen, als derselbe bis dahin gewesen sei. Wolle man aber gestatten, daß jeder, welcher Salz debitieren wolle,als Rccognition für jedes Fäßlein zwei PicPein bezahle, so wolle es sich damit begnügen. Wolle man endlichdas Salzregale nach dem Abschied von 1727 und 1728 veradmodicrcn, so wolle eS einen solchen Entschluß gernevernehmen. Zürich hält es für erforderlich, die Landschaft darüber cinzuvernehmcn. Bern, Luccrn und Glarusstimmen gegen eine solche Anfrage, weil die Landschaft 1727 und 1728 gar keine Beweise dafür beigebrachthabe, daß sie dieses Regale auszuüben berechtigt sei. Sic wollen kein Ort hindern, dieses den regierendenOrten gehörige Regal auszuüben, und Hand bieten zu der 1727 und 1728 besprochenen Admodiation. Uns,Unterwaldcns und Zugs Gesandtschaften sind ohne Instruction und wollen das Angehörte ihren gn. Herrenund Obern hinterbringen. Absch. 439, 8 39. 22. 17311 Es wird ein Entwurf für Ausübung dcS Salz-regals zur Genehmigung der Hoheiten in den Abschied genommen. Derselbe räth zur Admodiation auf dem1727 bezeichneten Fuße mit Wcglassung desjenigen Punctcö, so den freien Kauf des Hausbrauchs gestattet.Zeigt sich ein Admodiator nach dem Gutachten von 1727, so hat derselbe jedem der Orte, dem Landvogt undder Canzlei wegen der kostbaren Einrichtung 199 Thaler zu erlegen. Wollen ein oder mehrere Orte die Ad-modiation übernehmen, so sollen sie sich bis Weihnachten erklären. Meldet sich kein Ort, so soll man sichnach einem Privatadmodiator umsehen. Meldet sich auch kein solcher, so wird man künftiges Jahr auf eineSteigerung bedacht sein. Jedenfalls ist zu Ende des ersten Admodiationsjahrcs Rechnung abzulegen. Zürichgiebt zu diesem Entwürfe nicht Hand und referiert. Absch. 454, 8 26. j! 23. 17311. Zürich macht Bernauf die bedenklichen Folgen aufmerksam, welche die projccticrte Salzadmodiation im Thurgau und Rhcinthalnach sich ziehen könnte. Die bcrncrischc Gesandtschaft erklärt sich ohne Instruction. Absch. 463, 8 3. !!24. Z 7/111. Auf einen Anzug Zürichs in Betreff der Salzadmodiation entschuldigt sich die bcrncrischc Ge-sandtschaft wiederum mit dem Mangel an Instruction. Absch. 464, 8 6. 25. 17/111. Bern rügt, daßeinige Orte das Salzregalc im Thurgau und Rhcinthal durch OrtSstimmcn vergeben haben und protestiert in-

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